Inkassounternehmen (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Inkassounternehmen, auch Inkassobüros und Inkassoinstitute genannt, sind Dienstleistungsunternehmen, die berechtigt sind, den außergerichtlichen Einzug fremder Forderungen in fremdem Namen anzubieten (§ 118 Abs. 1, 2 GewO).

Die Vergütungen der Inkassounternehmen sind gesetzlich gedeckelt.[1]

  • Walter Seitz (Hrsg.): Inkasso-Handbuch: Recht und Praxis des Inkassowesens. Deutschland, Österreich, Schweiz. 4. Auflage. C.H.Beck, 2015, ISBN 978-3-406-51560-6 (Bei Verwendung ist die Nähe des Werks zum BDIU zu beachten (Jäckle, VuR 2016, 60 Fn. 4 m. w. Nachw.)).
Commons: Inkassounternehmen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, Fassung vom 16.03.2017. In: ris.bka.gv.at. RIS, 16. März 2017, abgerufen am 16. März 2017.