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Liste der Baudenkmäler in Großenseebach

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Großenseebach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 27. April 2023 wieder und enthält 7 Baudenkmäler.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 36
(Standort)
Wohnstallhaus zweigeschossiger, verputzter Ziegelbau mit Satteldach und Hausfigur, um 1900 D-5-72-127-9
Wikidata
Wohnstallhaus
weitere Bilder
Hauptstraße 40
(Standort)
Kreuzigungsrelief Sandstein, 18./19. Jahrhundert D-5-72-127-2
Wikidata
BW
Hauptstraße 48
(Standort)
Wegkreuz Auf gefastem Sockel mit abgeschrägter Abdeckplatte, bezeichnet „1897“ D-5-72-127-6
Wikidata
BW
Nähe Hauptstraße
(Standort)
Kreuzigungsgruppe Lebensgroße Sandsteinfiguren, die beiden Assistenzfiguren auf viereckigen Sockeln mit ausladenden Abdeckplatten, erstes Drittel 18. Jahrhundert D-5-72-127-4
Wikidata
BW
Nähe Hauptstraße
(Standort)
Backhaus Kleiner Massivbau mit Satteldach und Rundbogenzugang, bezeichnet „1733“ D-5-72-127-5
Wikidata
BW
Schwarzbachäcker, am Hannberger Weg vor Großseenbach
(Standort)
Kreuzigungsgruppe dreiteilige Sandsteingruppe mit Kruzifix und Assistenzfiguren, auf neugotischem Postament, 1908 D-5-72-127-8
Wikidata
BW
Seebach
(Standort)
Brücke Einbogige Sandsteinquaderbrücke, wohl 18. Jahrhundert D-5-72-127-7
Wikidata
BW

Ehemalige Baudenkmäler

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|- id="D-5-72-127-1" class="vcard" | data-sort-value="Am Bach 00002" | Am Bach 2
| Gasthaus Müller | Zweigeschossiger Walmdachbau, verputzt, Anfang 19. Jahrhundert, später verändert | D-5-72-127-1
Wikidata | BW |}

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.