Liste der Baudenkmäler in Schlammersdorf

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Schlammersdorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Pfarrhof 3; Am Pfarrhof 1
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Lucia Saalkirche mit Satteldach, westliches Langhaus Sandsteinquaderbau, 1775–78 (östliches Langhaus mit Chor und Flankenturm 1952/53); mit Ausstattung

Friedhofstor, Torpfeiler Sandsteinquader mit Vasenbekrönung, wohl 1775–78

D-3-74-155-1 BW
Am Pfarrhof 3
(Standort)
Ehemaliges Schulhaus Zweigeschossiger Walmdachbau mit abgesetzten Fenstereinfassungen, 1819, Dach erneuert D-3-74-155-5 BW
Hauptstraße 1
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Wegkreuz kleines Gusseisenkruzifix mit Beifigur auf hohem Werksteinsockel, wohl Ende 19. Jahrhundert D-3-74-155-13
Schloßweg 1
(Standort)
Schloss Zweigeschossiger Mansardwalmdachbau, Treppenhausflügel nach Südwesten mit Pilastergliederungen, 1778–79 von Thomas Sebastian Preysinger D-3-74-155-3 BW
An der Straße nach Naslitz
(Standort)
Dreifaltigkeitskapelle Saalbau mit Satteldach und wenig eingezogenem, halbrund geschlossenem Chor, Sandsteinquader, 1816/17, Dachreiter bezeichnet mit „1927“; mit Ausstattung D-3-74-155-2 Dreifaltigkeitskapelle
weitere Bilder
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Weidenloheweg 8
(Standort)
Ehemaliger Edelsitz Zweigeschossiger Walmdachbau mit Ecklisenen und Gurtgesims, wohl erste Hälfte 18. Jahrhundert

Ökonomiegebäude, eineinhalbgeschossiger Satteldachbau, Stallteil Sandsteinquader, nach Westen Stadel, 18. Jahrhundert

D-3-74-155-6 BW
Weidenloheweg 8
(Standort)
Bildstock Sandsteinschaft auf Reliefsockel, Laterne mit segmentbogigen Bildfeldern, darüber Gusseisenkruzifix, bezeichnet mit „1908“ D-3-74-155-12 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Schloßgasse 3
(Standort)
Ehemaliges Lehensgut Menzlas Zweigeschossiger Schopfwalmdachbau, bezeichnet mit „1891“, im Kern um 1800

Ehemaliger Stallteil nach Westen, eingeschossiger Schopfwalmdachbau, Anfang 19. Jahrhundert

D-3-74-155-8 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Paint
(Standort)
Dorfkreuz Gusseisenkruzifix mit Beifigur auf gestuftem Granitsockel, bezeichnet mit „1869“ D-3-74-155-11 BW
Paint 6
(Standort)
Wegkapelle Steildachbau, korbbogig geschlossen, bezeichnet mit „1912“ D-3-74-155-7 BW
Seewiesen; Staatsstraße 2122
(Standort)
Bildstock Profilierter Sandsteinschaft, Laterne mit Kreuzdach und rechteckiger Bildnische, bezeichnet mit „1864“ D-3-74-155-10 BW

Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Schlammersdorf
Hauptstraße 11
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Steintafel Bezeichnet mit „1829“ D-3-74-155-4 ?
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.