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Liste der Bodendenkmäler in Eisingen (Bayern)

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Eisingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Eisingen

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik und des Mittelneolithikums sowie merowingerzeitliche Reihengräber. D-6-6224-0016 BW
(Standort) Siedlung des Mittelneolithikums. D-6-6224-0017 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit. D-6-6224-0057 BW
Pfarrer-Henninger-Weg 13
(Standort)
Archäologische Befunde im Bereich der neuzeitlichen katholischen Pfarrkirche St. Nikolaus von Eisingen mit mittelalterlichen Vorgängerbauten und Körperbestattungen im Kirchhof. D-6-6224-0073 BW
(Standort) Spätmittelalterliche Hofwüstung Außenbach. D-6-6225-0123 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik. D-6-6225-0124 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich des teilweise wüst gefallen mittelalterlichen Erbachhofes, ehemals mit Burg und Kirche D-6-6225-0306 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Eisingen (Bayern) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien