Nach der Verfassung von 1993 ist Andorra ein parlamentarisches Kofürstentum (Artikel 1 der Verfassung). Staatsoberhäupter sind der spanische Bischof von Urgell und der französische Staatspräsident. Das Einkammerparlament wählt den Regierungschef (Cap de Govern) als Chef der Exekutive. Das Verfassungsgericht ist höchste Autorität in konstitutionellen Fragen. In Andorra existieren sechs Parteien, von denen vier im Generalrat vertreten sind.