Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf

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Wappen Deutschlandkarte
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Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf
Deutschlandkarte, Position des Amtes Glienicke/Rietz-Neuendorf hervorgehoben
Basisdaten (Stand 2003)
Koordinaten: 52° 14′ N, 14° 11′ OKoordinaten: 52° 14′ N, 14° 11′ O
Bestandszeitraum: 1992–2003
Bundesland: Brandenburg
Landkreis: Oder-Spree
Fläche: 121,62 km2
Einwohner: 4523 (31. Dez. 2002)
Bevölkerungsdichte: 37 Einwohner je km2
Amtsgliederung: 3 Gemeinden
Adresse der
Amtsverwaltung:
Fürstenwalder Str. 1
15848 Görzig
Vorlage:Infobox Gemeindeverband in Deutschland/Wartung/Wappen

Das Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf war ein 1992 gebildetes brandenburgisches Amt, in dem sich 13 Gemeinden in den damaligen Kreisen Beeskow und Fürstenwalde (heute Landkreis Oder-Spree, Brandenburg) zu einem Verwaltungsverbund zusammengeschlossen hatten. Sitz der Amtsverwaltung war in der Gemeinde Görzig. Das Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf wurde 2003 wieder aufgelöst. Es hatte Ende 2002 in zuletzt nur noch drei amtsangehörigen Gemeinden 4523 Einwohner.[1]

Geographische Lage

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Das Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf grenzte im Norden an das Amt Odervorland, im Nordosten an das Amt Schlaubetal, im Südosten an die Stadt Beeskow, im Süden an das Amt Tauche/Trebatsch, im Südwesten an das Amt Storkow (Mark) und im Westen an das Amt Scharmützelsee.

Im Zuge der Ämterbildung 1992 in Brandenburg schlossen sich 13 Gemeinden in den damaligen Kreisen Beeskow und Fürstenwalde zum Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf zusammen. Der Minister des Innern des Landes Brandenburg erteilte am 9. September 1992 seine Zustimmung zur Bildung des Amtes Glienicke/Rietz-Neuendorf.[2] Als Zeitpunkt des Zustandekommens des Amtes wurde der 15. September 1992 festgelegt. Die Zustimmung war zunächst befristet bis zum 15. September 1994. Das Amt hatte seinen Sitz in der Gemeinde Görzig. Die Gemeinden in der Reihenfolge im Amtsblatt:

  1. Drahendorf
  2. Görzig
  3. Groß Rietz
  4. Neubrück
  5. Pfaffendorf
  6. Sauen
  7. Wilmersdorf
  8. Ahrensdorf
  9. Buckow
  10. Glienicke
  11. Herzberg
  12. Birkholz
  13. Alt Golm

Die Befristung der Zustimmung wurde ab dem 25. August 1994 aufgehoben.[3] Zum 31. Dezember 2001 schlossen sich Ahrensdorf, Birkholz, Buckow, Drahendorf, Görzig, Groß Rietz, Herzberg, Neubrück (Spree), Pfaffendorf, Sauen und Wilmersdorf zur neuen Gemeinde Rietz-Neuendorf zusammen.[4] Zum 26. Oktober 2003 wurden die Gemeinden Alt Golm und Glienicke per Gesetz in die Gemeinde Rietz-Neuendorf eingegliedert. Das Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf wurde aufgelöst, die Gemeinde Rietz-Neuendorf wurde amtsfrei.[5] Die Gemeinde Alt Golm erhob vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg kommunale Verfassungsbeschwerde, die jedoch zurückgewiesen wurde.[6]

Einzelnachweise

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  1. Beitrag zur Statistik Landesbetrieb für Datenverarbeitung Land Brandenburg StatistikHistorisches Gemeindeverzeichnis des Landes Brandenburg 1875 bis 2005 19.9 Landkreis Oder-Spree PDF
  2. Bildung der Ämter Tauche/Trebatsch und Glienicke/Rietz-Neuendorf. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 7. September 1992. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 75, 5. Oktober 1992, S. 1868.
  3. Aufhebung der Befristung von Ämtern. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 20. September 1994. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 5. Jahrgang, Nummer 71, 7. Oktober 1994, S. 1446.
  4. Bildung einer neuen Gemeinde Rietz-Neuendorf. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 16. November 2001. Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 12. Jahrgang, Nummer 50, 11. Dezember 2001, S. 850 PDF
  5. Sechstes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße (6.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, I (Gesetze), 2003, Nr. 05, S. 93
  6. Kommunale Verfassungsbeschwerdegegen die Eingemeindung der Gemeinde Alt Golm (Amt Glienicke/Rietz-Neuendorf) in die Gemeinde Rietz-Neuendorf, VfGBbg 277/03, Beschluss vom 20. Oktober 2005