Amtsgericht Regenwalde

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Das Amtsgericht Regenwalde war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Regenwalde, Provinz Pommern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Regenwalde wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stargard im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Regenwalde.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Regenwalde deN Stadtbezirk Regenwalde, die Amtsbezirke Maldewin, Regenwalde und Stargordt, der Amtsbezirk Plathe B ohne den Teil der dem Amtsgericht Greifenberg zugeordnet war, dem Gemeindebezirk Niederhagen, die Gutsbezirke Elvershagen und Oberhagen und der Gemeinde- und Gutsbezirk Dorow aus dem Amtsbezirk Elvershagen, der Gemeinde- und Gutsbezirk Geiglitz aus dem Amtsbezirk Witzmitz und der Gemeindebezirk Vogelsang und die Gutsbezirke Grünhof und Höckenberg aus dem Amtsbezirk Wolkow.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Regenwalde unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Regenwalde.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 431 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 465 online