Benutzer:AHK/Hexenküche

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In meiner Hexenküche werkel ich an Sachen, die ich für unfertig halte und die nichts in der Öffentlichkeit verloren haben. In meiner Hexenküche hat auch niemand was verloren.

Benutzer:AHK/Hexenküche/RdlV Benutzer:AHK/Hexenküche/Baudenkmale Sulingen Benutzer:AHK/Hexenküche/Regierung Harris

  • Merke:
    • DFG-Unterlagen zusammenstellen.
    • Weihnachten... Hauptsache, das geht schnell vorbei...
    • 27.-30. 12. Letzte gemeinschaftliche Vorbereitung des Opus magnum.

Neu: ...


Wiedervorlage: Dank an C.Löser

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beispiel mit Kopiervorlage

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Basisdaten
Titel: Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland
Kurztitel: Grundgesetz
Abkürzung: GG
Art: Bundesverfassung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstellennachweis: 100-1
Erlassen am: 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1)
Inkrafttreten am: 24. Mai 1949
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 26. August 2006
(BGBl. I S. 2034)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2006
(Art. 2 G vom 26. August 2006)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.



{{Infobox Gesetz
| Titel=Grundgesetz für die<br />Bundesrepublik Deutschland
| Kurztitel=Grundgesetz
| Abkürzung=GG
| Art=[[Verfassung|Bundesverfassung]]
| Geltungsbereich=[[Bundesrepublik Deutschland]]
| Rechtsmaterie=[[Verfassungsrecht]]
| FNA=100-1
| DatumGesetz=23. Mai 1949 ([[Bundesgesetzblatt|BGBl]]. I S. 1)
| Inkrafttreten=24. Mai 1949
| Neubekanntmachung=
| Neufassung=
| InkrafttretenNeufassung=
| LetzteÄnderung=[http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl106s2034.pdf%27%5D Art. 1 G. v. 26. August 2006<br />(BGBl. I, S. 2034)]
| InkrafttretenLetzteÄnderung=1. September 2006<br />(Art. 2 G. v. 26. August 2006)
| Außerkrafttreten=
}}


Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben bedeuten für die Wikipedia stets Änderungen an den fraglichen Artikeln.

  • Das 2. Rechtsbereinigungsgesetz Justiz bringt zunächst die Aufhebung zahlreicher überkommener, in erster Linie besatzungsrechtlicher Vorschriften. Einige Gesetze, die nicht mehr dem Bundesrecht zuzuordnen sind werden aufgehoben (z.B. akademische Grade, Pressegesetz, Hinterlegungsordnung). Die Erbbaurechtsverordnung wird als Gesetz betitelt. Das vierte Srafrechtsänderungsgesetz wird in NATO-Truppen-SchutzG umbenannt und von Artikel 7 an in Paragraphen umgeschrieben.Das EGOwiG und das Prisenrecht wird aufgehoben. Das EGVVG wird um Art. 3 bis 6 gelichtet. Das Recht der Fideikommisse wird weitgehend als Bundesrecht aufgehoben. Weitere Maßgaben des Einigungsvertrages werden nicht mehr angewendet.

Bisher liegt nur der Referentenentwurf vor, das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im Frühjahr 07 beginnen.

  • Das FamFG ersetzt das FGG und entnimmt das 6. Buch der ZPO (Familiengerichtsverfahren) aus diesem Korpus heraus. Mehrere Verfahrensvorschriften nach der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die sich noch im BGB befinden z.B. § 2260 BGB, sollen in das FamFG überführt werden.

Der zweite Referentenentwurf wird derzeit noch durch die Verbände diskutiert. Das Gesetzgebungsverfahren ist eingeleitet. Das Inkrafttreten ist für Mitte bis Ende 2008 zu erwarten.

  • Die JuMiKo wird sich auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz wieder mit einer Großen Justizreform beschäftigen. Wennauch die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten vorerst nicht mehr zur Debatte steht, dräut aber die einheitliche Gerichtsverfassung und Prozessordnung. Diese Verfahrensordnung wird dann das gerichtliche Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit abbilden und nur für den Strafprozess (StPO/JGG) und die Freiwillige Gerichtsbarkeit eigenständige Regelungen übrig lassen.

Vor 2010 wird daraus nix.

    • AHK meint dazu: Prinzipiell richtiger Weg, der aber mit Weitblick zu beschreiten sein wird. Schließlich ist gerade in der Fachgerichtsbarkeit mit dem Ein- oder Widerspruch noch ein förmlicher Rechtsbehelf vorgeschaltet; Dispositions- und Inquisitionsmaxime sind widerstreitend. Und wieder gibt es ein Gesetzbuch mit mindestens 1.500 Vorschriften... Es gibt aber schlimmeres. Der größere Vorteil ist sicherlich die Vereinheitlichung. Bei der Vereinheitlichung der Prozessordnungen dürfte es aber nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Fachgerichtsbarkeiten zusammengelegt werden. Vielleicht gibt es ja eines Tages das örtliche Amts- oder Landgericht als Gericht erster Instanz; dann wenn man keine Fachgerichtsbarkeit mehr kennt...
  • Kronzeugenregelung die II.: § 46b StGB verspricht dem Verräter von Verbrecherbanden Strafmilderung (und unter Umständen sogar Straffreiheit). § 31 BtmG habe sich soweit bewährt. Diesmal soll die Regelung unbefristet gelten.
    • Ich meine dazu: Eine Evaluation ist dringend anzuraten. Ich glaube nicht daran, dass damit die OK weiter aufgebrochen werden kann. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist die Regelung auch nicht ganz ohne: Nemo tenetur wird gedehnt und die materielle Gerechtigkeit beschnitten. Gleichwohl bringt die Regelung auch generalpräventive Aspekte, das will ich nicht bestreiten.
  • Killerspiele verbieten: Die Länder-Innenminister wollen "Killerspiele" verbieten, polemisch formuliert: angestachelt (nicht allein) von C. Pfeiffer. § 131a StGB sieht für Herstellen und Verbreiten Freiheitsstrafe vor.
    • AHK meint: Blödsinn. Der GesE von Bayern ist umständlich und kompliziert. § 131 StGB stellt die Gewaltverherrlichung schon unter Strafe. Verbesserungen des Gesetzesvollzug durch die BPjM und die Gewährleistung hochwertiger Selbstkontrolle durch die USK ist vollkommen ausreichend.
  • Online-Durchsuchung: Der Bundestrojaner kam und soll zu Besuch kommen. Regelungsentwürfe werden noch zwischen BMI und BMJ ausgetauscht.
    • Ich meine: Kein pauschales Nein. Ich wittere noch nicht den Untergang des Rechtsstaats. Gleichwohl geht mir das alles zu weit. Online-Durchsuchungen sind etwas für Geheimdienste, die schließlich als Verwaltungsbehörden Gefahrenabwehr betreiben. Die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Polizei, sollte davon ihre Finger lassen. Ich habe bei einem solchen Instrumentarium nicht mehr das Vertrauen in die staatlichen Instanzen. Wer gewährleistet mir denn dann noch, dass der Bundestrojaner nicht nur meine Festplattendaten auf den BSI-Rechner schaufelt, sondern im Gegenzug auch noch strafbares Material auf meinen Rechner?
  • Bundeswehr im Innern: Die Bundeswehr soll im Staatsgebiet eingesetzt werden können. Zur Unterstützung der Polizei.
    • Ich meine: Is' Krieg? Oder besteht der dauerhafe Katastrophenfall? Es ist natürlich einleuchtend, wenn der BMI sagt, er sei nun einmal gezwungen, alles zu unternehmen, um einen terroristischen Anschlag von Deutschland abzuwenden. Aber ob all diese Maßnahmen wirklich den Anschlag verhindern können, bezweifel ich. Sicherheit ist gut, aber nicht auf Kosten jeglicher Freiheit. Ich will keine Panzer auf deutschen Straßen sehen (von Manövern abgesehen, bisschen Krieg spielen is okay).


Benutzer:AHK/Ethnie (USC) Folgende Liste entstand als ich über den Toolserver die meistgesuchten Artikel aus der Kategorie oder aus dem Portal "Recht" suchte: