Diskussion:24-Stunden-Zählung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kuebel in Abschnitt 23:59
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Hat Großbritannien nicht auch auf den 24-Stunden-Modus umgestellt?

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Hat Großbritannien am Metric day offiziell auch auf den 24-Stunden-Modus umgestellt oder warum taucht dies Land im Artikel bei den Ländern, die den 12-Stunden-Modus bevorzugen, nicht auf? Joli Tambour 00:05, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

So wie ich das dem englischen Wikipedia-Text entnehmen konnte, sind mehrere Versuche fehlgeschlagen. Nichtsdestotrotz verwenden Britsh Rail, London Transport und BBC die 24-Stunden-Zählung. Siehe hier.--H.A. (Diskussion) 21:47, 16. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Stimmt doch nicht

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"Mit dem Aufkommen der digitalen Uhren setzt sich die 24-Stunden-Zählung auch in denjenigen Ländern durch, die sie offiziell nicht anwenden. Auch im täglichen Leben verliert die 12-Stunden-Zählung an Bedeutung. Zeigeruhren mit 24-Stunden-Anzeige bleiben aber selten."

In den USA zum Bespiel zeigen die Digitaluhren auch immer nur die Zeit von 1-12 Uhr und eben A.M./P.M. an. Es ist unüblich das eine Digitaluhr im 24-h System läuft (nicht signierter Beitrag von 84.59.157.236 (Diskussion) 21:52, 11. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Warum gibt es 2 Artikel die sich mit 24 Stunden Zählung beschäftigen ?

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Siehe: 2-mal-12-Stunden-Zählung --Wingsofcourage (Diskussion) 16:00, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

FRAGEN

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Habe jetzt mal gelesen, die 24-Stunden-Zeit wäre in Deutschland per Gesetz 1924 offiziell eingeführt worden und ab 1.1.1925 im internationalen Maßstab. Bei der Reichsbahn per 15.5.1927 eingeführt, soll es analog bei der Post gewesen sein und zwar soll mit Verfügung Nr.120 der ReichsPost die Aufnahme der 24-Stunden-Zeitangabe in die Poststempel befohlen worden sein. WER kann helfen, habe nichts mit sicherer Quelle gefunden! --87.170.23.206 13:37, 24. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

a. m. oder a.m.

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Imo ist das Leerzeichen zwischen "a." und "m." überflüssig! Siehe Tabelle oben rechts im Artikel! (nicht signierter Beitrag von 91.12.10.164 (Diskussion) 12:31, 20. Mär. 2016 (CET))Beantworten

23:59

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Im Artikel steht - etwas verwirrend: "in der Zählung wechselt aber die Minute 23:59 Uhr direkt auf die Minute 0:00 Uhr des Folgetages, zwischen beiden Minuten gibt es keine, auch nur logische Sekunde.[1]"

Aber im verlinkten Gerichtsbeschluss geht es darum, dass zwischen 24:00 und 0:00 keine Zeit vergeht, und man daher um 24:00/0:00 die entsprechende Frist versäumt hat. Zwischen 23:59 und 0:00 vergehen natürlich genauso 60 Sekunden, wie in jeder anderen Minute. Soll man das wegnehmen oder anders formulieren? --Kuebel (Diskussion) 14:14, 18. Dez. 2019 (CET)Beantworten

  1. BGH, Beschluss des VI. Zivilsenats vom 8. Mai 2007 – VI ZB 74/06 - = NJW 2007, 2045 = MDR 2007, 1093.