Diskussion:Abschiebungshaft

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Rechtschreibung

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Der Artikel enthält einige Rechtschreibfehler.

dann bitte bei Bedarf (auch selbst) korrigieren. --Giraldillo (Diskussion) 09:41, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Unterlaufen von Abschiebungshaft

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Im Übrigen ist die Behauptung, dass die gesetzlichen Grenzen der Abschiebungshaft oft unterlaufen werden, nicht zutreffend. Erstens wäre eine Verlängerung der Abschiebungshaft über insgesamt 18 Monate hinaus illegal und würde daher niemals von einem Richter angeordnet werden. Der Betroffene kann auch nicht ohne richterliche Anordnung in Abschiebehaft belassen werden, denn dann macht sich das Hafthaus (dessen Leiter) der Freiheitsentziehung strafbar. Er wird daher nach Ablauf der angeordneten Abschiebungshaft unverzüglich entlassen. Zweitens ist hier (Ausländerbehörde einer Großstadt) nur ein einiger Fall seit ca. 15 Jahren bekannt, in dem ein Ausländer 15 statt der angeordneten 18 Monate in Abschiebungshaft gesessen hat. Von einer "häufigen Überschreitung" der gesetzlichen Zeitspanne kann daher keine Rede sein!

Ich möchte den Artikel aber nicht einfach ändern, sondern rege hier an, ihn zu überdenken.

diese Ansicht ist zwar oberflächlich überzeugend, aber bei genauerer Kenntnis der Sachlage "typisch" Ausländerbehörde: denn ein Unterlaufen der gesetzlichen Regelungen geschieht in der Regel dadurch, dass die Ausländerbehörden rechtlich unhaltbare Haftanträge stellen und die zuständigen Richter den Antrag der Einfachheit halber völlig willenlos übernehmen (nicht selten inkl. aller Rechtschreibfehler).
der strittige Passus ist längst raus, daher wohl inzwischen erledigt. Sofern den Ausländerbehörden systematisch rechtswidriges (und ggf. kriminelles) Verhalten unterstellt werden soll, dann müssten dafür entsprechend belastbare Belege her. Jaja, ich kenne die (durchaus kritikwürdigen) praktischen Abläufe auch, aber ohne Belege für eine solche Aussage geht das m.E. hier nicht. --Giraldillo (Diskussion) 09:41, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Zur Geschichte

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Ich hab den Abschnitt einer IP mal etwas objektiver geschrieben. Da stand vor allem noch im bayerischen Teil von 1919 "diente zur leichteren Abschiebung von OstjüdInnen" (so aehnlich, aber mit dem tollen Binnen-I ...). Kann da jemand was dazu sagen ? Wenn ich mir die Geschichte Bayerns ansehe, hatten die zu der Zeit andere Probleme. Ausserdem, ist der chronologische Ablauf so richtig ? Kann man da ne Linie "Bayerische Bekanntmachung" - "Auslaenderpolizeiverodrnung" - "Auslaendergesetz" ziehen ? --Sig11 ? 18:41, 14. Jun 2005 (CEST)

"Siehe auch"-Liste

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Ist es wirklich sinnvoll, unter "Siehe auch" so viele Begriffe anzugeben, die nur ganz am Rande etwas mit Abschiebehaft zu tun haben und in aller Regel nicht einmal das Wort erwähnen? Wenn zB die Vereinten Nationen die Abschiebehaft in irgendeiner Form behandelt haben, sollte man das auch im Text erklären und nicht nur den Link ans Ende setzen. Bayernparteiler 14:36, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Nein es ist nicht sinnvoll. Deswegen habe ich das Zeug entfernt. --Contributor 20:08, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Lieber Dontworry, da du obige Liste nach meiner Löschung wieder reinnehmen hast wollen, bitte ich dich, uns den Sinn dieser im konkreten Zusammenhang mit der Abschiebehaft näherzubringen. Diesen kann ich nicht erkennen, ich sehe lediglich eine Liste von allgemeinen Schlagworten rund um das Thema Migration. Danke --Contributor 12:51, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Das ergibt sich doch logisch, wenn sich der Status dieser Person (beispielweise von Flüchtlingen nach Kriegen) ändert oder sich seine Gesundheit nach abgelehntem Asylverfahren ändert (verbessert) usw., usw.! Wo ist also das Problem für Dich? Siehe Kosovo, ehemaliges Jugoslawien, Äthiopien, Ungarnaufstand, Tschechoslowakei nach Prager Frühling, Deserteure aus Russland oder Flucht bei Hungersnöten, nach Katastrophen oder Dürreperioden und, und, und... dontworry 14:26, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
PS. Außerdem sollten unter "Siehe auch" logischerweise auch die Artikel aufgeführt sein, die ausdrücklich die anderen Seiten derselben Madaille betreffen! dontworry 15:24, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
„wenn sich der Status dieser Person (beispielweise von Flüchtlingen nach Kriegen) ändert oder sich seine Gesundheit nach abgelehntem Asylverfahren ändert (verbessert) usw., usw.!“ ... und wie geht der Gedankengang weiter? Was hat das unmittelbar mit der Abschiebehaft zu tun? Die andere Seite der Medaille wovon? Der Abschiebehaft? Asyl, Krieg, Konflikt usw. sind die andere Medaille der Abschiebehaft? Das denkst du doch hoffe ich selbst nicht. Als Kehrseite der Abschiebehaft fiele mir fallweise ein: Familientrennung, Menschenrechtsverletzungen, Suizidgefährdung, usw. (wobei es das natürlich auch bei anderen Formen der Haft gibt). Aber sicher nicht das was auf obiger siehe-auch Liste steht. Wenn du dir mit der Formulierung deines Anliegens dann leichter tust, können wir die Begriffe gerne auch Punkt für Punkt durchgehen. --Contributor 17:38, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Deine Krümelkiste kannst Du gerne alleine (p.f.p) belegen. "Punkt für Punkt" - Du bist wohl Verwaltungssachbearbeiter in der Ausländerbehörde (Entscheidung nach Aktenlage!)? Die Unmittelbarkeit ergibt sich zwingend für die Betroffenen, wenn Sie den amtlichen Bescheid erhalten. Und Kehrseiten sind gewöhnlich gegenüber und nicht das Gleiche nur anders gefärbt (Suizidgefahr usw.). Ich hindere Dich bestimmt nicht Deine Stichworte unter "Siehe auch" ebenfalls einzureihen, aber meine sind genauso begründet. dontworry 20:00, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Habe die Seiten der Ini gegen Abschiebehaft Büren und Berlin eingefügt. Benutzer Blatand hat diesen und einen weiteren Link binnen Sekunden gelöscht, zweifellos ohne sich die Seiten überhaupt anzusehen. Es gibt dort ausführliche Infos zu Grundlagen und Geschichte der Abschiebehaft. Anderswo im Web existieren nunmal leider keinerlei Hintergrundinfos zur Abschiebehaft, insbesondere nicht auf den einschlägigen "Regierungsseiten" wie zuwanderung.de, bmi.bund.de oder bamf.de. --87.160.184.92 23:07, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

@ editwar: Es könnte eine Lösung sein, dem Beitrag insoweit einen neuen Abschnitt "Kritik" hinzuzufügen.--87.160.184.92 23:17, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ich dachte, Pink Evolution wäre unbegrenzt gesperrt. --85.180.16.238 23:22, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Anordnung

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Es bleibt im Text unklar wer die Haft anordnet und ggf. Verlängert. Nur bei der Vorbereitungshaft wird ein Richter genannt. Weiterhin ist die Formulierung die Fristen würden unterlaufen missverständlich. "Unterlaufen" würde ich so verstehen, dass sie verkürzt werden. Ich vermute aber die Fristen werden überschritten, sonst wäre das kaum eine Erwähnung wert. Auch bei einer Überschreitung wäre eine Angabe über den Zeitraum sinnvoll. Wenn die Fristen unbeschränkt überschritten werden könnten, dann wäre ja theoretisch eine lebenslängliche Abschiebehaft möglich. --WerWil 00:10, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Habe dieses eingefügt (Erläuterung des Rechtsweges zu den Obergerichten). Benutzer Blatand hat allerdings versucht, es binnen weniger Sekunden (wohl ohne zu lesen) wieder zu entfernen, und mit dem Kommentar "Unsinn" versehen. Anders als in der U-Haft wird in der A-Haft staatlicherseits kein Anwalt/Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Auch existiert dort kein funktionierendes System der Prozesskostenhilfe zur Vorfinanzierung der Besuche der Anwälte in der Haft etc. Der Kommentar "Unsinn" weist darauf hin, dass Blatand offenbar die Realitäten nicht kennt.--87.160.184.92 23:02, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

die Inhalte diese Abschnitts dürften inzwischen komplett erledigt sein? --Giraldillo (Diskussion) 09:41, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Minderjährige in Deutschland / Schweiz

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Der Artikel enthält im Abschnitt "Österreich" einen kurzen Hinweis auf den Umgang mit Minderjährigen, in den Abschnitten "Deutschland" und "Schweiz" fehlen aber alle entsprechenden Informationen. Ergänzung wäre nett (auch falls Minderjährige nicht in Abscheibehaft genommen werden können, sollte dies erwähnt werden). -- 77.7.156.54 14:05, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

ich prüfe das mal --Giraldillo (Diskussion) 09:41, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Schweiz

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Die Daten für die Schweiz sind nicht mehr aktuell. Auf den 1.1.2008 wurde das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer rechtskräftig, dieses regelt die Ausschaffungshaft. Ich werde mich bemühen, die Daten bald zu aktualisieren. -- Jack-72 09:38, 21. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe die Daten aktualisiert -- Jack-72 17:08, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Bild

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Hi,

also, ich finde, das Bild wirkt da irgendwo deplaziert. Wäre es nicht besser, einen Abschnitt "Kritik" mit diesem Bild zu versehen. Leider habe ich keine Ahnung davon, daher kann ich nicht mutig sein ... --87.77.111.38 16:31, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Neues EuGH-Urteil

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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebehaft-fuer-migranten-im-gefaengnis-unzulaessig-a-981518.html http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-07/europaeischer-gerichtshof-abschiebehaft http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-eugh-zwingt-deutschland-zur-reform-der-abschiebehaft-1.2050743 (nicht signierter Beitrag von 212.23.103.132 (Diskussion) 14:05, 17. Jul 2014 (CEST))

Man kann nur schreiben, von dem einem oder anderen schlecht informiert, denn den Grundsatz im Zeitrahmen der Untersuchungshaft, gibt es nicht.

Es stellt sich dann nur die Frage, ob die Haftzeit, in der jeweiligen Person noch zum Verhältnis, zu dem Fall ist.

Das ein Richter auf blauen Dunst, irgendwelche Anträge übernimmt, entspricht schon eher der Phantasie, denn vorher wird von Seiten der Bundesbehörden ( B-Pol; BKA ) ermittelt, ob es im Bereich dessen liegt.

Und das aufgrund von Mangel an Haftplätzen, die Personen länger behalten werden, hat noch niemand behauptet, es arbeiten die Bundesländer zusammen, daher wird es auch später auf Länderebene, mit Unterstützung von Sicherheitsdiensten, eine Inhaftierung vorgenommen, hierzu als Nachweis vielleicht die Fa. weko- Nord, wobei es auf dem Link in Bereich der Zusammenarbeit geht.

Erstaunliche Schlampigkeiten im Sprachgebrauch mittlerweile...

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Mal so, mal so. Zwar kennt das Aufenthaltsgesetz nur den Begriff Abschiebungshaft, dann gibts aber z. B. eine Abschiebehaftanstalt Eichstätt in Bayern. So dass man sagen muß, "Abschiebungshaft" oder "Abschiebehaft", wies beliebt. --188.174.61.45 17:30, 28. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Die hat irgendein Laie im typischen Unterstützer-Sprachduktus angelegt. Es gibt in D keine einzige „Abschiebehaftanstalt“, daher habe ich den Artikel entsprechend verschoben. --Elektronenhirn (Diskussion) 09:13, 18. Mai 2021 (CEST)Beantworten
mit solchen Äußerungen wäre ich mal ganz vorsichtig Willicher (Diskussion) 23:21, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten