Diskussion:Berufsakademie

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Deutschkurs für Akademiker[Quelltext bearbeiten]

weniger breitgefächert wie-was ist denn das für ein krudes Deutsch? Wie und Als entwickelt sich in Deutschland immer mehr zum Problem... (nicht signierter Beitrag von 87.236.29.252 (Diskussion | Beiträge) 23:02, 25. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Akademische Grade an der BA in Baden-Wüttemberg[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollten die Informationen bzgl. akademischer Grade und der Bezeichnung als Hochschule ergänzt werden... Quelle: Gesetz über die Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich wird in Landtag eingebracht "Der Minister betonte, mit dem Status einer Hochschule trage das Land der 30-jährigen Erfolgsgeschichte der Berufsakademieausbildung in Baden-Württemberg Rechnung." und "Künftig könnten die Berufsakademien akademische Grade verleihen." --84.165.189.237 20:05, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Der aktuelle Gesetzentwurf für das neue Hochschulgesetz in Baden-Württemberg sieht explizit die akademischen Grade für die Duale Hochschule vor. Der Entwurf wurde in erster Lesung beraten, und das neue Gesetz wird voraussichtlich zum 1.1.2009 in Kraft treten. Natürlich waren die Berufsakademien, was die Qualität der Lehre und die Einstellungsvoraussetzungen der hauptamtlichen Professoren angeht, de facto immer schon Hochschulen. Dieses explizite und penetrante Herumreiten auf diesem Aspekt erschien mir bislang unverhältnismäßig und der User Bartian scheint hierbei derjenige zu sein, der das BA-Prinzip, durch Hervorhebung des bislang zugegebenermaßen bestehenden Makels, versucht zu diskreditieren. Liebe Mitstreiter: Wikipedia hat nicht die Aufgabe, die Dinge in erster Linie durch einzelne Aspekte zu definieren, die in pragmatischer Hinsicht wenig Relevanz besitzen. - 20.11.2008 - RX

Bis jetzt sind es aber keine akademischen Grade und fertig. Das hat nichts mit Prinzipienreiterei zu tun. Meiner Meinung nach soll wikipedia nicht das künftige darstellen sondernd das jetzige. Und was die Einstellungsvoraussetzungen der Lehrer angeht, war und ist die BA nicht unbedingt mit einer Hochschule zu vergleichen. Außerdem hab ich von Leuten die selbst auf einer BA waren, gehört, das sei eher ein Schmalspurstudium (zumindest was die Breite angeht), aber das kann ich selbst nicht beurteilen. Mal abgesehen davon halte ich es nicht für einen Makel, wenn man keinen akademischen Grad hat. Da gibt es noch mehr, wahrscheinlich sogar mehr als Leute mit akademischen Grad.--HolgerB 19:14, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Hallo RX, da mich direkt ansprichst, hier eine direkte Antwort: Unterlasse bitte jede Form der Unterstellung irgendeines Diskreditierungsversuches, das ist nur ein plumper und hier unerwünschter persönlicher Angriff.
Wenn du die Darstellung von belegten Tatsachen als penetrant bezeichnest, bist Du hier falsch! Belegte Tatsachen sind keine Diskreditierung sondern der Inhalt einer Enzyklopädie. Wikipedia ist eine Enzyklopädie und keine Newsseite für aktuelle Berichterstattung oder Plattform für öffentlichkeitswirksam optimierte Außendarstellung! Wir stellen hier durch Quellen nachweisbare Fakten dar. Irgendetwas Unbeschlossenes von Übermorgen, das derzeit keinerlei Rechtsgültigkeit hat, darf sicher einen kleinen Zusatzvermerk bekommen, und einen solchen gibt es im Artikel auch längst.
Auf dieser Diskussionsseite tummeln sich wirklich selten gesehen viele Leute, die Wikipedia-Grundsätze missachten (von Signatur bis Fakten) und sich sträuben auch nur ein paar Zeilen weiter oben oder unten einen gleichlautenden Beitrag zu lesen. Die dürfen sich dann eben alle aufs Neue auf belegte Fakten hinweisen lassen.
Zu guter letzt: Hier geht es nicht darum, etwas zu diskreditieren, aber es kann eben auch nicht sein, dass die belegbare Rechtslage verleugnet wird.
Viele Grüße --Bartian 20:35, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

HolgerB: Das BA-Studium ist ein zeitverkürztes Intensivstudium. Die Bachelorgrade wurden trotz des nur 3-jährigen Studiums mit 210CP akkreditiert, daher kann nicht von Schmlaspurstudium geprochen werden. Quelle: http://www.zeva.org/akkred/studieng/bachelor_berufsakad.htm Bastian und HolgerB: Die Rechtslage ist nun wie folgt: Seit 2006 sind an den Berufsakademien in Baden-Württemberg Studierende eingeschrieben, die 2009 ihren Bachelor in Form eines akademischen Grads verliehen bekommen. An den Berufsakademien in Baden-Württemberg studieren also aktuell ausschließlich Studierende, die einen akademischen Grad bekommen werden. Dies ist ein Fakt, der meiner Meinung nach nichts mit Optimierung von Aussendarstellung zutun hat, sondern bitte dargestellt gehört und durch die falsche Aussage, dass BAs keine akademischen Grade verleihen, ersetzt werden muss. Das Gesetz wurde am 3.12.2008 beschlossen. Quelle: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/3000/14_3759_d.pdf - RX - 18.12.2008

Tatsächlich ist es jetzt inzwischen Fakt, aber erst seit wenigen Tagen. Wenn ich richtig im Bilde bin, hat der Baden-Württembergische Landtag am 3.12.2008 ein Gesetz verabschiedet, dass die Berufsakademien in Baden-Württemberg in einer Duale Hochschule umwandelt. Das Gesetz muss allerdings noch in Kraft treten. Dann sind die Abschlüsse der Berufsakademien (dann: der Dualen Hochschule) in Baden-Württemberg akademisch! --Markus Großmann 19:05, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Siehe auch Abschnitt "Nachgraduierung". --arilou (Diskussion) 16:09, 2. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

"Übernahme durch das Ausbildungsunternehmen"[Quelltext bearbeiten]

Hier wird von 80% und 87% gesprochen. Hierzu ist ein Quellennachweis einzufügen. In Sachsen wird von BAs zwar auch eine derart gute Quote behauptet, aber in einigen Studiengängen ist die Übernahmequote unter 10% (Medienproduktion an der BA-Dresden). Das Einfügen eines expliziten Quellennachweises ist deswegen so wichtig, da hier der Eindruck entsteht, BA-Absolventen hätten gute Chancen auf einen Arbeitsplatz.

Bitte signiere deine Beiträge. Hast du einen Beleg für die Übernahmequote bei Medienproduktion an der BA-Dresden? Oder dass BA-Absolventen keine guten Chancen auf einen Arbeitsplatz hätten? Das entschuldigt keine fehlenden Quellen im Artikel, aber ohne Quellen ist deine Aussage auch nicht besser. --Bartian 23:06, 8. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Quelle eingefügt und Absatz überarbeitet (jetzt: Berufliche Perspektiven nach dem Studium) --BearTrommler 20:11, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

"Eine Berufsakademie ist jedoch keine Hochschule [...]"[Quelltext bearbeiten]

Warum sind BAs keine Hochschulen? Ist "Hochschule" ein juristischer Begriff, für Institutionen, die staatlich anerkannte akademische Grade vergeben dürfen oder wie? Ich dachte das sei einfach der Überbegriff für Institutionen, an denen man studiert - also auch BAs...

Ok, mittlerweile habe ich selbst gelesen, dass die BA laut Hochschulgesetz eine Einrichtung im tertiären Bildungbereich ist, die den Hochschulen gleichgestellt ist. Also keine Hochschule.
...eine Berufsakademie ist den Hochschulen nicht gleichgestellt; die Hochschulgesetze behandeln BAs nicht. Eine BA ist ein "eigenständiges Gebilde", deshalb gibt es auch Hochschulgesetze und, in den Bundesländern, die BAs unterhalten, Berufsakademiegesetze. Die Abschlüsse an BAs sind keine akademischen Grade, sondern sog. "Abschlussbezeichnungen", sowohl die Diplomabschlüsse, als auch die zukünftigen bachelor-/ masterabschlüsse (Vgl. § 9 Abs. 6 Berufsakademiegesetz des Landes Baden-Würtemberg). 80.130.75.41 11:49, 7. Sep 2005 (CEST)
...Diese Aussage ist falsch!!!! - Die BA's in Baden-Württemberg sind im Landeshochschulgesetz verankert. Bitte nachleeeesen.
Dennoch sind BAs keine Hochschulen und die Abschlüsse keine akademischen Grade. So steht es im Landeshochschulgesetz, auch heute. --Bartian 14:32, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Was ich bei der ganzen Diskussion nicht verstehe ist, dass ihrer Meinung nach die Abschlüsse keine akademischen Grade sind sie aber schon seit Jahren an allen Universitäten akzeptiert werden - ausser in Deutschland? Was mir dabei auch noch schleierhaft ist, ist weshalb man an den BAs, wenn sie keine Hochschulen sind, auch Studiengebühren zahlen muss und diese auch unter das Hochschulgebührengesetz fallen sollen? Ist das nicht irgendwie ein Widerspruch: Die Kultusministerkonferenz stellte fest, dass die Abschlüsse der Berufsakademien nach dem Modell der baden-württembergischen Berufsakademien Abschlüsse im tertiären Bereich sind, die unter die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union fallen. Auf der einen Seite fallen sie unter die Hochschuldiplomrichtlinie und auf der anderen seien sie keine Hochschule ...?

Die BA's sind deswegen "offiziell" keine Hochschulen, weil unser Hochschulrecht leider mit dem Umstand ein Problem hat, dass sich Firmen einen Studenten selbst aussuchen, also de facto die Zulassung zum Studium betreiben. Tatsächlich können nur Hochschulen "akademische Grade" Verleihen. Darin einen Nachteil für die BA's zu sehen ist aus dreierlei Gründen nicht richtig: 1. Seit Jahren werden abgesehen vom Doktortitel akademische Grade nicht mehr im Standesregister geführt. 2. Seit 1995 hat die Kultusministerkonferenz die "Abschlußbezeichnungen" der BA's akademischen Graden von Fachhochschulen berufsrechtlich gleichgestellt. 3. Abschlussbezeichnungen dürfen wie akademische Grade geführt werden. 4. Seit Juli 2006 haben die BA's in Baden-Württemberg alle Studiengänge an allen Standorten akkreditiert. Damit ist auch für Absolventen des Jahres 2009 die formale Voraussetzung geschaffen worden, in jeden beliebigen Master-Studiengang einzutreten. Was soll das also, auf dieser sehr deutschen juristischen Spitzfindigkeit rumzureiten.

Es geht um die korrekte Verwendung des Begriffs. Die Rechtslage in Deutschland unterscheidet nun einmal zwischen Hochschulen und Berufsakademien (kann man auch in den einschlägigen Gesetzen nachlesen, in denen eben Hochschulen und Berufsakademien erwähnt sind). Warum also den falschen Begriff verwenden? Abgesehen davon sind BAs auch inhaltlich nicht mit FHs oder Unis vergleichbar (sie haben auch ein anderes Ziel), es sind eben nur die Abschlüsse hochschulrechtlich gleichgestellt. -- 141.3.164.209 11:41, 29. Aug 2006 (CEST)
- ...Mir kommen die Tränen. Der Begriff "akademischer Grad" scheint Dir ja furchtbar wichtig zu sein. Gibs zu: Du bist Professor an einer FH und Dein Studiengang ist nicht erfolgreich, weil Dir eine benachbarte BA im Nacken sitzt....

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die BA der FH die Studenten "wegnimmt", da die FH meist (eigene Erfahrung) von Studenten mit eher mittelmäßigem bis schlechten Abitur oder mit Fachabiturienten besetzt wird. Für die Zulassung zur BA wird die allgemeine Hochschulreife plus Ausbildungsvertrag gefordert, welcher zusätzlich Bewerber ausfiltert. Eventuell macht die BA der konventionellen Uni Konkurrenz, der FH bleiben weiterhin Fachabiturienten oder weniger "erfolgreiche" Abiturienten...


zum Theman Anerkennung im Ausland. Die BA Karlsruhe verleiht einen Bachelor der Open University London der bisher international an allen Unis anerkannt wurde. Nur mit dem Dipl. (BA) ist das allerdings nicht so einfach Realwizard 10:25, 15. Dez 2005 (CET)

Also, ich möchte hier mal den Standpunkt vertreten, dass es sich beim Status der Berufsakademien um ein "faules Ei" handelt: mit der neuerlichen Einordnung in die konsekutive Studienstruktur, gleicher Zugangs, Studien- und Prüfungsbedingungen [Nachtrag: ungesichert. Áuf Hinweis von Bartiam überprüfe ich das alles nochmal] sind die Studiengänge vollständig vergleichbar und auch akademisch gleichertig [Nachtrag: ungesichert] - selbst wenn an Berufsakademien derzeit noch eine "staatliche Abschlussbezeichnung" anstelle eines akademischen Grades vergeben wird. Aufgrund der Vereinheitlichung der Studiengänge [Nachtrag: ungesichert] finden sich beispielsweise im niedersächsischen Polizeiakdemiegesetz (PolAkadG) in entscheidenden Stellen [§5 NHG unklar definier, § 7 Abs 2. behandelt die Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen unabhängig von der Gleichwertigkeit] und Verweise auf das Niedersächische Hochschulgesetz (NHG).

Wie sehr die Trennung verwässert ist, zeigt auch der folgende Beschluss der KMK:

"Die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass mit der akademischen Gleichstellung der Bachelorabschlüsse der Berufsakademien auch die berufsrechtliche Gleichstellung verbunden ist." (Beschluss der KMK vom 15.10.2004 zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur)

Genau genommen wird auch an Universitäten auch nur eine staatliche Abschlussbezeichnung vergeben. Nur wird die Abschlussbezeichnung nochmal um das Anhängsel "akademischer Grad" umschmückt, der aber in der Praxis keinerlei Vorteile mehr gegenüber einem Berufsakademie-Bachelor bringt, außer der Befreiung von Studienbeiträgen und Verwaltungskostenbeiträgen in einigen Bundesländern. Mangels Abgrenzbarkeit hat Baden-Württemberg seine Hochschulen beispielsweise in die Gebührenpflicht für Hochschulen eingeschlossen, aber gleichzeitig die eigenen Fachhochschulen der Öffentlichen Verwaltung von der Gebührenpflicht ausgenommen. Selbes gilt für die Fachhochschulen und Berufsakademien in anderen Bundesländern. (nicht signierter Beitrag von Feel free (Diskussion | Beiträge) 12:03, 24. Mär. 2008) Der Beitrag wurde editiert und verkürzt, nachdem bereits Antworten geschrieben wurden, Originalversion.

Eine Menge deiner Aussagen sind reine Theoriefindung, die im Artikel nichts zu suchen haben. Vielleicht bringt dir eine genauere Betrachtung der rechtlichen Lage mehr Klarheit: Beschlüsse der KMK sind Absprachen der Kultusminister und haben keine direkte rechtliche Relevanz. Die Kultusminister sind lediglich Teil der Exekutive, die im Gegensatz zum Parlament (Legislative) keine Gesetzgebungskompetenz hat. Nicht alles in einen großen "Staats-Topf" rühren.
In BW gibt das LHG klar an, dass Hochschulen akademische Grade verleihen und dagegen Berufsakademien staatliche Abschlussbezeichnungen. Akademische Grade werden dort also nicht als staatliche Abschlussbezeichnungen bezeichnet, wenngleich durch das Gesetz und damit den Staat geschützt.
Es gibt auch keine von dir angenommene "Vereinheitlichung der Studiengänge". An Berufsakademien werden ganz andere Anforderungen bei der Akkreditierung gestellt als an Hochschulen. Die KMK spricht bei Berufsakademien sogar nur von Bachelorausbildungsgängen statt wie bei Hochschulen von Studiengängen. BAs haben gezielt ein anderes inhaltliches Profil als die Hochschulen, schon von daher ist es absurd so zu tun, als wäre alles das gleiche.
In BW haben mittlerweile berufsrechtliche Angleichungen stattgefunden (das umfasst z. B. Voraussetzungen für Ingenieure oder Steuerberater) und die Wechselmöglichkeiten für Studenten und Absolventen zu den Hochschulen wurden im Gesetz stark verbessert. Letzteres wird in nicht relevanten Quellen (da keine Gesetze) auch mal ohne Definition schwammig als "akademische" oder "hochschulrechtliche" Gleichstellung beschrieben, wodurch plötzlich neue Interpretationsmöglichkeiten - für das warum auch immer scheinbar geringe Selbstbewusstsein von Berufsakademielern - entstehen, die das Gesetz selbst aber gar nicht hergibt und auch die KMK-Autoren nicht bezwecken (wenn die KMK schon nicht den Begriff Studiengang für eine BA benutzt, warum sollte sie dann eine inhaltliche Äquivalenz zu wissenschaftlichen Studiengängen feststellen wollen?).
Außerhalb von BW ist ein BA-Abschluss "hochschulrechtlich" unter Umständen nichts wert (und damit auch weniger, als angemessen wäre).
Quellen neben der Gesetzeslage sind hier rechtlich nicht relevant und diskutiere ich nicht weiter. Auch der offensichtlich mangelhafte Wille der Teilnehmer hier zu korrekter Argumentation (stattdessen persönliche Angriffe: "Gibs zu...") und zu sinnvoller Strukturierung dieser Diskussionsseite wird meine Beteiligung hier stark einschränken. --Bartian 14:27, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten

- Hallo Bartian, hast hier einige gute Argumente angeführt, die den Teilnehmern sicher ein wenig die Einordnung des Ganzen erleichtert haben. Danke für die Zeit, die Du dir dafür genommen hast. Sicher kann man bei einigen Punkten anderer Meinung sein: Die Begrifflichkeiten Ausbildungs- und Studiengang sind meiner Meinung nach irreführend, spiegeln nur einen lange daherschwelenden ideologischen Konflikt zwischen Hochschulen und BAs wieder und täuschen darüber hinweg, dass bei den neuerdings akkreditierten Bachelorstudiengängen an Berufsakademien eine abgespeckte Quasi-Duale Hochschule geschaffen worden ist. 2009 wird den Berufsakademien in Baden-Württemberg entsprechend der Hochschulstatus verliehen <ref>http://www3.ba-mannheim.de/index.php?id=158&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=325&tx_ttnews%5BbackPid%5D=4</ref> und die Einordnung in das Hochschulsystem vorgenommen ohne dass es größere konzeptionelle Änderungen beim Modell der BAs geben soll. Lediglich soll das Zulassungsverfahren der BAs verändert (Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte) und die Wissenschaftlichkeit der Ausbildung in Theorie und Praxis gewährleistet werden (was aber relativ einfach zu bewerkstelligen sein dürfte). Auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte (Weisungsbefugnis des Ausbildungsleiters) sollen bei der Reform der BA Berücksichtigung finden - diese betreffen aber nicht die zukünftige Hochschule selbst. (nicht signierter Beitrag von 84.129.170.125 (Diskussion) 17:35, 24. Mär. 2008)

Rechtlich ändert die relative inhaltliche Angleichung an die Hochschule aber derzeit - wie Du bereits erwähntest - wenig an der Rechtslage und der Einordnung der Berufsakademie als Einrichtung außerhalb der Hochschulen im Tertiärbereich des deutschen Bildungsystems. (nicht signierter Beitrag von Feel free (Diskussion | Beiträge) 17:46, 24. Mär. 2008)

Ich denke, es gibt durchaus größere konzeptionelle Änderungen, auch höhere Anforderungen an die Qualifikation von Lehrkräften oder ein höheres Minimum an "theoriebasierten Ausbildungsanteilen". Diese Anforderungen kommen nicht zum selben Stichtag wie die "Duale Hochschule", aber sie sind dennoch dafür grundlegend und relativ jung. Die Begrifflichkeit eines Ausbildungsgangs hat durchaus einen Hintergrund, wenn man den (auch weiterhin) verhältnismäßig geringen theoretischen Anteile betrachtet.
Im Ergebnis werden die Absolventen natürlich individuell in Bezug auf die gewünschte Stelle überzeugen müssen. Ein durchschnittlicher Berufsakademieabsolvent wird es weiterhin schwer in Berufen haben, die umfangreiches Theoriewissen abverlangen. --Bartian 19:53, 24. Mär. 2008 (CET)Beantworten
ps. Bitte endlich grundlegende Wikipedia-Standards einhalten: Beiträge signieren und keine Beiträge wesentlich editieren, auf die schon geantwortet wurde. So blickt hier keiner mehr durch. In dem Chaos schwindet jede Motivation, etwas beizutragen.


wie steht es mit der neueren entwicklung der bas bezüglich bologna und der baldigen einordnung einer ba als hochschule?

könnte da jemand mal was ordentliches darüber hier reinschreiben mir fehlt grad die zeit aber es gibt feste tatsache darüber, damit hätte sich auch der abschnitt hier erledigt ab 09 wie gesagt






kann mir jemand sagen, ob man als diplom wirtschaftsinformatiker (fh) promovieren kann?

theoretisch ja. Viele Unis, zumindest in BW schreiben in ihrer Promotionsordnung dass auch FH und BA Absolventen zur Promtion zugelassen werden können. Es gibt jedoch kein Recht darauf. Der zuständige Ausschuss legt fest welche Vorleistungen erbracht werden müssen, dauert normal 2-3 Semester, und entscheidet danach über die Zulassung zur Promotion. Realwizard 10:25, 15. Dez 2005 (CET)

Bei den Unis habe ich gesehen, dass besonders begabte FH Studenten zugelassen werden sollen. Aber von BA-Absolventen habe ich das noch nicht gehört. Hast Du mal eine Quelle? Es müsste ja in einer Uni-Promotionsordnung zu finden sein. Ralf Pfeifer 23:56, 26. Dez 2005 (CET)
Mal ein Tipp zum Thema Promotion von BA bzw. FH-Absolventen: Das Promotionsrecht gibt es zwar, wird aber praktisch äußerst selten genützt, da es nur für exzellente Absolventen gedacht ist. Der reguläre Weg führt über ein Master-Studium. von den Absolventen der BA-Heidenheim des Jahres 2005 haben 6% ein Aufbau- bzw. Masterstudium aufgenommen und ich schätze, ein paar davon werden auch promovieren.

Ausbildungsvergütung[Quelltext bearbeiten]

BA Studtenten fallen nicht unter das Ausbildungsgesetz, sie sind Angestellte. Soweit jedenfalls mein Stand, aber ich lasse mich gerne korregieren. Bekommen sie dann nicht Lohn bzw. Gehalt? Bzw. wenn Ausbildungsvergütung, dann muss das dort angepasst werden, weil dort nur etwas über Berufsbildung steht. -- Heurik 10:07, 2. Sep 2005 (CEST)

Zumindest nennt es die BA (Mannheim) in ihren Musterverträgen auch "Ausbildungsvergütung".

sowohl in meinem Vertrag mit der BA als auch auf meinem Gehaltszettel steht mal "Ausbildungsvergütung" Realwizard 10:26, 15. Dez 2005 (CET)

Was in den Verträgen steht hat leider meist wenig mit der rechtlichen Situation zu tun. So steht meist auch Ausbildungsvertrag drin, obwohl es sich meist (oder immer?) um Angestellt handelt. --Heurik 22:11, 28. Mär 2006 (CEST)

Muhaha, LOL, ich pack's net. 400€, ein Traum. Das wär mehr als doppelt so viel, als ich jetzt bekomme. *denBauchvorlachenhalt*

In der Regel bekommen BA-Studenten die Ausbildungsvergütung, wie sie auch ein AZUBI bekommt. Oftmals liegt die Vergütung bei BA-Studenten jedoch über dem, was die Auszubildenden bekommen. Im Übrigen ist dein Beitrag kein bisschen konstruktiv und einfach nur Fehl am Platz. --Heringsfilet 11:38, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bekomme als BA-Student 990€ brutto und komme nach allen Abzügen auf 780€ netto.

"Wehrpflicht [...]"[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Wiki Artikel: Die duale Ausbildung im Betrieb und Berufsakademie stellt einen nicht vom Wehrdienst zurück. Sie wird vom Kreiswehrersatzamt als Studium angesehen. Das Kreiswehrersatzamt wird den Lehrling mitten in seiner Ausbildung zum Wehrdienst einberufen, falls dieser nicht ausgemustert ist. 

Die Berufsakademie Stuttgart schreibt dazu: Laut Schreiben des Kreiswehrersatzamtes Ulm vom 15.8.2003 wurde administrativ eine Regelung zu Gunsten von Wehrpflichtigen geschaffen, die eine betriebliche Ausbildung vertraglich vereinbart haben oder denen eine betriebliche Ausbildung verbindlich zugesagt wurde. Diese Wehrpflichtigen werden zukünftig bis zum Abschluss der betrieblichen Ausbildung zeitlich befristet nicht zum Grundwehrdienst herangezogen. Die Aussage der Suttgarter BA wurde mir zusätzlich telefonisch von einem KWEA-Beamten bestätigt, auf Grund dessen lösche ich diesen Absatz.


Der Artikel heißt 'Berufsakademie' und sollte diese beschreiben. Was die Wehrpflicht hier zu suchen hat, ist mir nicht klar. Die Ausführungen gehören nach meiner Meinung in den Artikel Wehrpflicht, dort gibt es einen Unterpunkt 'Einberufungspraxis'. Ralf Pfeifer 23:53, 26. Dez 2005 (CET)

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Also nur mal so als Info: Staatliche Berufsakademien verleihen zwar keinen akademischen Grad, aber dennoch einen staatlichen Abschluß, das Diplom (BA). Es gibt in manchen Bundesländern auch private BAs, diese verleihen keine staatlichen Abschlüsse. Was aber daran liegt, dass der Begriff Berufsakademie nicht in alle Bundesländern geschützt ist.


kenne die englische Bezeichnung als "University of coeducational studies". Was stimmt nun?

A: Die Bezeichnung heisst für die Baden-Württembergischen Berufsakademien offiziell: "University of Cooperative Education"

Ergänzung: In Thüringen heißt es auch "University of Cooperative Education"

In Sachsen heißt es ebenfalls "University of Cooperative Education"


Aus der Einleitung: "Das Diplom (BA) ist kein akademischer Grad."; Dagegen heisst es weiter unten "[...] dennoch handelt es sich um einen akademischen Grad"

Was stimmt nun?

...das Diplom (BA) ist natürlich kein akademischer Grad, Berufsakademien keine Hochschulen.217.230.127.81 11:17, 18. Apr 2005 (CEST)
danke :)
Auszug aus dem BA-Gesetz Sachsens "Der Abschluss der Berufsakademie Sachsen steht

den entsprechenden Abschlüssen der Staatlichen Fachhochschulen als berufsbefähigender Abschluss gleich." Das bedeutet das der, wohlgemerkt staatliche, Abschluss in Sachsen gleich einem FH Abschluss ist.

...das ist falsch, sächsische BA-Abschlüsse werden FH-Abschlüssen natürlich nicht gleichgestellt. Oben zitierter Gesetzesauszug besagt lediglich, dass es sich bei einem sächsischem BA-Abschluss,, um einen, nach sächsicher Fachhochschulgesetzgebung, berufsbefähigendem Abschluss handelt, jedoch nicht um einen akademische Grad, wo es in der Anfrage geht...80.130.227.23 23:18, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

ab Jahrgang 2006 verleihen die BAs mit ihren Bachelorabschlüssen akademische Grade.

Nein, auch die Bachelorabschlüsse sind staatliche Abschlussbezeichnungen und keine akademischen Grade. Siehe z. b. Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg vom 5. Januar 2005, § 91 (6). Bitte Beiträge signieren (Hilfe:Signatur) und Behauptungen auch mit Quellen untermauern. --Bartian 21:15, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ausbildungsvergütung[Quelltext bearbeiten]

Toll, aus 100 mach wieder 400 Euro. Ein Kommolitone vor mir hat in seinem Partnerunternehmen garkeine Ausbildungsvergütung bekommen. Darf ich jetzt die untere Grenze der Vergütung anpassen? --217.235.35.17 16:18, 18. Apr 2005 (CEST)

Es gibt auch BAs, wo keine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist!

Das ist imho abhänging vom Bundesland in dem der Praxisbetrieb angesiedelt ist. In Sachsen muss keine Vergütung gezahlt werden, wenn aber der Student von der sächsischen BA in Thüringen arbeitet, dann muss er eine Vergütung erhalten.

"staatliche Abschlussbezeichnung" <=> "Berufsakademieabschlussbezeichnung"[Quelltext bearbeiten]

bzgl.: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Berufsakademie&diff=0&oldid=5519208

Laut $9 des Gesetzes über die Berufsakademien im Land Baden-Württemberg wurde mir 2001 die staatliche Bezeichnung Diplom-Ingenieur(BA) verliehen (steht zumindest auf meiner Diplomurkunde). Und demnächst -falls mit meiner zweiten Diplomarbeit alles weiterhin so gut läuft- wird mir aufgrund welchen Gesetzes auch immer der Titel Diplom-Wirtschaftsingenieur(FH)verliehen werden. Ich werde beide Titel mit dem nötigen Respekt tragen ob es sich nun aufgrund von extremen Nachforschungen diverser "Winkeladvokaten" um akademische Grade handelt oder nicht, denn Stress hatte ich bei beiden Abschlüssen mehr als genug. Nachdem sich mittlerweile jeder zweite Fortbildungskurs als Studium bezeichnet und Diplome verleiht, könnte man aus dem "sich echauffieren" sowieso nicht mehr rauskommen. Im Vergleich zur BA fiel mir das FH Studium etwas leichter, was wahrscheinlich auch an dem leichteren Stundenplan und den Semesterferien lag. Für das Berufsleben (Ich habe zwischendrin auch mal ein paar Jahre gearbeitet) habe ich bei beiden Bildungseinrichtungen nicht viel gebrauchen können ;-)

Ach ja hab ich ganz vergessen bin nun seit 2006 auch mit dem "Diplom- Wirtschaftsingenieur (FH)" fertig und....kann immer noch nichts im "realen Berufsleben" brauchen ;-) Ein Hoch auf alle Profilierungsneurotiker die jeden Titel in Ihrer Signatur mitschleppen müssen....

"staatliche Abschlussbezeichnung" wird wörtlich im KMK-Beschluss [1] genannt (siehe "Erläuterungen" - "Zu 1", gegen Ende des zweiten Abschnitts), den Begriff Berufsakademieabschlussbezeichnung kennt auch google nicht [2] ich halte daher "staatliche Abschlussbezeichnung" für sinnvoller --Peacemaker talk 17:36, 26. Apr 2005 (CEST)

der Begriff, "staatliche Abschlussbezeichnung" wird, in Deiner zitierten Quelle, doch garnicht erwähnt, oder bin ich blind ;-))....
siehe hier: [3];
im Übrigen finde ich es unschön, gutgemeinte Änderungen von anderen einfach zu reverten; die Information bzgl. der zukünftigen Akkreditierung/Bachelorvergabe ist im Text entgegen deiner Behauptung noch _nicht_ erwähnt. --Peacemaker talk 03:24, 30. Apr 2005 (CEST)

Um das Ganze zu erhellen: Die BA's sind deswegen "offiziell" keine Hochschulen, weil unser Hochschulrecht leider mit dem Umstand ein Problem hat, dass sich Firmen einen Studenten selbst aussuchen, also de facto die Zulassung zum Studium betreiben. Tatsächlich können nur Hochschulen "akademische Grade" Verleihen. Darin einen Nachteil zu sehen ist aus dreierlei Gründen nicht richtig: 1. Seit Jahren werden abgesehen vom Doktortitel akademische Grade nicht mehr im Standesregister geführt. 2. Seit 1995 hat die Kultusministerkonferenz die "Abschlußbezeichnungen" der BA's akademischen Graden von Fachhochschulen berufsrechtlich gleichgestellt. 3. Abschlussbezeichnungen dürfen wie akademische Grade geführt werden. Was soll das also, auf dieser sehr deutschen juristischen Spitzfindigkeit rumzureiten.

Letztendlich geht es darum, dass das eigentlich selbstverwaltete akademische System aufgeweicht wird, von der eigentlich außenstehenden Politik. Wenn die BA-Abschlüsse so gleichwertig sind, warum keine Hochschule daraus machen? Dein genannter Grund, weshalb BAs keine Hochschulen sein sollen, ist mit Verlaub reines POV/Gerücht und nicht belegbar. Zu den Tatsachen gehören eher, dass die Anforderungen an BAs durchaus nicht gleichwertig gegenüber Hochschulen sind was Forschung und wissenschaftliche Befähigung der Lehrkräfte angeht, genauso wohl die Finanzausstattung (siehe unterschiedliche Grundlagen in den Landesgesetzen für Hochschulen und BAs).
Ich begrüße es daher, dass die BA in Baden-Württemberg zur "Dualen Hochschule" weiterentwickelt wird. Damit kommt eine schrittweise Angleichung der Einstellungsvoraussetzungen für Lehrkräfte zu denen von FHs, genauso wie die schrittweise Angleichung der Besoldung, und ein gewisser Forschungsauftrag.
Damit wird langsam eine akademische Grundlage gegeben, die es zukünftig auszubauen gilt. Und es gibt einen ernsthaften Wettbewerb unter den einzelnen Hochschulen und ihren Studiengängen (statt zwischen Arten von Institutionen), so dass einzelne Studiengänge sowohl an Unis, an FHs und an DHs einen tollen oder einen schlechten Ruf haben können. Das wird der Realität und der schwankenden Qualität dann am ehesten gerecht. Grüße --Bartian 22:16, 12. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Dipl.-Betriebswirt BA in Englisch?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

wie nennt man "sich" in englisch, wenn man Diplom-Betriebswirt (BA) ist? Da ich auch den Bachelor of Arts habe, wäre eine englische Bezeichung, die ich unter meinen Namen in Emails (v.a. geschäftlich) setzen kann, sehr hilfreich.

In der Art

Vorname Nachname

Diplom-Betriebswirt (BA)

Firma etc.

Danke für eure Hilfe & Grüsse

...man hat den Abschluss so anzugeben, wie er auf dem Abschlusszeugnis angegeben ist. Also als "Diplom-Betriebswirt (BA)". Eine englische Übersetzung ist nicht zulässig.80.130.212.214 13:19, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten
und immer den Klammerzusatz (BA), für Berufsakademie mitangeben, um sich nicht StGB $132a strafbar zu machen...
aber nur mit Klammer Zusatz bei Diplom, also Diplom-Betriebswirt (BA), bei Bachelor nicht nötig, vielleicht sogar nicht zulässig ;)
natürlich hat man eine englische Variante, die heißt für den Dipl.-Betriebswirt/in (BA) - Industrie z. B. Business economist (m/f) (UCE) - industry
mfg
magigstar
Nein, solche Übersetzungen werden nicht durch die Gesetze der Länder gedeckt und daher im Ausland in der Regel auch nicht. Im Falle des Fragestellers würde ich einfach den Bachelor nennen, der verliehen wurde. Ansonsten ist zur Erklärung eines deutschen Abschlusses im Ausland das Diploma Supplement hilfreich, das bei modularisierten Studiengängen in der Regel auf Anfrage ausgegeben wird und die Einordnung erleichtert. --Bartian 22:21, 12. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Liste der Berufsakademien sollte überarbeitet werden hinsichtlich anerkannter BAs[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bezieht sich auf die staatlichen Berufsakademien nach dem etablierten und anerkannten Muster derer aus Baden-Württemberg; die Liste führt allerdings eine ganze Reihe von nichtakkreditierten bzw. nicht staatlich legitimierten sog. Berufsakademien, die nichtanerkannte, deshalb "wertlose" Abschlüsse anbieten, deshalb wäre ich für eine Überarbeitung der Liste in Form von Entfernung derer BAs, die nicht anerkannt sind...80.130.58.76 22:57, 15. Jul 2005 (CEST)

Abschlußbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe grade die den Satz "Der BA-Abschluß ist kein akademischer Grad" aus der Artikeleinleitung gelöscht. Der Hinweis ist formal gesehen richtig, ist aber für jemand, der sich über die BA informieren möchte nicht grade hilfreich und verunsichert, obgleich diese Tatsache keinerlei Relevanz hat. Seit 1974 werden akademische Grade - abgesehen vom Doktorgrad - nicht mehr im Standesregsiter geführt. Seit 1996 muß vor der Hochzeit auch kein "Aufgebot" mehr bestellt werden. Im damals noch verpflichtenden "Aushang" im Schaukasten wurden die akademischen Grade mit angegeben. Den Diplom-Grad deben dem Namen stehen zu sehen, war BA-Absolventen damals nicht vergönnt. Ansonsten, also wenn sich z.B. jemand bei einer Firma oder beim Staat bewirbt, ist die Tatsache, dass die BA Abschlußbezeichnungen vergibt, aufgrund ihrer berufsrechtlichen Anerkennung völlig irrelevant.

Fazit: Der "Der BA-Abschluß ist kein akademischer Grad" ist diskriminierend und bringt uns ungefähr nur soviel weiter, wie wenn jemand sagt: "Asamoa - deutscher Nationalspieler und Neger - hat im Spiel gegen die Niederlande ein Tor geschossen".

...das ist nich akzeptabel. Weshalb sollte in der Einleitung der Hinweis gelöscht werden, das das BA-Diplom kein akademischer Grad ist? Dies ist einer der häufigsten Irrglauben und muß gerade deshalb bestehen bleiben; gerade bei Bewerbungen zum Staatsdienst oder Anzustrebender Promotion ist dies von fundamentaler Wichtigkeit und nicht "völlig irrelevant". Weitere Anmerkung, da Du hier seit geraumer Zeit einen editwar begonnen hast, Hochschulen sind nur Universitäten (TH, TU, PH, frühere Gesamthochschulen, Kunst-, Musikhochschulen) und Fachhochschulen.HausBräu 17:26, 20. Aug 2005 (CEST)

...Also mir fehlen die Worte: Lies mal bitte genau was ich geschrieben habe. Ich habe nicht behauptet, dass die BA eine "Hochschule" sei. Die offizielle Sprachregelung im Rahmen des Hochschulrechts ist die, dass die BA eine "Hochschuleinrichtung" ist. Die Anerkennungsprobleme, die in den 90-er Jahren bestanden, wurden seinerzeit von Zulassungsämtern einzelner Universitäten mit Begründungen wie "...keine Hochschule..." oder "...kein akademischer Grad..." verursacht. Mag sein, daß Du im Rahmen dieses "edit wars", wie Du es nennst, ein persönliches Trauma aus den 90ern auslebst. Tatsache ist jedoch, dass das weitgehend seit dem KMK-Beschluss von 1995 vom Tisch ist. Die Ankerkennungsprobleme, die es noch gibt, haben mit der hochschulrechtlichen Anerkennung zu tun und hängen nicht an der Eigenschaft, dass die BA Abschlussbezeichnungen vergibt. Deshalb ist der Hinweis auf die Nichtvergabe völlig irrelevant und diskriminierend. Im Übrigen wird jegliches Anerkennungsproblem mit der Vergabe der Bachelor-Grade vom Tisch sein. Zu Letzterem gibt es einen dezidierten KMK-Beschluß von 2004. Die Tatsache, dass die BA keine Hochschule ist, hat politische Gründe aber ganz gewiss keine akademischen! - Willst Du mehr wissen????

...au ja, ich will mehr wissen. Was ich schon weiss: Die "...offizielle Sprachregelung..." für BAs ist nicht "Hochschuleinrichtung"; in der letzten Novellierung der baden-württembergischen "Berufsakademiegesetzgebung" wird immer von "...Hochschulen und Berufsakademien..." gesprochen, also eine klare Abgrenzung. Der Begriff "Abschlussbezeichnung" wird im KMK-Beschluss vom 15.10.2004 [4] definiert: "...handelt es sich nicht um einen Hochschulgrad, sondern um eine staatliche Abschlussbezeichnung...". Das BAs nicht den hochschulrechtlichen Status innehaben ist nicht, wie Du meinst, politisch motiviert, sondern war bei der Gründung und Konzeption nie angedacht.


auch nach positiven Akkreditierungsverfahren können BAs keine akademischen Grade vergeben. Die Kultusministerkonferenz spricht deshalb immer von Bachelorausbildungsgängen, nicht von Bachelorstudiengänge. Im Beschluss "Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an BAs in die konsekutive Studienstruktur" wird auch in Bezug auf die Bachelorabschlüsse definiert, dass es sich nicht um Hochschulgrade, sondern um sog. staatliche Abschlussbezeichnungen handelt, genauso wie bei den traditionellen BA-Dipomen. Ich merke dies nur an, dass nicht der Eindruck entsteht, man könne an einer BA zukünftlich akademische Grade erlangen; allerdings sollen, nach Empfehlung der KMK, die neugeschaffenen und auch akkreditierten Bachelorausbildungsgänge an baden-württembergischen BAs derer baden-württembergischen Hochschulen gleichgestellt werden. Ob die Universitäten mitziehen entscheidet die Hochschulrektorenkonferenz; ein formales Recht, in einem Masterstudiengang weiterzustudieren haben auch Bachelorabsolventen von Hochschulen nicht, über Aufnahme entscheiden immer die Hochschulen selbst.

Einfach nur die Berufsakademiegesetze der einzelnen Bundesländer studieren, dort ist alles beschrieben bzw. definiert; die Kultusministerkonferenz (KMK) kann ausschlieslich die Empfehlungen der Kultusminister in ihren Beschlüssen wiedergeben, gesetzliche Grundlagen schaffen nur die Länder selbst. HausBräu 23:34, 22. Aug 2005 (CEST)

An der Berufsakademie Stuttgart ist es seit 22.03.2001 möglich, neben dem Diplom (BA) einen internationalen akademischen Grad in Form des Bachelor's Degree with Honours zusätzlich verliehen zu bekommen. Um diesen zusätzlichen Bachelor-Abschluss zu erwerben, müssen keine zusätzlichen Prüfungen geschrieben werden, es ist lediglich eine Gebühr von derzeit 160 € zu entrichten.

Mittlerweile sind es 176 €.

"International anerkannt" ist eine sehr ungenaue Aussage, in Deutschland wird es oftmals sehr schwierig, mit dem Bachelor-Abschluss der Open University in Milton Keynes/UK einen Masterstudienplatz zu bekommen, weil bekannt ist, dass die Grundlage ein BA-Abschluss ist. Außerhalb von Baden-Württemberg-Modell-Ländern läuft das mit einem Bachelor-Abschluss einer Hochschule deutlich glatter. --Bartian 22:25, 12. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Informationsseite[Quelltext bearbeiten]

Hallo!

Für alle die sich aus erster Hand informieren wollen, wäre ein Link auf das Internetforum der BA-Studenten www.ba-community.de, sicherlich hilfreich.

Das Forum ist absolut kostenlos und in privater Hand der Studenten.

kostenpflichtiger Bachelor in BW[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Formulierung etwas irreführend. Es sieht so aus, als ob man x EUR bezahlt und dafür dann den Bachelor erhält. Dies ist nicht ganz korrekt. Man entrichtet die Studiengebühr für die Open University (derzeit ca. 175 EUR) und unterwirft sich strengeren Studienbedingungen, die mit der Akkreditierung verbunden sind (z. B. Klausur/Diplomarbietseinsicht durch OU Menschen). Ich finde, diesen Absatz sollte man etwas klarer überarbeiten.

Diplom (akademisch)[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens ist eine Anerkennung und Anrechnung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einer BA-Ausbildung an einem universitären Studiengang grundsätzlich (auch in BaWü ) problematisch. Da die BA keine Hochschule gem. Hochschulrahmengesetz ist, ist gem. der mir bekannten Prüfungsordnungen eine Anerkennung nur nach vorheriger Einzelfallprüfung in "begründeten Ausnahmefällen" möglich. Was zur Folge hat, dass sich die Anerkennung in der Regel auf Fächer aus dem Bereich der Propädeutik beschränkt (i.d.R. unbenotete Scheine, keine Prüfungen).

...ich schließe mich Deinem Wissensstand an, den er entspricht der Wirklichkeit. Sollte entsprechend geändert werden! 80.130.113.185 19:05, 25. Nov 2005 (CET)

Habe den Weg den 98% aller inzwischen promovierten BA-Absolventen gegangen sind ergänzt. Diesen Weg habe ich als "Regelweg" bezeichnet. Der direkte Weg hat im Übrigen schon aufgrund der hohen Latte, die im übrigen für FH-Absolventen mindestens genauso hoch hängt, Ausnahmecharakter.

An Fachhochschulen auch außerhalb der Bundesländer, die das BA-Diplom als akademischen Abschluss anerkennen, hat man mit einem sehr guten BA-Diplom durchaus gute Chancen, für nicht-konsekutive Masterstudiengänge (MSc, MEng, MBA) angenommen zu werden. Ich kenne viele Fälle und bin selbst ohne zusätzliche Auflagen an der FH München angenommen worden. Natürlich regelt das jede Prüfungskommision selbst, aber die Chancen stehen eigentlich sehr gut (hatte mehrere Angebote). --62.128.20.13 10:52, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Begrifflichkeiten und Sonstiges[Quelltext bearbeiten]

Mir sind Berufsakademien bekannt, an denen die Phasen zwei Monate dauern (bin selbst an einer). Sollten wir das mit aufnehmen?

Ferner denke ich, daß wir um den lexikalischen Anspruch zu wahren, den Terminus "Firma" durch den juristisch korrekten Begriff "Unternehmen" ersetzen sollten.

Mach das gerne selber, wollte es nur vorher mit euch abstimmen! --D-Generated 18:42, 26. Nov 2005 (CET)

Anerkannter Bachelor[Quelltext bearbeiten]

Also mir scheint fast, ihr habt eine Berufsakademie vollkommen vergessen :( 2004 wurde die Hmaburg School of Busines Administration gegründet (www.hsba.de). Sie ist akkreditiert und wird in 2007 einen anerkannten Bachelro in der BWL verleihen. Oder was meinen die Profis dazu?

Achtung, die Hamburg School of Business Administration, HSBA ist eine Hochschule, keine Berufsakademie. Kks 16:40, 7. Jul 2006 (CEST)

Was für ein Titel hat man denn am Schluss???[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gelesen, dass jetzt die Umstellung auf Bachelor erfolgt. Heißt das jetzt, dass ich, wenn ich mich bewerben will nach "Bachelor of Arts" suchen muss. Denn ich habe schon so eine Anzeige gesehen. Oder heißt es noch so wie schon immer, Dipl.-Betriebswirt(BA). Oder beides.... was denn nun...

mfg

magigstar

Einen Titel erwirbt man an einer Berufsakademie nicht. Man kann die Bezeichnung führen, welchr auf der Verleihungsurkunde aufgeführt ist (im genauen Wortlaut). Kks 16:43, 7. Jul 2006 (CEST)

Alos um mal eines klarzustellen, von jemandem der 2002 nach zwei Semstern das BA-Studium in Mannheim geschmissen hat, dann eine Ausbildung gemacht hat und nun an die BA nach Karlsruhe gegangen ist: Die Berufsakademie verleiht einen akademischen Grad,

bis zum Abschlussjahrgang 2008 lauten die Abschlüsse wie folgt: Betriebswirtschaft : Diplom-Betriebswirt/in (BA) Informationstechnik : Diplom-Informatiker/in (BA), Diplom-Ingenieur/in, Diplom-Wirtschaftsinformatiker/in (BA),Diplom-Medieninformatiker/in (BA) Ingenieurwesen: Diplom-Ingenieur/in (BA) oder Diplom-Wirtschaftsingenieur/in (BA)

ab 2009

Betriebswirtschaft: Bachelor of Arts Informationstechnik Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering Ingenieurwesen  : Bachelor of Engineering

Zulassung an die BA hat man nur mit Abitur, also wäre auch geklärt, wo die BAs einzuordnen sind. Es gibt staatliche BAs, siehe Logo von Wikipedia, und es gibt private; die haben den Querstrich vom A gerade und nicht geschwungen. Alle BAs in Ba.-Wü. sind staatlich, desweiteren noch in Sachsen und Thürigen (auch staatlich). Studierende(keine Studenten)haben Anwesendheitspflicht, weil ein Arbeitgeber im Hintergrund steht. Mit dem Abschluss einer BA ist man berechtigt, sofort ins Hauptstudium einer Uni einzusteigen (kann man das mit FH-Abschluss auch !?!) Aufgrund des Diploms ist die BA eine Hochschule, in Abgrenzung zu Weiterbildungsmöglichkeiten über IHK oder anderen Einrichtunge (i.d.R. Betriebswirt VWA z.B.- kein Diplom, kein Studium, "nur" Weiterbildung). Natürlich gelten andere "Spielregeln" an BAs eben wegen Arbeitgebern, dennoch ist die BA eine anerkannte Hochschule. Soviel dazu.

Obengenanntes entspricht nicht der Wahrheit. BAs sind keine Hochschulen. Die Abschlüsse, sowohl das Diplom (BA) und der BA-bachelor, sind akad. Grade, sondern sog. "Abschlussbezeichnungen". BAs können keine akad. Grade vergeben, da sie keine Hochschulen sind. Auch entspricht es nicht der Wahrheit, man seie "...berechtigt, sofort ins Hauptstudium einer Uni einzusteigen...". BAs stehen nicht in Konkurrenz mit Hochschulen, sondern verfolgen eine ganz andere Ausbildungsstrategie. 80.130.114.60 12:13, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Diskussion verwirrt mich. Meine Frage: Ganz egal, welche Bezeichnungen die BA und deren Titel haben, kann man direkt nachdem man die BA mit BA-Bachelor abschließt an einer Uni, ggf. FH seinen Master machen oder nicht? Gibt es Bedingungen, wie Creditpoints für die Zulassung? LG (nicht signierter Beitrag von 84.157.73.147 (Diskussion) 22:33, 19. Dez. 2008)

Ausbildungsvertrag an der BA? Aber nicht immer....[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht "Studenten schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab und belegen parallel dazu einen Studiengang an einer Berufsakademie."

Diese Aussage ist aus meiner Sicht nicht richtig. An vielen BAs erhält man einen "Ausbildungsvertrag" der keiner ist, da das BA Studium NICHT die Anforderungen des Ausbildungsgesetztes erfüllt.

Faktisch hat man ein Angestellter und wird einen Großteil der Zeit freigestellt, welche dann in der BA verbracht wird. Wer von den BAlern hat den eine Abschlußprüfung bei der IHK?

Einen Ausbildungsvertrag sollte es nur in seltenen Fällen geben.

Das sollte geändert werden, Kommentare oder Hinweise? Falls nicht werde ich das bald selbst machen. --Heurik 03:56, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das ist so nicht ganz richtig. Ein BA-Student ist zu einer Ausbildung in Kooperation mit Berufsakademie beschäftigt, aber: BA-Studenten sind keine Auszubildenden im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und der Tarifverträge für Auszubildende. Und BA-Studenten sind keine Mitarbeiter im Sinne der meisten Arbeitsgesetze und Tarifverträge.

Digitale Medien... Wirtschaft oder Technik?....[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht der Studiengang Digitale Medien unter dem Bereich Wirtschaft. Auf der Webseite der BA-Mannheim beispielsweise wird "Digitale Medien" jedoch als Informationstechnischer Studiengang (also im Bereich Technik) eingeordnet. Wieso also Wirtschaft? --Heringsfilet 11:32, 27. Jul. 2007 (CET)Beantworten

Beschlüsse bezüglich der Abschlüsse[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal die Einleitung etwas umformuliert, da die alte Variante teilweise wenig ausgesagt hat und auch teilweise nicht korrekt formuliert war. Detailnennungen von Quellen und Beschlüssen (ohne Bezug auf den Inhalt) sollten statt in der Einleitung lieber in den entsprechenden Abschnitt kommen.

Ich habe mich eng an die zitierten Quellen gehalten. Ich bitte dies vor Änderungen zu beachten. Wikipedia sollte - wenn schon Details genannt werden - diese auch korrekt wiedergeben, und nicht so (ungenau) formulieren, dass damit andere/falsche Interpretationen möglich werden.

"Das „Diplom (BA)“ wurde aufgrund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 29. September 1995 in die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union vom 21. Dezember 1988 einbezogen"
Im Wortlaut des KMK Beschlusses wird eigentlich festgestellt, dass es sich bei Abschlüssen der Berufsakademien um Abschlüsse im tertiären Bereich handelt, was relevant für die Anerkennung von mindestens dreijährigen Berufsausbildungen im Ausland im Rahmen der EU Richtline ist. Der Satz sagt etwa so viel aus wie "Berufsakademie-Abschlüsse werden auch außerhalb von Deutschland in der EU anerkannt."
"Die Absolventen einer Berufsakademie sind denen einer Fachhochschule hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen laut KMK-Beschluss vom 29. September 1995 gleichgestellt."
Dies ist unkorrekt zitiert, in besagtem Beschluss wird nur eine Empfehlung an die jeweiligen Zuständigkeitsträger ausgesprochen, hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen (Laufbahnrecht, Besoldungsrecht und sonstiger berufsrechtlicher Regelungen wie zum Beispiel die Ingenieursgesetze der Länder [..].

--Bartian 21:15, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"Liste der Berufsakademien" zusätzlich zur Navileiste[Quelltext bearbeiten]

erscheint mir ziemlich "doppelt-gemoppelt", in einem Artikel - sollte man nicht eins von beiden (m.E. die Liste) herausnehmen?-- feba 17:27, 25. Mär. 2008 (CET)Beantworten

wär ich auch dafür und werd das mal umsetzen (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.216.119.44 (DiskussionBeiträge) 23:22, 20. Mai. 2008 (CEST))

duale Hochschule[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gehört das die BAs in Baden-Württemberg nun ab 2009 vollwertige Hochschulen sind (gennant "duale Hochschulen"). Die Annerkennung der Abschlüsse, als richtige akademische Grade ( normale B. Sc, .... ohne einen zusatz, der ist wohl nach der Bolognareform verboten, weil die selben CP wie an Unis/FHs gesammelt werden ) und der Wechsel in Masterprogramme an Universitäten und Fachhochschulen sollte dann auch ohne Probleme möglich sein. Es wird wohl sogar ein Forschungsauftrag vergeben. d.h. die BAs verlieren ihren Ausbildungscharakter und werden sehr stark an die Universitäten angeglichen. Die Vorlesungszeiten entsprechen sich bereits jetzt schon, nur die Semesterferien werden vollkommen in dem entsprechenden Unternehmen des Studierenden verbracht. Habe ich hier eine Fehlinformation bekommen (hat mir ein Prof. erzählt) oder sollte das jdm. im Hauptartikel anpassen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.7.245.185 (DiskussionBeiträge) 12:39, 1. Mai. 2008 (CEST))

Mein Wissensstand ist, dass die Umwandlung der BA in einer Duale Hochschule im Moment noch in der Gesetzgebungsphase sind. Die Absicht ist also von Seiten der Landesregierung da, das Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet. --Markus Großmann 09:40, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Im Text ist dazu eine kleine Bemerkung: "Innerhalb "des mit der Föderalismusreform neu gewonnenen Spielraums" prüfen die Koalitionsparteien in Baden-Württemberg laut Koalitionsvereinbarung "die Weiterentwicklung der Berufsakademie zur dualen Hochschule unter Wahrung ihrer bewährten Strukturmerkmale"." --Peacemaker talk 13:48, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Heute kommen in der Stuttgarter Zeitung unter dem Titel "Die neue Hochschule bringt am meisten Absolventen" <ref>Die neue Hochschule bringt am meisten Absolventen[http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1713616_0_2147_die-neue-hochschule-bringt-am-meisten-absolventen.html]</ref> ein Artikel zu diesem Thema, der meinen Post von oben bestätigt. Kleines Zitat: "Das [Wissenschafts-]Ministerium verweist darauf, dass die Gespräche mit den Fraktionen erst beginnen." Außerdem wird in dem Artikel bereits der Termin 1.3.2009 genannt. Es zeichnet sich also jetzt schon ab, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden kann. --Markus Großmann 16:19, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten


Ich glaube inzwischen ist das Gesetz verabschiedet und der Termin 1.1.09 ist durch. D.h. der Hauptartikel ist in einigen Punkten falsch! Die Akademie wird nun zur dualen Hochschule und vergibt normale akademische Grade anstatt Berufsabschlussbezeichnungen. Die Infos stammen aus der Pressemitteilung des Landesministeriums für Baden-Württemberg. Quelle: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/service/presse/pressemitteilungen/pressedetail/article/1518/135/042559944e/ Ich habe hier noch nie Änderungen gemacht und halte mcih auch nicht für Kompetent genug, aber denke das sollte irgendtwie angepasst werden, da der Hauptartikel mehrfach darauf Bezug nimmt. Auch im Bereich Anerkennung wird es wohl deshalb Änderungen geben.

Nein, da glaubst du falsch, selbst der Termin schwankt (siehe ein paar Zeilen weiter oben) und belegen konntest du deine Behauptung rein zufällig natürlich auch nicht. Und auch wenn das Gesetz verabschiedet wird, ist deine Änderungen völlig falsch und unbegründet, dass BA-Abschlüsse seit 2008 akademische Grade seien. Das gültige Landeshochschulgesetz sagt da etwas völlig anderes! Wir schreiben hier Wiki-Artikel nicht nach einer Glaskugel, sondern nach der aktuell gültigen(!) Lage. Erst wenn ein Gesetz gültig ist(!) schreiben wir darüber was tatsächlich(!) darin festgelegt ist. Zuvor können entsprechende Pläne höchstens als zusätzliche Randnotiz auftauchen und das ist im Artikel auch bereits der Fall. Also bitte, liebe übereifrige Berufsakademieler, die nicht zwischen Realität und Zukunftsplanung unterscheiden können: erspart uns euer mit viel Phantasie gemischtes Vorab-Wunschdenken, das nichts mit der derzeitigen Situation zu tun hat, die von der Wikipedia dargestellt wird. Übrigens macht auch der Gesetzentwurf die Diplom-BA-Abschlüsse ausdrücklich nicht zu akademischen Graden. Aber ihr habt den Gesetzentwurf natürlich nicht gelesen. ;-) Grüße --Bartian 12:18, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
p.s. Bitte Kommentare signieren, auch wenn du keinen WP-Account hast.

Nachtrag: "Wikipedia dient nicht der aktuellen Berichterstattung", siehe WP:Was Wikipedia nicht ist. --Bartian 16:15, 29. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

also zur Diskussion über die Duale Hochschule in BaWü:
Das entsprechende Gesetz wurde verabschiedet.
Vorher erreichte Titel können nachgraduiert werden.
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/Anhoerungsfassung_ZHFRU G_230608_01.pdf
hoffe das bringt jemand dazu den obigen Abschnitt nicht nur als Randnotiz sondern ganz offiziell umzuschreiben. Ist irgendwie auch eine wichtige Entwicklung im Bereich der Berufsakademien; wenn nicht die wichtigste der letzten Jahre !!!! (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.80.84.33 (DiskussionBeiträge) 01:59, 11. Nov. 2008 )
Leider funktioniert Dein Link nicht. Meines Wissens gibt es noch keinen Beschluss, sondern nur eine Anhörung. Wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, und es einen Beschluss gibt, dass die Berufsakademie Baden-Württemberg in eine Duale Hochschule umgewandelt wird, dann muss das in den Artikel entsprechend eingearbeitet werden. Vorher nicht. --Markus Großmann 09:35, 11. Nov. 2008 (CET)Beantworten
P.S.: Ich hab Deinen Link jetzt nachvollziehen können. Das hier wäre er gewesen: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/Anhoerungsfassung_ZHFRUG_230608_01.pdf
Und wie vermutet handelt es sich um einen Gesetzentwurf! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Markus Großmann (DiskussionBeiträge) 09:41, 11. Nov. 2008)
Siehe unten: Gesetz wurde beschlossen und trat am 1.1.2009 in Kraft. --BearTrommler 20:11, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Duale Hochschule beschlossen[Quelltext bearbeiten]

Das Landesparlament hat am 3.12. dem DH-ErrichtG zugestimmt. Das DH-ErrichtG tritt am 1.1.09 in Kraft. Ab dem 1.3.09 werden alle BAs in BW "echte" Hochschulen sein mit allem, was dazu gehört, darunter auch die Verleihung akademischer Grade, einem dualen Forschungsauftrag usw. Der Artikel sollte daher nun überarbeitet werden. Quelle: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/Hochschulreform/ZHFRUG_GBl-2008_S._435-462.pdf (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 91.36.178.65 (DiskussionBeiträge) 18:56, 19. Dez. 2008)

Link zum Gesetz: http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/3000/14_3759_d.pdf --BearTrommler 20:11, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Da mit der Errichtung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg alle Berufsakademien im Land zusammengefasst werden, empfehle ich einen neuen Artikel zu erstellen. Es gibt einige signifikante Unterschiede zw. der neuen 'Dualen Hochschule' und den alten 'Berufsakademien' - in getrennten Artikeln könnte dies sauber dargestellt werden. --BearTrommler 20:11, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

BA Abschluss in Sachsen[Quelltext bearbeiten]

Laut dem Sächsischen Berufsakademiegesetz (http://www.studieren.sachsen.de/download/BA_Gesetz.pdf) im §10a (3) ist "der Bachelorabschluss der Berufsakademie Sachsen dem Bachelorabschluss der Hochschulen gleichgestellt." Sollte man diese Sonderrolle nicht erwähnen? (nicht signierter Beitrag von Samndag (Diskussion | Beiträge) 08:31, 19. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Nein, sollte man nicht. Denn es gibt 16 Sonderrollen - für jedes Bundesland eine, und die Sache wird weder besser noch übersichtlicher, wenn man jeden Einzelfall als "Sonderrolle" deklariert. Und Bildung ist Ländersache. Daher auch das unsägliche Durcheinander mit dem Status der Berufsakademien und der Anerkennung ihrer Abschlüsse. Dadurch, dass nunmehr an allen höheren Bildungsinstitutionen in den hier relevanten Fachgebieten ein Bachelor als Abschluss dasteht (und nicht Diplom, Diplom (FH) oder Diplom (BA)) und dadurch, dass dieser Bachelor in allen Fällen für mindestens 180 CPs steht, ist der Abschluss grundsätzlich äquivalent. Da aber die Bundesländer gerade im Bereich der tertiären Bildung alles mögliche im Kopf haben, aber nicht gerade den Fokus auf die Berufsakademien, ist dieser Umstand zum Teil in den Ländergesetzen benannt, zum Teil explizit gestaltet, zum Teil erübrigt sich manch formale Frage auch durch die bloßen Fakten oder die reale Praxis. Toll fände ich, wenn jemand eine Tabelle anlegen würde, wo Existenz und Status der Berufsakademien, der Rang ihrer Abschlüsse und sonstige Aussagen des jeweiligen Hochschulgesetzes je Bundesland aufgeführt sind. Diese gravierenden Unterschiede zwischen den Bundesländern sind eine Spezialität der Berufsakademien - alle anderen höheren Bildungsinstitutionen (Universitäten, Fachhochschulen, Kunst-/Musikhochschulen, theologische Hochschulen, private Hochschulen) werden zwischen den Bundesländern weit weniger unterschiedlich gehandhabt. Zu beachten ist auch, dass die ganze Diskussion in denjenigen Bundesländern besonders fiktiv ist, in denen es gar keine Berufsakademien gibt, z. B. MV oder HB. Daher wäre perfekt, wenn die genannte Liste auch einen Hinweis darüber gäbe, wie viele Berufsakademien mit wie vielen Studierenden es im betreffenden Bundesland gibt. Manch Frage entfällt dann von selber... --78.53.72.20 16:43, 24. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Markenrechtlicher Schutz[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: In Baden-Württemberg wurde versäumt, die Bezeichnung „Berufsakademie“ zeitgleich mit deren Einrichtung markenrechtlich zu schützen. Belege dafür werden aber keine angegeben. Aus meiner Sicht ist das aber notwendig, da sonst auch absichtlicher Verzicht oder Gleichgültigkeit in Frage kommen.--Fit (Diskussion) 20:15, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 20:41, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten