Diskussion:Bezahlkarte für Asylbewerber

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A02:3037:602:C328:BEBC:9171:E12A:F79C in Abschnitt zustimmungspflichtiges Gesetz
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Missbrauch?

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Ich kaufe also eine Karte mit 100 Euro Guthaben für 90 Euro, der Verkäufer schickt 90 Euro ins Ausland und ich spare 10 Euro bei meinem Wocheneinkauf. Win-Win :) 93.219.16.252 10:16, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Viele Fragen...

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Es fehlt die notwendige Erklärung, was das Ganze eigentlich soll. Die Idee war ja wohl, Immigranten dadurch von der Einreise abzuschrecken, daß ihre Möglichkeiten, Teile der Sozialleistungen ins Ausland zu transferieren, deutlich erschwert werden - sie sollen nur Konsumgüter für den Eigenbedarf erwerben können, und sonst nichts. Richtig? Das sehe ich schon einmal als fragwürdig an, wenn es mit der Karte am Geldautomaten doch Bares gibt - das kann dann nämlich sogleich über Zahlungsdienstleister oder Bankkonten in die ganze Welt verschickt werden. Aber wie sieht es im Supermarkt, am Kiosk oder im Tante-Emma-Laden aus - sind die verpflichtet, die Karte zu akzeptieren, und wer trägt die Kosten? Ich überlege, wie sich das System austricksen läßt. Insbesondere Discounter gewähren sehr weitgehende Rückgaberechte: Man kauft eine Flasche Shampoo oder ein Smartphone, kommt am nächsten Tag wieder und sagt "Nee, will ich doch nicht", und schon gibt's das Geld zurück... Sollen die Händler verpflichtet sein, das Geld nicht bar auszuzahlen, sondern es nur auf die Karte zurückzubuchen? Noch eine Möglichkeit wären Intermediäre: Der Flüchtling will Geld, bekommt aber nur Güter, und ich will ihn abzocken, indem ich ihm solche Güter abkaufe. Also gehe ich mit ihm einkaufen. Ich packe im Geschäft die Waren in den Einkaufswagen, die ich brauche. An der Kasse lasse ich ihn das mit seiner Karte bezahlen - sagen wir: 100 Euro. Ihm gebe ich dann die Hälfte in bar oder verschicke die 50 Euro über einen Dienstleister an einen von ihm angegebenen Empfänger ins Ausland, die andere Hälfte reiße ich mir quasi unter den Nagel. - Was haben sich die Erfinder zu solchen Möglichkeiten gedacht? Ich bin doch bestimmt nicht der erste, der solche Überlegungen aufwirft. --77.3.176.184 07:55, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Der Sinn dieser Lösung besteht darin, den Städten und Gemeinden den personal- und zeitintensiven Umgang mit Bargeld zu ersparen. Der Wunsch einiger Politiker, mit so einer Karte das Konsumverhalten der Karteninhaber zu steuern, lässt sich nicht verwirklichen. Ein Verbot von Genussmittelerwerb ist mit so einer Karte nicht möglich. Auch das Abheben von Geld an der Supermarktkasse oder der Erwerb von Geschenkgutscheinen kann nicht verhindert werden. --Rôtkæppchen₆₈ 14:50, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
  1. gehört diese Information in den Artikel. Und
  2. kommen aus der Politik deutlich andere Aussagen, in Richtung "Abschreckung". Das ist einfach so und gehört auch in den Artikel.
Und wieso eigentlich "Bargeld"? Kann die Zielgruppe nicht einfach ein ganz normales Girokonto bekommen? --95.116.63.35 15:01, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Natürlich lässt sich der Bargeldbezug verhindern, wenn das Guthaben auf den RFID-Chip gebucht ist. Auszahlungen funktionieren nur mit Konto, Debitkarte und PIN (oder Kreditkarte [1]). Bitte Grundlagenwissen über Zahlungsdienstleistungen aneignen.--Chianti (Diskussion) 17:37, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Dooferweise werden diese Systeme von den wenigsten Einzelhändlern unterstützt. Die Systeme Geldkarte und Girogo konnten sich beide nicht durchsetzen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:49, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
(BK) Was Quatsch ist, weil fast alle, die dem Personenkreis angehören, der die Karte bekommen soll, ihre Leistungen per Überweisung bekommen (jedenfalls hier). Das Ding ist eine bescheuerte Politikeridee, die Umsetzung wird unzweckmäßig, teuer und es wird aus den von der IP genannten Gründen auch nicht funktionieren (ähnliches gab es Mitte oder Ende der 90er (?) schon mal, hhat schon damals nicht geklappt), ganz abgesehen von den rechtlichen Problematiken. Aber das ist keine Artikeldiskussion - betrachtet es daher als Hinweis, was für Kritik bestehen wird, die im Artikel erscheinen sollte. --Auf Maloche (Diskussion) 15:03, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Eine Frage wäre halt, warum denn diese - vermutlich belegbare - Kritik nicht von vornherein im Artikel steht. Und die Medien scheinen auch selig zu schlafen... --95.116.63.35 15:37, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Belegbar ist sie natürlich nicht, da sie nur für eine Regelung passen würde. Jede Bezahlkarte funktioniert aber derzeit nach eigenen Regeln und die bundesweite Lösung wird von Aktivisten verhindert. Somit ist der Artikel schon ok. Du kannst natürlich selbst die juristischen Details jeder Bezahlkarte recherchieren und in eine Liste eintragen. Alexpl (Diskussion) 16:31, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Solange es keine konkrete deutschlandweite Regelung gibt, ist das alles Spekulation gemäß wp:WWNI#3 und hat daher im Artikel keinen Platz. Im Grunde genommen kann der ganze Artikel unter Bezug auf wp:WWNI#3 weg. --Rôtkæppchen₆₈ 18:56, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Unsinn, im Lemma steht nichts von "deutschlandweit". Alexpl (Diskussion) 19:47, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Warum muss das dann im Bundestag beraten werden und warum hält sich Baden-Württemberg bis zu einer deutschlandweiten Regelung zurück bei der Ausgabe von Bezahlkarten an Asylbewerber? --Rôtkæppchen₆₈ 20:14, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ja, Fragen sind viele offen. Wie aber @Rôtkæppchen₆₈ schon im LA angemerkt hat, ist hier lt. wp:WWNI#3 kein Ort für Gerüchte. Solange sich das Thema im Konjunktiv bewegt, unterstütze ich den LA. --ZeckoZecki (Diskussion) 01:56, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Bitte beachten: Für Sachfragen zum Artikelthema ohne Bezug zu einer fälligen Artikelverbesserung sollte nicht die Artikeldiskussionsseite, sondern die Auskunftsseite im Metabereich genutzt werden.. Spekulationen darüber, wie sich eine Karte, deren konkrete Zahlungsfunktionen noch gar nicht festgelegt wurden, "austricksen" ließe, haben hier nichts verloren. Dieser Abschnitt kann ersatzlos gelöscht werden.--Chianti (Diskussion) 17:37, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Nee. Es gibt diverse Pilotprojekte: [2] etc. Alexpl (Diskussion) 18:28, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Selbst die Behörden in den Landkreisen, die bereits jetzt Bezahlkarten an Asylbewerber ausgeben, müssen spekulieren, ob die Bezahlkarten etwas bringen. Das sind keine Pilotprojekte, sondern Versuche ins Blaue ohne wissenschaftliche oder sonstwie erkenntnisbringende Begleitung. --Rôtkæppchen₆₈ 20:18, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Bezeichnung der Bezahlkarte

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Unabhängig vom LA sollte bitte auf eine einheitliche Formulierung geachtet werden. Selbst das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, von dem große Teile des Textes kopiert wurden, nennt dieses Bezahlkartensystem "Bezahl­karten für Asylbewerber" und nicht "für Flüchtlinge".

Gruß aus dem hohen Norden --ZeckoZecki (Diskussion) 01:14, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Solang das Lemma: Bezahlkarte für Flüchtlinge lautet, ist Bezahlkarte für Asylbewerber in der Einleitung unpasssend. Gruss --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 01:18, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Streng genommen geht es wohl um eine Bezahlkarte für Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, weil auch Geduldete und Ausreisepflichtige darunter fallen.-Karsten11 (Diskussion) 11:32, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Das ist dann eben streng genommen nur in D so. Auch in Ö wird so etwas erwogen, nachgemacht, oder wie auch immer ;-) - nur gibts bei uns keine Asylbewerber sondern nur Asylwerber ;-) -- K@rl du findest mich auch im RAT 11:19, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig oder Bezahlkarte (Deutschland)

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Aufgrund des Bausteins "deutschlandlastig" hatte ich das Thema universell aufgefasst und die internationale Verwendung der Bezahlkarten für Schutzsuchende herausgearbeitet. Mit dieser Bearbeitung wird das Thema in der Zusammenfassung von Karl Gruber zu einer Deutschlandkarte erklärt. (Nebenbei bemerkt, soll die Karte in Deutschland erst noch eingeführt werden, während sie in anderen Ländern schon jahrelang im Einsatz ist.) Wäre es da nicht sinnvoller einen eigenen Deutschlandartikel zu schaffen? Um welches Thema soll es hier genau gehen? --5gloggerDisk 11:08, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ich persönlich würde einen Übersichtsartikel und einen speziellen Artikel für Deutschland für besser halten, damit umgeht man das D-lastig. Aber auch sowohl interwikimäßig als auch Wikidatamäßig wäre es günstiger, da man dort dann einzelene Datensätze für die einzelnen Länder hätte, denn es bringt nix, wenn über Wikidata von der deutschen auf die englische in der en:wiki verlinkt wird. --K@rl du findest mich auch im RAT 11:17, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten

zustimmungspflichtiges Gesetz

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Es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Über dieses wird am 26.04.2024 im Bundesrat entschieden. --2A02:3037:602:C328:BEBC:9171:E12A:F79C 21:12, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten