Diskussion:Bundesinnung Flexografie

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Werbeeinblendung
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Der Satz „[...] ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen Handwerkskammer“ ist unvollständig und so nicht verständlich. --Werbeeinblendung 11:47, 9. Aug. 2010 (CEST)Beantworten