Diskussion:Devisentermingeschäft

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Marinebanker in Abschnitt Devisentermingeschäft - Devisenoptionsgeschäft
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Verhältnis zum Kassakurs

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Deport und Report sind verwechselt


Deport: Devisenterminkurs kleiner als der Kassakurs

Report: Devisenterminkurs größer als der Kassakurs


Das ist laut Lit richtig. Vor einer Korrektur habe ich aber das perönlcihe Verständnisproblem, dass sich größer/kleiner beim Wechsel von Mengennotiz zu Preisnotiz umdreht (verd. technische Details). Ich muss noch mal eruieren, ob es eine Standardnotiz im Terminhandel gibt. Davon hängt auch die Beziehung zu dem Verhältnis der Halteerträge/Kosten ab. Solange habe ich den ÜA-Baustein gesetzt, dass ein unbedarfter Leser sieht, dass es hier ein Problem gibt. --Marinebanker 19:41, 18. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


--> Guter Einwand. Aber heutzutage ist eigentlich die Mengennotierung üblich. Ich versuche es mal in anderen Worten auszudrücken:

  • Legt die Bank das Geld zu ihrem Nachteil an, also zu einem höheren Zinssatz als den der Inlandswährung, macht es die Währung auf Termin teurer und wird mit einem Abschlag (Deport) gehandelt. Somit ist bei einem Deport der Terminkurs kleiner als der Kassakurs.
  • Legt die Bank das Geld zu ihrem Vorteil an, also zu einem niedrigeren Zinssatz als den der Inlandswährung, macht es die Währung auf Termin billiger und wird mit einem Aufschlag (Report) gehandelt. Somit ist bei einem Report der Terminkurs größer als der Kassakurs.

-- 91.17.154.227 12:20, 25. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Devisentermingeschäft - Devisenoptionsgeschäft

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fälschlicherweise werden ausschließlich die Forward-, Fix- oder Future-Geschäfte als Devisentermingeschäft dargestellt.

Korrekt wäre eine Darstellung wie folgt: Oberbegriff Devisentermingeschäfte => unterteilt in Fix- und Optionsgeschäfte, sowie das SWAP-Geschäft

Ein Blick an die Terminbörsen könnte helfen.

Oft werden auch Options- und Optionsscheingeschäfte nicht sauber voneinander getrennt. Zwar ist die Funktionsweise ähnlich und viele Begriffe sind identisch - der wesentliche Unterschied liegt aber am Handelsplatz und somit in deren Ausgestaltung. Optionsscheine sind Wertpapiere und werden an der Wertpapierbörse gehandelt. Der Emittent bestimmt die Bedingungen und haftet für die Erfüllung. Optionen sind Termingeschäfte und werden an der Terminbörse gehandelt. Die Geschäftsbedingungen sind standardisiert, da es dort keine individuellen Emissionsbedingungen durch Emittenten gibt. Ferner hat der Handelspartner eine Margin (= Sicherheitsleistung) zu hinterlegen. Weitere Unterschiede finden sich in der Kurs- (Preis-) gestellung.

Quellenangabe: Bankfachliteratur, z.B. ISBN: 9783441003038 .... ISBN: 9783427303121 (Autoren: grill perczynski) Wirtschaftslehre des Kreditwesens; u.a. KWG § 1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 4 (nicht signierter Beitrag von 2003:c2:672b:f300:bc3f:e342:12a7:42fa (Diskussion) 11:01, 24. Apr. 2019‎)

In meinem Grill-Perczynski (1992) wird Devisentermingeschäft nicht ausdrücklich definiert, aber im Sinne eines Outrightgeschäfts gebraucht, also so wie hier im Artikel beschrieben. Der Abschnitt "Devisenoptiongeschäfte" beginnt mit: "Neben Devisentermingeschäften bieten Devisenoptionsgeschäfte die Möglichkeit, ..." (Hervorhebungen im Original). Das entspricht auch dem Sprachgebrauch, den ich kenne. Die deutsche Unterscheidung zwischen bedingten und unbedingten Termingeschäften kenne ich hauptsächlich aus dem Einführungskapitel von deutschsprachigen Derivatbüchern, auch der Grill-Perczynski greift in seinem Kapitel nicht auf diese Begrifflichkeiten zurück.
Der Devisenswap wird in dem Artikel erwähnt, die Legaldefinitionen (die durchaus vom bankfachlichen Gebrauch abweichen können) haben auch einen Abschnitt. Grüße --Marinebanker (Diskussion) 20:07, 24. Apr. 2019 (CEST)Beantworten