Diskussion:Elizabeth Johnson Jr.

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Letzter Kommentar: vor 18 Tagen von Mautpreller in Abschnitt Quelle Sarah Loring Bailey
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Der Artikel „Elizabeth Johnson Jr.“ wurde im April 2024 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 21.05.2024; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Groß-/Kleinschreibung

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"jr." schreibt man laut Duden klein. --HH58 (Diskussion) 07:18, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Deutsche Medien haben auch die englische Schreibweise übernommen: [1],[2],[3], [4], [5]. --Assayer (Diskussion) 09:42, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es mag sein, dass deutsche Medien der deutschen Rechtschreibung nicht mehr mächtig sind. Dennoch ist der Duden maßgeblich und nicht das, was einzelne Redakteure für korrekt halten. --2003:CA:BF01:9300:75DD:16CF:AB99:1B44 07:24, 22. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Zum einen wäre nicht der Duden maßgeblich, sondern das amtliche Regelwerk entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Zum anderen ist das ein Bestandteil eines englischen Namens mit entsprechend englischer Schreibweise. Es handelt sich nicht um die germanisierte Form Elisabeth Johnson junior. Vgl. WP:NK#A: Allgemein sollte als Artikeltitel (Lemma) die Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist. --Assayer (Diskussion) 10:34, 22. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Begnadigung / Urteilsaufhebung

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Im Jahr 1957 räumte der der Bundesstaat Massachusetts im Fall der 1692 hingerichteten Ann Pudeator Rechtsfehler ein. Für die übrigen hingerichteten Verdächtigen, die nicht in die Aufhebung der Verurteilungen aus dem frühen achtzehnten Jahrhundert einbezogen worden waren, wurde ähnliches 2001 beschlossen. Die amtierende Gouverneurin Jane Swift erklärte am 31. Oktober alle Begnadigungen für offiziell. Elizabeth Johnson Jr. war aber auch dabei übersehen worden, vermutlich, weil sie nicht hingerichtet worden war. - ich bin da etwas verwirrt. Begnadigt wurde Johnson doch schon früher. Ist hier vielleicht die Urteilsaufhebung gemeint ? Begnadigung = Der/die Verurteilte gilt weiterhin als schuldig, es wird nur auf die Strafvollstreckung verzichtet. Urteilsaufhebung = Das Urteil wird komplett aufgehoben, der/die Angeklagte gilt damit als unschuldig (sei es nun erwiesenermaßen oder in dubio pro reo). Bei dem Akt von 2001 ist wohl eher die komplette Urteilsaufhebung gemeint. --HH58 (Diskussion) 12:30, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Die Urteilsaufhebungen von 1957 und 2001 betrafen ausschließlich Verurteilte, die auch hingerichtet, also nicht begnadigt worden waren. Darin liegt wohl der Hauptgrund, warum der Fall Johnsons seinerzeit übersehen wurde. Der von mir hier verwendete Beleg Hite schreibt: Acting governor Jane Swift declared all the pardons official on October 31 of that year. Fels verwendet den Begriff "exoneration", der mir auch angemessener erscheint. Eigentlich ist die Sache noch komplexer, weil es im 18. Jhd. und Elizabeth Johnson Jr. zu Lebzeiten darum ging, dass ihr en:Attainder aufgehoben wurde. Aber ins Common Law wollte ich nicht weiter einsteigen. --Assayer (Diskussion) 15:51, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Quelle Sarah Loring Bailey

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Die Einfügung mit Seitenzahl und Link im Zitat halte ich für unüblich. Ich habe sie als Ref umformatiert. Aus der Literaturliste habe ich es entfernt, weil es nicht dazu passt. Ich denke, damit sollte die Sache eigentlich erledigt sein. --Gripweed (Diskussion) 09:21, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Damit zeigt sich nur, dass Du systenatische Verstöße gegen WP:BLG und WP:LIT sanktionierst (= gutheißt). --Assayer (Diskussion) 09:57, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Sarah Loring Baileys Buch ist weder eine Quelle noch ein brauchbarer Beleg.--Mautpreller (Diskussion) 11:11, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten