Diskussion:Flugzeugkollision vor Namibia 1997

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von TK-lion in Abschnitt Blackboxes
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Blackboxes[Quelltext bearbeiten]

Da steht jetzt "aufgrund der nicht vorhandenen „Black boxes“" - das würde ich interpretieren als "das Flugzeug hatte keine" (oder beide). Kann das sein? Oder ist vielmehr gemeint "nicht gefunden"? --AMGA (d) 10:36, 16. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

@Amga: Im Satz vor dem von dir zitierten steht, dass die Maschine Ende des Jahres 1997 hätte mit Flugdatenschreibern ausgerüstet werden sollen, von daher wird sie zum Unfallzeitpunkt keine gehabt haben. --91.61.236.171 19:01, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Allerdings steht da "mit dem Gerät", und dann noch ein Stück davor "FCAS" (was mit den "Black boxes" nichts zu tun hat) und "Flugdatenrekorder" (was relativ ungebräuchlich ist, bspw. im ganzen Artikel Flugschreiber so nicht vorkommt). Ich dachte, das bezieht sich nur auch das FCAS. War nicht Flugschreiber in den 1990ern längst Standard? Hier steht dann auch (im Artikel sogar als ref angegeben!): Nach Auswertung der Flugdatenschreiber und der Cockpit-Tonaufzeichnung (Voice Recorder)... usw. usf. Merkwürdig... --AMGA (d) 19:25, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Flugdatenschreiber kamen in den 1960er Jahren aus und wurden in Australien als erstens Land Vorschrift. Seit den 1970er Jahren sind sie in Verkehrsflguzeugen Vorschrift - außgenommen Maschinen militärischer oder hoheitlicher Nutzung. Das ist meines Wissens bis heute so. Pasqual Fehn (Diskussion) 20:58, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten
OK. Aber wie gesagt, in einem Artikel über *diesen* Unfall steht Nach Auswertung der Flugdatenschreiber und der Cockpit-Tonaufzeichnung (Voice Recorder)... Also hatte es selbige laut dieser einen Quelle, obwohl evtl. nicht vorgeschrieben. (Oder ist konkret damit die Lockheed gemeint? Allerdings ja auch kein Verkehrsflugzeug.) --AMGA (d) 18:55, 16. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Hallo Amga, natürlich hattest Du Recht, die Tu-154M 11+02 war mit FDR und CVR ausgestattet. Beide Geräte wurden geborgen. Die von Dir dazu angegebene Quelle und eine Doku von 3sat (Der Todesflug der Tupolew) bestätigen das unabhängig voneinander. In dem Artikel des Tagesspiegels und in der Doku (zwischen 15:30min und 15:47min) werden die Bergung indirekt bzw. direkt bestätigt. Filterkaffee hat mittels dieses Edits die erste Version des Artikels durch Verschieben in den Artikelraum öffentlich gemacht. Darin war bereits der Fehler enthalten. Filterkaffee und Pasqual Fehn sind leider seit Jahren nicht mehr aktiv, möglicherweise wäre dann dieser Widerspruch nicht mehr im Artikel verblieben. Ich habe diese fehlerhafte Darstellung erst einmal auskommentiert und auch noch andere kleine Korrekturen vorgenommen. Grüße --TK-lion DB 08:43, 22. Jan. 2023 (CET)Beantworten

„Ursachen“-Abschnitt ist sehr verwirrend formuliert[Quelltext bearbeiten]

Der Verweis auf die Halbkreisregel ist sehr verwirrend formuliert. Die Karte deutet an, dass die Tupolew ost- und die Starlifter westwärts unterwegs war, so dass den ersten Sätzen des Abschnitt „Ursachen“ folgend die ungerade Flugfläche 350 „korrekt“ für die Tupolew gewesen wäre. Erst anschließend werden dann die Regelungen, die für den tatsächlich betroffenen Bereich über FL290 verbindlich waren, erläutert. IMHO sollten die Regelungen unterhalb FL290 in diesem Artikel nicht erwähnt werden und – falls zutreffend – nur dargestellt werden, dass die Tupolew auf FL330 oder FL370 und die Starlifter auf FL350 oder FL390 hätte fliegen müssen.

Desweiteren ist der Satz „der Fehler im Flugplan war allerdings weder der Besatzung noch den Fluglotsen aufgefallen“ missverständlich, da die Tupolew ja gerade nicht auf der in dem Flugplan angegebenen Höhe flog. Wenn sie es getan hätte, würde ein Laie aber wohl davon ausgehen, dass der Flugplan Priorität gegenüber der Halbkreisflugregel hat. Sprich: Wenn es ein Fehler ist, einen Flugplan aufzugeben, der der Halbkreisregel „widerspricht“, sollte das ausdrücklicher benannt werden. --Tim Landscheidt (Diskussion) 11:32, 11. Sep. 2017 (CEST)Beantworten