Diskussion:Gelber Frauenschuh

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Imprimatur in Abschnitt Name und BArtSchV
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Falleneigenschaft

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Falleneigenschaft war doppelt beschrieben, war so frei, das zu löschen

geschützt

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Der Frauenschuh ist nicht nach Bundesartenschutzverordnung geschützt. Meine Empfehlung an naturschützlerische Autoren: Mal eine Blick in Rechtsvorschriften werfen. (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.42 (Diskussion) 11:57, 9. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Unstimmigkeit

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Es heißt in diesem Text, Zeile 4, dass die unfreiwilligen Gäste im Frauenschuh eiweiß- und zuckerhaltige Futterhaare abweiden. In anderen Beschreibungen wird jedoch betont, dass die 'Gäste' nicht verköstigt werden, dass kein Nektar angeboten wird und dass der Frauenschuh daher als Täuschblume angesehen werden muss. Vielleicht können einmal Experten dieser Frage nachgehen und gegebenenfalls den Wikipedia-Text berichtigen. (nicht signierter Beitrag von 45blumenfan (Diskussion | Beiträge) ) (verschoben von --WAH 17:26, 3. Jan. 2011 (CET))Beantworten

wurde nach seriöser und aktueller Quelle berichtigt.--Belladonna Plauderecke 20:53, 23. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Fehlende Angabe

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Vielleicht habe ich es überlesen? Ich vermisse in diesem Artikel die Angabe zur Blütezeit der Pflanze. Audala

....im Artikel findet sich folgender Text: "In Mitteleuropa beginnt die Blütezeit des Frauenschuhs Mitte Mai und dauert bis Ende Juni an." Orchi (Diskussion) 23:35, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Beschreibung - Sinkgeschwindigkeit

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Was ist eine Sinkgeschwindigkeit von 25 am? (nicht signierter Beitrag von 217.24.204.81 (Diskussion) 11:31, 8. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Proprietäre Art

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Auf der Seite des Bundesamts für Naturschutz [1] wird der Frauenschuh als proprietäre Art geführt, ebenso im Buch von Adolf Riechelmann (Orchideen der Fränkischen Schweiz). Hat sich dies letztens geändert? --Belladonna Elixierschmiede 17:36, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

In der FFH-Richtlinie ist deutlich kein Stern bei Cypripedium calceolus L., hier auch nicht, damit ist die Art nicht prioritär. Proprietär stand da nicht. --Ailura (Diskussion) 19:17, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Heilpflanze

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Die Angaben zur Heilpflanze beziehen sich in der Fachliteratur auf Cypripedium calceolus var. pubescens (Cypripedium pubescens), die mittlerweile als eigene Art angesehen wird. Ich habe keine Quelle gefunden, die explizit aussagt, dass die Wirkung übertragbar ist, was zwar naheliegend wäre, aber so nicht dasteht.[2], [3] [4].--Belladonna Elixierschmiede 13:14, 2. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Name und BArtSchV

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Ich bin ob des Trivialnamens 'Gelber Frauenschuh' irritiert. Bei diversen einschlägigen Seiten, die im Artikel und hier in der Diskussion zum Teil auch als Referenzen angeben werden, steht nur 'Frauenschuh':
http://www.floraweb.de/pflanzenarten/artenhome.xsql?suchnr=1824&
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01992L0043-20130701
https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/artenliste.pdf
https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/farn-und-bluetenpflanzen/frauenschuh-cypripedium-calceolus.html
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/-/frauenschuh-cypripedium-calceolus-linnaeus-1753
Auch Oberdorfer schreibt in seiner "Pflanzensoziologische Exkursionsflora" nur von 'Frauenschuh'.
Deshalb meine erste Frage: Warum wird Cypripedium calceolus hier als 'Gelber Frauenschuh' geführt?

Meine zweite Frage bezieht sich hier auf den Beitrag vom 9. Jun. 2010: Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass Cypripedium calceolus nicht in der BArtSchV gelistet ist. Warum wurde das nicht im Artikel geändert? Gibt es da Gründe?
--imprimatur (Diskussion) 23:10, 12. Mär. 2019 (CET)Beantworten