Diskussion:Karim Ahmad Khan

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Letzter Kommentar: vor 13 Stunden von Himbeerbläuling in Abschnitt Präteritum beim Vater (und beim Bruder)
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Schwächen des Artikels[Quelltext bearbeiten]

In der derzeitigen Version (16.02.2021, 07:40 Uhr) steht im Artikel nichts unbelegtes, auch die für mich überraschende Aussage zum islamischen Recht wird von der angegebenen Quelle der UN news bestätigt (vorletzter Satz im Absatz „No stranger to justice“) . Allerdings wird seine bisherige Karriere nur in sehr (allzu) kurzen Stichpunkten genannt. Der englischsprachige Artikel en:Karim Ahmad Khan ist weitaus ausführlicher. Die Vorgeschichte der Wahl ist eigentlich hinreichend im Artikel über diese (der auch schon verlinkt ist) dargestellt. --Himbeerbläuling (Diskussion) 07:56, 16. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Meine Neigung, den o. g. englischen Artikel zu verlinken (in den Einzelnachweisen oder einem Schlussabsatz Anmerkungen) wächst. Wenn keiner (auch nicht ich) dazu kommt, den Artikel auszubauen, dann verlink' ich's. --Himbeerbläuling (Diskussion) 07:02, 17. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Letzter Absatz[Quelltext bearbeiten]

"Geprägt wurde er durch den pakistanischen Politiker und ersten Außenminister seines Landes, Sir Mohamed Safura Khan, ehemaliger Präsident der UN-Vollversammlung." Was bedeutet dieser Satz? Ich sehe zwei Möglichkeiten: 1. ein britischer Politiker bezeichnet Pakistan als "sein Land". Das wäre merkwürdig und bedarf einer Quelle. 2. ein deutschsprachiger Autor (m/f/d) kapiert nicht, dass ein britischer Politiker auch dann "wirklich" Brite ist, wenn dessen Vater Migrant war, bzw. ein muslimischer Politiker wird hier per se als "unbritisch" gesehen. Um Aufklärung wird gebeten.

--2A02:8109:9E40:46D:E0E4:DE1A:6035:C47E 14:39, 17. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Fehler im Text[Quelltext bearbeiten]

Gegen Ende des Artikels wird erwähnt, der Bruder von Karim Khan "… wurde zum Missbrauch eines Minderjährigen verurteilt." Ich gehe davon aus, dass gemeint war, er "wurde wegen Missbrauchs eines Minderjährigen verurteilt." Andreas Böcker (Diskussion) 12:01, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten

des weiteren enthält der text einen eklatanten widerspruch.
wie kann der chefankläger einen ahftbefel ausstellen, wenn die konflikt parteien nicht mitglieder des istgh sind?
also ist der istgh gar nicht befugt gegen eine der kriegsparteien zu ermitteln. --Jacques357 (Diskussion) 20:49, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Der ISGH ist ja gerade dazu da, dann tätig zu werden, wenn die Justiz eines Landes selbst dazu nicht in der Lage oder willens ist. Ermittlungen sind prinzipiell gegen jede Person möglich - ein Problem mit den Nichtunterzeichnern des Statuts ergibt sich nur dann, wenn es zur Hauptverhandlung kommen soll und die Nichtmitglieder ihre angeklagten Staatsangehörigen nicht zur Verhandlung ausliefern. Da der ISGH i.d.R. nicht in Abwesenheit der angeklagten verhandelt, laufen damit in den meisten Fällen die Ermittlkungen gegen solche Persoen ins Leere. --Lutheraner (Diskussion) 21:02, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
das ist ihre interpretation.
zum zitat im artikel:
Vor ihm liegen Entscheidungen über eventuelle Prozesse gegen Angehörige der US-Armee sowie gegen Angehörige der Armee der Republik Israel. Obwohl Israel selber kein Vertragsstaat ist, kann das Gericht für solche Fälle zuständig sein, denn die palästinensische Autonomiebehörde ist Vertragsstaat. Auch die USA sind kein Vertragsstaat, aber Staaten, auf deren Territorium die untersuchten Taten stattgefunden haben, gehören dem Rom-Statut an, und einige Opfer sind Staatsbürger von Vertragsstaaten.
was sagt uns das?
dass beide parteien nicht dem rom statut unterliegen, also der istgh seine komptenzen überschreitet.
wo ist eigentlich die anklage gegen blair, der maßgeblich am völkerrechstwidrigen angriff auf jugoslawien beteiligt war und gb mitglied des istgh ist?
das ist nur ein beispiel.
solche sind derer viele.
was ich sagen will, der istgh ist eine farce, politisch gesteuert und keinesfalls vertrauenswürdig. --Jacques357 (Diskussion) 21:19, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Bitte lade deine politischen Ansichten woanders ab, die Wikipedia ist der falsche Ort dafür. Hier gilt nur eins - neutrrale Darstellug, die gibt es im Artikel und keine Bewertung.--Lutheraner (Diskussion) 21:30, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
ist das jetzt ein gegenargument auf meine vorhalte?
was ist an meiner anmerkung falsch, oder parteiisch? --Jacques357 (Diskussion) 21:35, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Wir haben anderes zu tun--Lutheraner (Diskussion) 21:36, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten
das glaube ich wohl... --Jacques357 (Diskussion) 22:47, 21. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Konvertiert von welcher Konfession?[Quelltext bearbeiten]

Im letzten Abschnitt, "Privatleben", wird angemerkt, dass seine Mutter, eine Engländerin, zum Islam konvertiert sei. Falls bekannt ist, welcher Religionsgemeinschaft sie vorher angehört hatte, sollte dies in dem Artikel ebenfalls erwähnt werden, weil dies doch recht interessant ist und neugierig macht.---Café Borussia1 (Diskussion) 11:06, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten

warum ist es interessant, was sie vorher war? Die Wahrscheinlichkeit, dass sie als Engländerin vorher anglikanisch war, ist sehr hoch. Aber wie würde das den Artikel weiterbringen? 2003:D9:1F23:B700:2462:6B88:9F9:BED4 09:06, 22. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte es für genauso relevant oder nicht-relevant wie die Information, dass sie konvertiert ist. Das Konvertieren beschreibt zwingend den Wechsel von einem Zustand in den anderen. So ist die Information nur vollständig, indem man den vorherigen Zustand (hier: Religion) mit darstellt. Und da wohl die Information des Konvertierens hier für relevant gehalten wird (was ich im Ergebnis teile), sollte dies hier auch angeführt werden. --LawNerd040 (Diskussion) 10:37, 22. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Ausbildung[Quelltext bearbeiten]

Hat er tatsächlich nur einen Bachelor of Law? Laut dem englischsprachigem Artikel brach er wohl ein PhD-Vorhaben ab. Nach meiner Kenntnis benötigt man dafür einen Master. Hat jemand diesbezüglich weitere Kenntnis? Ich kann mir kaum vorstellen, dass man mit einem Bachelor of Law in derartige Positionen kommt. --LawNerd040 (Diskussion) 10:34, 22. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Präteritum beim Vater (und beim Bruder)[Quelltext bearbeiten]

Hallo π π π und andere, ist es sicher dass der Vater verstorben ist? Er „war Arzt“ kann auch bedeuten, er ist inzwischen längst im Ruhestand. (Der Bruder wird jedenfalls aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in die aktive Politik zurückkehren können, verurteilte Steuerhinterzieher, Landesverräter und Raubmörder können das vielleicht, aber nicht bei dem Vorwurf. Das kann mit dem Präteritum beim Bruder gemeint gewesen sein.) --Himbeerbläuling (Diskussion) 09:07, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Ja, aber es ist Standard, Personen bei der ersten Erwähnung nur im Präteritum zu beschreiben, wenn sie tot sind. Vgl. in Einleitungssätzen zu Artikeln „war ein“ bzw. „ist ein ehemaliger“. Keine Ahnung allerdings, ob Khans Eltern noch leben. --π π π (D) | Listen der wichtigsten fehlenden Artikel 09:53, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Neue Quelle: Artikel von Reinhard Müller in der FAZ /msn: Karim Khan: Chefankläger unter Feuer (https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/karim-khan-chefankläger-unter-feuer/ar-BB1mYfn7) Der letzte Satz „Der Vater des 1970 im schottischen Edinburgh geborenen Khan stammt aus Pakistan; seine Mutter war Engländerin , die zum Islam konvertierte.“ klingt nach Vater lebt, aber Mutter verstorben. --Himbeerbläuling (Diskussion) 11:54, 24. Mai 2024 (CEST)Beantworten