Diskussion:Landkreis Schmalkalden-Meiningen

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Fehlende Gemeinden[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie fehlen hier 2 Gemeinden Siehe [1] (nicht signierter Beitrag von Sphinx de (Diskussion | Beiträge) 01:17, 17. Apr. 2008 (CEST))Beantworten

"Der Kreistag ist das Hauptorgan zur Entscheidungsfindung für elementare Angelegenheiten auf Landkreisebene. "[Quelltext bearbeiten]

"Hauptorgan zur Entscheidungsfindung für elementare Angelegenheiten" ... imo eine sehr ungewöhnliche Formulierung (was sind elementare Angelegenheiten ) ?

Imo grenzt das an TF. --Search'n'write (Diskussion) 14:11, 28. Mai 2024 (CEST)Beantworten

§ 101 Abs. 1 der Kommunalordnung sagt: "Der Kreistag beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises des Landkreises, soweit er nicht die Beschlussfassung einem beschließenden Ausschuss übertragen hat (§ 105) oder der Landrat zuständig ist. Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse. Über den Vollzug der Beschlüsse hat der Landrat dem Kreistag und den Ausschüssen regelmäßig zu berichten. Der Kreistag hat das Recht und auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, vom Landrat in diesen Angelegenheiten Auskunft zu fordern und Akteneinsicht durch von ihm damit beauftragte Ausschüsse oder bestimmte Kreistagsmitglieder zu nehmen." Dazu passt die Formulierung mit den elementaren Angelegenheiten nicht unbedingt. --Gmünder (Diskussion) 14:25, 28. Mai 2024 (CEST)Beantworten