Diskussion:Mietwucher

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 87.193.193.27
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gibt es irgendwo einen Beleg für das mit den nur 23 Vermietern, die Recht bekommen haben? Mein Eindruck ist vielmehr, dass eine nachträgliche Rückerstattung zuviel bezahlter Miete der Ausnahmefall ist. Außerdem scheint eine Verfolgung von Mietwucher als Straftat ebenso eher die Ausnahme zu sein, da die Ausnutzung einer Notlage, die für das Vorliegen einer Straftat neben der Überhöhung des Mietzinses nötig ist, von Gerichten meistens eben nicht(!) erkannt wird. --Hedd 01:07, 18. Mär 2006 (CET)

- habe den Satz jetzt selbst entfernt. --Hedd 14:53, 25. Aug 2006 (CEST) gibt es aktuelle Urteile zu Mietwucher? (nicht signierter Beitrag von 87.193.193.27 (Diskussion | Beiträge) 00:29, 26. Mär. 2010 (CET)) Beantworten