Diskussion:Offizieranwärter (Bundeswehr)

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siehe Diskussion:Offizieranwärter

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Den Text hat wohl ein Beamter geschrieben - manchmal so verquer. DMay87.158.251.219 23:59, 25. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Es handelt sich im Wesentlichen ja auch um ein "beamtenrechtliches" bzw. "laufbahnrechtliches" bzw. "besoldungsrechtliches" Thema, das darüber noch Bedeutung im Völkerrecht hat. --TUBS 11:36, 19. Jun. 2021 (CEST)Beantworten