Diskussion:Pflichtversicherung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Ariser in Abschnitt Gesetze fehlen
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Österreichlastig?[Quelltext bearbeiten]

Diese Kritik ist nicht ganz berechtigt. Aber ich füge die deutsche Sicht der Dinge bei--Arbeit&Recht 07:44, 3. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Pflichtversicherung auf Antrag[Quelltext bearbeiten]

Bisher: Allerdings besteht z.B. in der Deutschen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der „Pflichtversicherung auf Antrag“.

"Pflichtversicherung auf Antrag" ist wohl keine Extra-Seite wert. Ich habe das Thema deshalb im Abschnitt Sozialversicherung Deutschland eingearbeitet.--Arbeit&Recht 10:29, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Falsche Aussage bezüglich des Rechts auf SV-Leistungen bei einem 400€ Job[Quelltext bearbeiten]

Diese Aussage ist falsch: "Die geringfügige Beschäftigung, § 8 SGB IV, (“400,00 € Jobs”), führt lediglich zur Pflicht, Versicherungsbeiträge an Krankenkasse und Pflegeversicherung abzuführen, ohne dass Ansprüche auf Versicherungsleistungen entstehen." Natürlich hat derjenige Ansprüche auf SV-Leistungen!

Signatur?? "Natürlich" ist noch nie ein brauchbares juristisches Argument gewesen! Es gibt - außer bei der Rentenversicherung auf Antrag - keine Anspruchsgrundlage dafür. Und kein geringfügig Beschäftigter erhält eine Versichertenkarte - von welcher Krankenkasse denn auch!--Arbeit&Recht 17:44, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Recht statt Pflicht[Quelltext bearbeiten]

Die sogenannte Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eher ein Recht als eine Pflicht. Dieses Recht steht nicht allen zu. Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen Versicherungswillige abweisen. Diese sind dann verpflichtet, eine private Versicherung abzuschliessen, und private Versicherer sind verpflichtet, diesen einen Vertrag zu geben.

Das ist ähnlich verschleiernd wie das Verhältnis Arbeit gegen Geld, und damit Geldgeber vs. Arbeitgeber.

Der wesentliche Unterschied ist, dass der gesetzliche Krankenversicherungsschutz einen Prozentsatz des Einkommens verlangt, und der private einen altersabhängigen Festbetrag, (Altersdiskriminierung ist nicht strafbar in Deutschland). Der höhere Versicherungsbedarf führt zu einem höheren Gehaltsbedarf und damit mehr Schwierigkeiten für Ältere, einen Job zu finden. Die Rente ab 67 heisst nicht, dass man bis 67 arbeiten darf, sondern nur dass man erst ab 67 Rente bezieht. (nicht signierter Beitrag von 94.197.120.46 (Diskussion) 10:05, 30. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Krankenversicherung sollte ergänzt werden[Quelltext bearbeiten]

Siehe zB https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_in_Deutschland (nicht signierter Beitrag von 94.218.244.182 (Diskussion) 17:12, 21. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Gesetze fehlen[Quelltext bearbeiten]

Leider wird nirgendwo erwähnt, welche Gesetze eine Versicherungspflicht ergeben. Das wäre aber schon eine wichtige Information. --Ariser (Diskussion) 11:23, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten