Diskussion:Skiunfall

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von MrBurns in Abschnitt FIS-Regeln
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Leider ..

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Leider wurde mein Beitrag zu diesem Artikel mangels Quellen wieder gelöscht. Ich würde dafür plädieren, diesen Artikel zumindest solange offline zu stellen, bis Quellen zu dem Sachverhalt vorhanden sind. Ich kann aus eigener leidvoller Erfahrung berichten, dass die aktuellen Informationen des Artikels zur Übernahme der Kosten zum Teil leider falsch bzw. zumindest irreführend sind.

Ich möchte aber hinzufügen, dass die Quelle für die Behauptung, dass in Österreich Skiunfälle von der Sozialversicherung gedeckt sind, bereits aus dem Jahr 2005 stammt. Der Autor mag einwenden, dass auch nochmals im Jahr 2007 diese Behauptung aufgestellt wurde.

Diese Behauptung ist auch insofern richtig, unter der Bedingung, dass der Transport zu dem nächsten öffentlichen Spital erfolgt. Gerade in Skigebieten ist dies jedoch nicht immer gewährleistet. Ich habe gerade eine Anfrage an die Landesregierung laufen, wieviele davon jährlich betroffen sind.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.113.230.130 (DiskussionBeiträge) 13:15, 3. Dez. 2008 (CET)) Beantworten

Aus meiner Sicht ist der Artikel Propaganda und sollte daher entfernt werden. Zum einen behandelt er nicht die spezifischen Verletzungen beim Skilauf (Skidaumen, Torsionsverletzungen des Kniegelenkes, usw) Zum zweiten verniedlicht er in erkennbarer Weise die Gefahren dieses Sportes: Verhältnis zwischen Unfallhäufigkeit beim Skilauf zu tödlichen Unfällen im Vergleich zu Autounfällen - ohne darauf einzugehen, dass die "Autosaison" das ganze Jahr andauert, die Skisaison 3 - 4 Monate. Hochgerechnet ist demnach die Unfallhäufigkeit beim Skisport 3 bis 4 Mal so hoch wie beim Autofahren, die Gefahr eines tödlichen Unfalls fast gleich groß! Köstlich geradezu die Fiktion, die Behandlung von Skiunfällen würde in Österreich zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Das mag für die staatlichen Krankenhäuser gelten, doch die Wenigsten landen dort.

Christoph

das gedöns mit den statistiken, die angeblich die ungefährlichkeit gegenüber dem rest der sportarten belegen sollen, hab ich weitestgehend entfernt. aber nicht deshalb, weil es diese saison in meinem bekanntenkreis zwei tödliche wintersportunfälle gegeben hat.--Flavia67 20:19, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Dieter Althaus

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Wäre es nicht sinnvoll, bei Skiunfällen als prominentes Beispiel den Skiunfall von Dieter Althaus am 1.1.2009 mit aufzunehmen? --Andyheißter 14:57, 17. Dez. 2010 (CET)Beantworten

nein --W!B: 10:09, 8. Mai 2011 (CEST)Beantworten

fehler seitenband-risse

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die seitenband-risse sind mit einem falschen artikel verlinkt (nicht signierter Beitrag von 77.4.220.19 (Diskussion) 00:42, 5. Nov. 2010 (CET)) Beantworten


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Hallo Leute, hab grad euren Artikel für Recherchezwecke genutzt. Leider funktionieren die unten angehängten Verweise auf externe Quellen nicht mehr. Scheint wohl schon ein bisschen zu alt zu sein. Grüße, Andy --Andyheißter 14:57, 17. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Löschvorgang

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bitte um Erklärung, warum am wikipedia-Eintrag am 7. Februar 2011 nach einem Kronezeitungsartikel eine Passage einfach ohne Begründung gelöscht wurde. Die Passage: Es ist ratsam sich vor Reiseantritt beim jeweiligen Pistenbetreiber zu erkundigen, scheint ja nach wie vor gültig. Das wird ja auch im Bericht durch den Abgeordenten Auer bestätigt. Der Löschvorgang ist daher nicht nachvollziehbar, zudem er ohne Begründung passiert ist. (nicht signierter Beitrag von Franzvonder (Diskussion | Beiträge) 18:46, 15. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Na, User "WWSS1" hat doch eine Begründung angeben, -Ratgeber, was heißen soll, dass Wikipedia keine Ratgeber für Skitouristen in Österreich ist. Außerdem war die Behauptung, dass es nicht genügend Kassenärzte in den Tiroler Skigebieten gebe, ohne Beleg. Sie wurde zwar von einem interssierten Insider aus Wien vor einiger Zeit eingefügt, wahrscheinlich um die Politik auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen, was ja auch funktioniert hat, siehe Zeitungsartikel. Du hast den Passus nun wieder eingesetzt, sei also zufrieden. Und denk daran, Wikipedia ist auch immer ein Werkzeug für die verschiedensten Interessengruppen. --Schlesinger schreib! 19:25, 15. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Liftunfälle

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Gehören auch Liftunfälle, bei denen die Benutzung eines Liftes zum Ski- oder Snowboardfahren (o. ä.) dient, zu den Skiunfällen? Gibt es Statistiken zu eingeklemmten, verhakten, herabgefallenen oder vom Gerät getroffenen Wintersportlern? --Tommes «quak»/± 00:27, 18. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Merkel

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Ist der Skiunfall von Angela Merkel wirklich so Aufsehen erregend? (nicht signierter Beitrag von Fabiwanne (Diskussion | Beiträge) 20:46, 6. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Ach was, die Kanzlerin ist beim Skilanglauf unglücklich auf den Allerwertesten gefallen und hat sich dabei verletzt. Das kann jedem passieren. --Schlesinger schreib! 20:53, 6. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Unglaubwürdige Zahl

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Worauf bezieht sich die Zahl von 57.800 Verkehrstoten? --Hans-Jürgen Hübner (Diskussion) 11:50, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 05:49, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Unfallstatistik

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Die Unfallstatistik suggeriert, dass der Straßenverkehr gefährlicher ist, als Skifahren. 60.000 Skiunfällen mit 15 Todesopfern beim Skifahren werden etwa genauso viele Verkehrsunfälle mit fast 1000 Toten entgegengesetzt. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass es wesentlich mehr Verkehr (gemessen an Anzahl Fahrzeuge, Fahrstunden oder Entfernungskilometer) gibt als Ski gefahren wird. Tatsächlich ist Skifahren gefährlicher als Autofahren. (nicht signierter Beitrag von 89.12.7.30 (Diskussion) 10:50, 18. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

FIS-Regeln

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Der Abschnitt über "Pistenregeln und Alkohol" ist so formuliert als wenn die FIS-Regeln bei Unfällen allgemein, also auch bei Unkenntnis gelten würden, weil sie nur eine Niederschrift von auch in anderen Bereichen selbstverständlichen Verhaltensregeln sind, das Zitat aus dem Gerichtsurteil bezieht sich wohl kaum auf alle FIS-Regeln:

„Skifahrer müssen ihre Fahrweise so gestalten, daß sie keinen anderen unnötig gefährden. Sie haben sich aufmerksam und vorausschauend zu verhalten. Ihre Geschwindigkeit darf nicht höher sein, als ihr fahrerisches Können und die örtlichen Gegebenheiten es erlauben.“

Insbesondere ist mir nicht klar, wie man daraus die Regeln 7 und 10 ableiten kann. Auch im anderen verlinkten Urteil werden nur die nur die Regeln 1, 3 und 4 erwähnt (Die Regel Nr 3 wird nicht explizit erwähnt, aber der Grundsatz, dass man vor sich fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährden darf). --MrBurns (Diskussion) 08:35, 5. Dez. 2019 (CET)Beantworten