Diskussion:Standesherr (Deutscher Bund)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Equord in Abschnitt fehlende Häuser
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fehlende Häuser

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Es fehlt die folgenden Häusern:

  • Aspremont-Lynden
  • Bretzenheim
  • Dietrichstein
  • Kaunitz
  • Limburg-Styrum
  • Looz-Corswarem
  • Ostein
  • Plettenberg
  • Sinzendorf
  • Sternberg-Manderscheid
  • Waldeck-Limpurg
  • Wallmoden-Gimborn

Diese Häuser wurden auch im 1806 mediatisiert. Sie sind in dem Buch von Heinz Gollwitzer "Standesherren" beschrieben. (nicht signierter Beitrag von Pls1985 (Diskussion | Beiträge) 19:00, 28. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

nicht jeder der mediatisiert wurde, war auch Standesherr! Richtig ist natürlich, dass in der Liste noch Familien fehlen. Bei den Kaunitz und den Plettenberg zumindest bin ich erstmal skeptisch. Die Kaunitz haben Rietberg verkauft und die Plettenbergs waren in alten Reich so weit ich es sehe nicht wirklich reichsunmittelbar (kann mich aber auch täuschen). Aber wenn jemand Belege zur Zugehörigkeit hat, ist Erweiterung der Liste natürlich wünschenswert Machahn 19:17, 28. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Dies scheint eine zuverlässige Quelle zu sein, danach waren die meisten von dir genannten keine Standesherren im hier gemeinten Sinn Machahn 20:50, 28. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Diese Liste wurde von der Deutschen Bundes in 1825 für die fürstliche Häuser und in 1829 für die gräfliche Häuser gegründet. Diese Liste ist die Basis der Almanach de Gotha. Teil 2 der Almanach de Gotha wird oft als Referenz verwendet, aber ist nicht ganz korrekt. Die Konferenzen von 1825 und 1829 waren bestimmt um den Status der Familien, die nicht ausgestorben in Deutschland waren, zu bestätigen. Aber wegen der langen Zeit zwischen der Mediatisierung und der Zusammenstellung dieser Liste, sind einige Linien von einigen Familien ausgestorben. Die Grafen Limburg-Styrum, zum Beispiel, waren reichsunmittelbaren Grafen und wurden in 1806 mediatisiert. Aber der letzte deutsche Linie ist im Jahr 1809 ausgestorben. Aus diesem Grund wurden sie nicht in der Liste von 1829 enthalten. Es ist daher genauer die Liste Heinz Gollwicker zu verwenden als die Gotha. Die Liste kann hier gefunden werden: [1] --Pls1985 00:19, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

noch mal: nicht alle Mediatisierten waren auch Standesherren! Hier geht es lediglich um die, die zur zeit des Deutschen Bundes als Standesherren anerkannt waren. Machahn 08:39, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Von der obigen Liste sind etliche inzwischen auch im Artikel aufgenommen, da sie die Voraussetzungen erfüllen. Andere sind zu Recht nicht auf der Liste. Zu diesen habe ich im Abschnitt Stellung und Bedeutung einen neuen, zweiten Absatz eingefügt, welcher in einer Fußnote die entsprechenden Erklärungen zu den fehlenden Geschlechtern enthält. --Equord (Diskussion) 14:28, 13. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Schlecht erklärt!

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Ich finde den Artikel ziemlich medioker bis schlecht, da er überhaupt nicht den Unterschied kenntlich macht, geschweige dem erklärt, worin denn genau die Differenz zwischen einer standesherrlichen und einer reichsunmittelbaren Herrschaft liegt. Eine allgemein anerkannte, konzise Definition wäre also erforderlich und wünschenswert! Denn es gab ja bekanntlich eine Vielzahl von reichsunmittelbaren, winzigen und völlig unbedeutenden Herrschaftsentitäten, die alles andere als eine Standesherrschaft ausmachten. Folglich gab es reichsunmittelbare Ritter, Freiherren et al. (z.B. Gemmingen) und auch (Reichs-)Grafen (z.B. Plettenberg), die aber definitiv keine Standesherren waren.

Außerdem wäre es schön zu wissen, warum denn z.B. eine Gräfin Harrach, die nachweislich einer Familie von Standesherren entstammt und damit den regierenden Geschlechtern gleichgestellt wurde (2. Partie des Gotha) in ihrer Eigenschaft als Ehefrau König Friedrich Wilhelms III. als morganatische Ehepartnerin eingestuft wurde. -- Diokletian 14:31, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Äh, bist du da nicht auf dem Holzweg? Es geht hier ausschließlich um die Standesherren im Deutschen Bund! Da gab es kein Reich mehr und keine reichsunmittelbaren Herrschaften! Meinst du vielleicht Freie Standesherrschaft? --Machahn 14:43, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Da bin ich tatsächlich ziemlich auf dem Holzweg. Um ehrlich zu sein, habe ich gar nicht bemerkt, daß hier die Unterscheidung in Freie Standesherrschaft und Standesherr (Deutscher Bund) vorgenommen wurde. Du hast natürlich völlig recht, daß es nach dem Zusammenbrug des Alten Reiches keine reichsunmittelbaren Herrschaften mehr gab, aber das habe ich ja auch nicht moniert. Bei dem Artikel Freie Standesherrschaft finde ich nur Schlesien, die Oberlausitz und Preußen betreffende, unvollständige Informationen. Die rechtliche Stellung der Standesherren, ihre Distinktionsmerkmale sowie die historische Genese dieser besonderen Adelsgruppe - all das findet sich schlechterdings weder in dem einen noch in dem anderen Artikel. Damit kann man eigentlich lediglich sehr begrenzt etwas anfangen. Da ist die Darstellung der Grundherrschaft ergiebiger, vollständiger und konziser. -- Diokletian 14:43, 14. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Abensberg und Traun

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Nicht jede Hochadelige wurde Standesherr. Bitte belegen, dass die Familie Standesherren waren, ansonsten gehören sie hier nicht rein. In der unten verlinkten Liste werden sie nicht aufgeführt Machahn (Diskussion) 17:19, 21. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Forcade de Biaix

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für die Einfügung obiger Familie in die Liste der deutschen Standesherren hätte ich gerne Belege aus der (neueren) Forschungsliteratur oder aus einer reputablen Liste, wie sie sie im Artikel angegeben wurde. Dort taucht die Familie nicht auf. Eine schlesische Familie deutet eher auf die Zugehörigkeit zur älteren Freien Standesherrschaft hin. Eine Quelle aus dem Jahr 1810/11 macht wenig Sinn, da die hier gemeinten Standesherren erst mit der Wiener Bundesakte ins Leben gerufen wurden --Machahn (Diskussion) 14:01, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Adelsrechtliche Bedeutung der Ebenbürtigkeit?

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Welche Adelsrechtliche Bedeutung hat die sog. Ebenbürtigkeit? Soweit ich weiss, leben wir in einer Republik in der es a) kein Adelsrecht mehr gibt und b) niemand über jemand anderem steht! Der Satzteil adelsrechtlich muss gestrichen werden oder in der vergangenheitsform formuliert werden!--82.113.121.77 23:52, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Es bedeutet primär, dass eine Ehe zwischen Angehörigen eines standesherrlichen Hauses und einer regierenden Dynastie als Ehe "unter Ranggleichen" angesehen wird und der Gatte aus der regierenden Dynastie nicht etwa unter seinem/ihrem Stand heiratet. Das hat im staatlichen deutschen Recht natürlich keine Bedeutung, und auch in Hinblick auf soziale Konventionen ist es heute nicht mehr so wichtig wie früher - selbst die europäischen Königshäuser haben heute kein Problem mehr damit, Ehen mit Nicht-Ebenbürtigen zu schließen. Aber unter Genealogen mit historischem Interesse wird es immer noch vermerkt oder zumindest zur Kenntnis genommen, ob ein Aristokrat ebenbürtig heiratet oder nicht. --SchnitteUK (Diskussion) 16:58, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Warum fehlen die mecklenburgischen Herzogtümer?

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Wahrscheinlich gibt es einen guten Grund, aber vielleicht könnten man diesen dann aufführen. Als Großherzogtümer im Seutschen Bund fällt mir ihr Fehlen zumindest auf. --77.3.180.144 22:37, 8. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Du hast die Frage schon selbst beantwortet. Die beiden mecklenburgischen Herzogtümer wurden nicht mediatisiert; sie blieben auch nach der Mediatisierung selbstständig, ab 1815 als Großherzogtümer. Ihre (groß-)herzoglichen Familien blieben damit bis 1918 regierende Häuser und wurden nicht zu Standesherren. --SchnitteUK (Diskussion) 17:08, 25. Dez. 2020 (CET)Beantworten