Diskussion:Thekenfahrrad

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Geschützte Bezeichnungen

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Gibt es dafür einen Beleg, dass es geschützte Bezeichnungen/Markennamen sind ? --Dk0704 (Diskussion) 19:11, 12. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

In Deutschland. Zitat von der Website: „Die BierBike GmbH hat den Gebrauchsmusterschutz für das BierBike in Deutschland. Zusätzlich hat sich die BierBike GmbH das BierBike als Marke schützen lassen.“ --F2hg.amsterdam (Diskussion) 11:04, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Was Lizenzen betrifft: Focos Online. Zitat: Die Holländer haben’s erfunden. Anfang 2009 vergab Jurist Klemt aus Bergisch-Gladbach die ersten Lizenzen für den Betrieb von Bier-Bikes in Deutschland. Mittlerweile sind die in den Niederlanden erfundenen Geräte bundesweit in über 30 Städten unterwegs – und bald wohl auch massenweise im Ausland. Klemt hat nach eigenen Angaben Anfragen aus fast ganz Europa sowie aus Asien, Südamerika und den USA. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 12:16, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Werbung / Lemma

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Noch immer halte ich die von Dir eingefügten Links für Werbung; genau diese wollte ich beim erstellen des Artikels aber vermeiden. Denk nochmals drüber nach, ob die Links wirklich sein müssen. MfG --Dk0704 (Diskussion) 10:56, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Da es sich um einen Artikel zu geschützten Produktnamen handelt, sollte man die Namensinhaber auch durchaus verlinken. Die Hauptwerbung besteht ja darin, dass mangels Oberbegriff die Produktnamenverwendet werden. Außerdem würde ich auch zusätzliche Anbieter nennen, sofern es welche gibt. Da Problem ist ja gerade, dass man beim googeln nach bierbike oder partybike nur genau diese zwei Anbieter findet, da andere ja diese Bezeichnung nicht benutzen dürfen. Wie sehen es andere? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:47, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt "Anbieter" sollte auf alle Fälle entfernt werden, da reine Werbung! Siehe: Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist. „Wikipedia ist keine Gerüchteküche und keine Plattform für Werbung,.... .“ --F2hg.amsterdam (Diskussion) 10:18, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Ich sehe das Problem auch. Mein erster Vorschlag war ja, alle Bauarten, auch ConferenceBike unter Mehrpersonenfahrrad abzuhandeln, also analog zum Haartrockner (statt Föhn). Ansonsten ist es gang und gäbe bei Marken den Markeninhaber zu verlinken, siehe Walkman.
Gibt es eigentlich außer den beiden Markeninhabern weitere Anbieter, oder ist das Gebrauchsmuster sogar soweit geschützt, dass man es gar nicht ohne Lizenz herstellen oder betreiben darf? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:23, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Zu deiner letzten Frage, das entzieht sich meiner Kenntnis. Habe im Artikel auf die niederländischen Erfinder hingwiesen. Wie das mit Markennamen, Lizenzen etc. ist, weiss ich nicht. Vielleicht findet noch jemand was. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 11:31, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Also ich hab mal etwas gesucht, die speziellen Thekenfahrräder findet gibt es auch bei:

Die findet man nach den hier genannten Bezeichnungen nicht, da sie die Begriffe bierbike oder partybike nicht nennen dürfen, sondern nur wenn man nach mehrpersonenfahrrad sucht. Allerdings findet man dabei auch oft das ConferenceBike ohne Theke. Wie soll man damit umgehen. Im Moment etablieren wir durch den Artikel eben die beiden Anbieter, auch ohne Weblinks. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:32, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Für Lizenzen von Bierbike in Deutschland siehe oben unter "Geschützte Bezeichnungen", Focus Online. Habe das auch mal im Artikel untergebracht. Also ohne Lizenz darf das Bierbike nicht hergestellt + vertrieben werden. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 12:39, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Dito Partybike, siehe http://www.partybike.de/index.php?mainsite=aW1wcmVzc3Vt --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:48, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Da Lemma + Artikelinhalt über Bierbikes gehen, würde ich vorschlagen den Namen Partybike im Artikel bzw. in der Einleitung garnicht zu nennen. Mal abwarten was der Hauptautor zu dem ganzen sagt. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 13:23, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Wir sollten nicht einen geschützten Markenname für einen Artikel verwenden, den die Konkurrenten nicht verwenden dürfen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:22, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Da hast Du, Siehe-auch-Löscher, nicht Unrecht. Aber der in Deutschland einzig gebräuchliche Terminus für diese Art von Fahrzeugen ist halt Bierbike, selten auch Partybike. Alles andere wäre IMHO derzeit Begriffsfindung. --Dk0704 (Diskussion) 19:25, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Wir sollten keinen Begriff etablieren, den nur einer von zehn Anbietern benutzen darf. Unter den Begriffen https://www.google.de/search?q=Thekenfahrrad oder https://www.google.de/search?q=Mehrpersonenfahrrad findet Google auch einiges und diese dürften schwer schützbar sein. Ich werde mal unbefangene Drittmeinungen anfordern. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 19:52, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Thekenfahrrad könnte ein passender Begriff sein, mit einer WL von Bierbike dorthin. Drittmeinungen können dennoch nicht schaden. --Dk0704 (Diskussion) 20:08, 14. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Udo Klemt vergibt die Lizenzen unter dem Namen Bierbike. Das ist, soweit ich das nachvollziehen kann, der etablierte Name. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 08:15, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Dass der Name etabliert ist steht außer Frage. Es handelt sich um einen Gattungsname wie Föhn, den verwenden wir auch nicht. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:50, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Die Grundsatz-Frage wäre IMHO, ob in wiki eine "geschützte Marke" beschrieben werden soll, oder ein "System". Persönlich tendiere ich - im konkreten Falle - zum zweiten, mir erschiene eine Lösung "neutraleres Lemma", WL unter "Bierbike" und Nennung des geschützen Namens passend im Fließtext besser. Mir ist jedoch klar, dass dies bei etlichen anderen Produktnamen anders läuft (z.B. Coca-Cola) - im ggstdl. Fall schiene es mir dennoch die sauberere Lösung. Servus, --Reimmichl → in memoriam Geos (Diskussion) 13:27, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Da das System des Thekenfahrrades und nicht die Marke Bierbike beschrieben werden soll, halte ich nach Prüfung der verfügbaren Internetquellen eine Verschiebung auf Thekenfahrrad für angebracht mit WL von Bierbike und Partybike dorthin. Von Anfang an sollte mit dem Artikel ja keine Werbung gemacht, sondern die Fahrzeuggattung und die damit verbundene Rechtslage (Verbot in Deutschland) beschrieben werden. Das geht markenneutral besser. Danke an Siehe-auch-Löscher für seine in Bezug auf das Lemma nicht unberechtigte Kritik und seine konstruktive Mitarbeit an der Findung eines geeigneten Lemmas. Dank auch an F2hg.amsterdam für den Ausbau des Artikels. --Dk0704 (Diskussion) 15:04, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Na das war ja mal harmonisch. Vielen Dank --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 15:57, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Man kann über alles sachlich diskutieren und Lösungen finden. --Dk0704 (Diskussion) 16:52, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Finde ich auch. Anfangs hatte ich meine (Vorurteile) Bedenken mit Lemma Thekenfahrrad. Allerdings jetzt wo ich den Artikel in dieser Form lese kann ich nur sagen:trifft zu. --F2hg.amsterdam (Diskussion) 17:48, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Alter/Herkunft

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Das Datum der Erfindung kann nicht sein. In 1989 habe ich ein solches Gefährt repariert (geschweisst) und benutzt. Es muss also schon deutlich vorher existiert haben. Mag sein, dass es in 2000 patentiert wurde, das Prinzip muss aber sehr viel älter sein. (nicht signierter Beitrag von GuidoB (Diskussion | Beiträge) 00:31, 6. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Benenne eine zitierfähige Quelle, dann kann es rein. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:39, 6. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Wenn es das vor 2000 schon gegeben haben sollte, dann wäre das Patent nichtig. Möglicherweise unterscheidet sich das von Dir reparierte Gefährt aber auch in einem entscheidenden Punkt von dem Patent (evtl. keine Theke?) --85.181.124.72 03:43, 24. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Statistik

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Der Artikel hatte in den 2 Tagen auf der Hauptseite unter "Schon gewusst" 93.609 Leserzugriffe. Toll! / --F2hg.amsterdam (Diskussion) 11:49, 7. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Sinn

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Was ist denn der konkrete Nutzen eines solch seltsamen Gefährt? Saufend durch die Stadt zu Rollen, was soll das? Ist so was "Gaudi"?--Antemister (Diskussion) 23:43, 27. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ist das eine rhetorische Frage? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:11, 28. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Die Frage ist recht abwertend gestellt, aber eine Antwort würde mich auch interessieren. Worin liegt der besondere Reiz? Ist es nur das außergewöhnliche Erlebnis, das wechselnde Ambiente bei der Fahrt durch die Stadt oder gibt es da beispielsweise einen Zusammenhang zwischen körperlicher Betätigung und Alkoholkonsum? Falls jemand etwas zitierfähiges dazu kennt, würde ich gerne im Artikel davon lesen. --85.181.124.72 03:50, 24. Mär. 2017 (CET)Beantworten

EInstufung und Verkehrsrecht

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Ja, als welche Art von Fahrzeug gilt es denn, bzw. welche Regeln sind anwendbar? --Itu (Diskussion) 04:38, 7. Jul. 2014 (CEST)Beantworten