Diskussion:Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Zweideutig?
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Tarifpolitik[Quelltext bearbeiten]

Die Zusammenfassung ist gut. Zum ersten Satz: Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge abzusichen usw. ist Bestandteil der ver.di-Satzung § 5, 3e. --Wolf1949

Neue Mitgliederzahl[Quelltext bearbeiten]

Wo ist die Mitgliederzahl Dezember 2021? --Nfhrfh (Diskussion) 15:27, 22. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Ist inzwischen eingetragen. --Nfhrfh (Diskussion) 18:01, 11. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Zweideutig?[Quelltext bearbeiten]

Hi, nicht wichtig, aber ist nicht der Satz "Außerdem wurden einige Streiks von Verdi als unverhältnismäßig bezeichnet" zweideutig? Wie wäre "Außerdem wurden einige von Verdi eingeleitet Streiks (ggf. /von jemand/) als unverhältnismäßig bezeichnet"? MVH, T --84.208.65.62 11:00, 10. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Berechtigter Einwand. Ich habe Präzisierung versucht. --Lexberlin (Diskussion) 13:21, 29. Feb. 2024 (CET)Beantworten