Diskussion:Vorstrafe

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von ProloSozz in Abschnitt Begnadigung
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Wortlaut und rechtliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Der dritte Satz lautete bisher "Wer zu jedweder Strafe rechtskräftig verurteilt wurde, ist vorbestraft, unabhängig von deren Höhe.". Ich habe ihn in "Wer zu irgendeiner Strafe rechtskräftig verurteilt wurde, ist vorbestraft, unabhängig von deren Höhe." geändert. Der erste Satz würde nämlich bedeuten, dass man zu ALLEN STRAFEN, DIE ES NUR GIBT, verurteilt sein müsste, um als vorbestraft zu gelten. (nicht signierter Beitrag von 213.39.208.40 (Diskussion | Beiträge) 21:14, 17. Aug. 2006 (CEST)) Beantworten

BZ oder Führungszeugnis?[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: "Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht."

Aber http://www.bundeszentralregister.de/bzr/faq.html#FAQ6 behauptet:

"Wenn im Führungszeugnis steht:

"Inhalt: Keine Eintragung",

dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf."

Was nun?

--129.13.186.1 11:14, 24. Aug 2005 (CEST)

Ist doch eigentlich eindeutig geschrieben - Lesen und Verstehen, was die Gesetze und Verordnungen bedeuten!
Beim Studium der betreffenden Texte wird folgendes klar:
  1. Wer eine (gerichtliche oder staatsantwaltlich beantragte) Maßregelung gemäß der Definition im Text rechtskräftig erhalten hat, gilt nach der Eintragung im Bundeszentralregister rechtlich als vorbestraft.
  2. Wenn im Führungszeugnis eine im Bundeszentralregister eingetragene Maßnahme nicht auftauchen darf (siehe Bestimmungen), darf sich die betroffene Person als nicht vorbestraft bezeichnen.
Alles klar? Gruß -- OCTopus write me! 12:54, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Der Text im ersten Absatz (Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe ... ist hierbei unerheblich.“) ist nicht richtig. In § 32 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz steht: „(2) Nicht aufgenommen werden

..... .....

5. Verurteilungen, durch die auf

  a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
  b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
  erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe
  eingetragen ist,...“ (nicht signierter Beitrag von 217.233.88.119 (Diskussion | Beiträge) 18:29, 15. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

hallo ich brauche unbedingt eure hilfe für ein referat und zwar muss ich wissen was denn schwere vorstrafen sind also so richtig schwere vorstrafen danke schon mal im voraus :D (nicht signierter Beitrag von 93.207.84.84 (Diskussion) 15:12, 15. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Artikel[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung "Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden, und nicht getilgt worden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. " ist ganz einfach falsch. Das geht alleine aus den Artikel hervor. Er widerspricht sich selbst. Nicht mal der Presserat hält es für zulässig jemanden als Vorbestraft zu bezeichnen wenn er z. B. 25 Tagessätze wegen xyz erhalten hat. Typisch Wikipedia: es geht ja eh nur um Wissen - ist ja nicht so wild wenn da mal was falsch ist. Es geht nicht darum ob der Autor davon überzeugt ist, dass jeder Vorbestraft ist der seinen Privatkriterien entspricht! (nicht signierter Beitrag von 46.115.52.52 (Diskussion) 20:11, 20. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Der Artikel ist schon richtig. § 53 BZRG bezieht sich auf Eintragungen im Führungszeugnis nach § 32 BZRG. Wenn man also vorbestraft ist, weil man zu z.B. 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt wurde, erhält man trotzdem ein Führungszeugnis ohne Eintragungen und darf sich als "unbestraft" bezeichnen.

Obwohl man sich selbst als "unbestraft" bezeichnen darf würde aber bei einer weiteren Straftat im Rahmen der Strafzumessung die Vorstrafe schärfend herangezogen werden, denn der Täter ist ja vorbestraft.

Oder anders gesagt: bei Kleinigkeiten darf man kraft Gesetzes lügen ;) --195.14.223.73 13:10, 2. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Begnadigung[Quelltext bearbeiten]

Wird bei einer Begnadigung die Vorstrafe getilgt? Dies sollte hier erwähnt sein. --ProloSozz (Diskussion) 04:40, 27. Mai 2019 (CEST) Begnadigungen sind sehr selten, da die Exekutive inzwischen einsieht, besser nicht die Urteile der Judikativen einzugreifen (Gewaltenteilung). Früher fühlten sih die Regierenden oft eher allzustaendig, heutzutage jedoch nur noch sehr selten.--2003:E7:7F13:9501:9D22:9328:DD66:2A33 20:37, 1. Jun. 2021 (CEST) Die Strafe wird bei der Begnadigung nicht getilgt, sondern die Begnadigung im Register vermerkt (§ 14). Die Registerbehörde kann eine erledigte Strafe in besonderen Fällen nach § 49 löschen.--Gesetzesfreak (Diskussion) 22:46, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten