Diskussion:Wingolfsbund

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Letzter Kommentar: vor 22 Stunden von Alrael in Abschnitt Widersprüchlich
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Willkürliche Auswahl[Quelltext bearbeiten]

Am Ende des Abschnitts Ursprünge ist eine relativ wirre Auswahl von drei Gründungen. Freiburg wäre mit der angeführten Begründung noch nachvollziehbar, da der Wingolf dort aber einen eigenen Artikel hat, hat diese Info nichts im Weingolfsbund Artikel suchen. Weshalb Würzburg und Wien dort erwähnt sind, ist hingegen nicht nachvollziehbar. Was ist mit den in dem (zufällig gewählten) Zeitraum liegenden Gründungen von Frankfurt über Köln bis Nibelungen? Wien und Würzburg wären –sofern man eine Relevanz für die Erwähnung findet– wenn überhaupt einen Abschnitt weiter zu nennen.

An der Universität Freiburg im Breisgau (die eine katholische theologische Fakultät, aber keine evangelische besitzt) gelang die Gründung einer Wingolfsverbindung 1911 (Freiburger Wingolf),[1] in Würzburg 1931 (Wingolfsverbindung Chattia zu Würzburg),[2] in Wien (damals als Wanderverbindung Luginsland) 1928 (Wingolf zu Wien).[3] --Wheelix-de (Diskussion) 14:12, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
  1. Vademecum, S. 70.
  2. Vademecum 1996, S. 84.
  3. Vademecum, S. 84.
Ich hatte den Hinweis auf diese drei Verbindungen in Hinblick auf die Ungewöhnlichkeit der Gründung einer protestantischen Verbindung an eigentlich katholisch geprägten Hochschulen und Standorten verstanden. Da könnte man jetzt nachsehen, ob es dort zu dieser Zeit protestantische Lehrstühle gab, aber die von dir vorgenommene Streichung ist wohl sinnvoller. Beste Grüße --Carl Stiller (Diskussion) 09:57, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Die Quellenangabe Vademecum, S. 21 ist in aufgrund der Ausgaben (25?) leider nichtssagend. Die Weiteren (s. unten) sollten sich mit dem darüberstehenden Abschnitt erledigen.
--Wheelix-de (Diskussion) 14:11, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Verbot des Wingolf in der DDR, Frankreich, Polen und der UDSSR[Quelltext bearbeiten]

Der nachstehende Satz wurde von mir entfernt, weil er vollkommen unhaltbar ist:

"In der Deutschen Demokratischen Republik war der Wingolf aufgrund seiner christlichen Prägung, in Frankreich, Polen und der UdSSR aufgrund seiner deutschsprachigen Tradition vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges verboten."

1. Es fehlt jeder Beleg dafür, dass es ein förmliches Verbot des Wingolf in der DDR gab, wobei unzweifelhaft ist, dass die DDR eine Wiedergründung einzelner Verbindungen zu verhindern gewusst hätte.

2. Auf französischem Boden hat es nur eine einzige Wingolfsverbindung gegeben. Das war die Argentina Straßburg. Diese wurde gemeinsam mit der Wilhelmitana im SB und anderen Organisationen am 10. Mai 1940 durch die französische Administration aufgrund des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1908, politischer Betätigung wegen, verboten worden (Heinrich Barth in Chronik der Argentina 1967, S. 256). Bis wann dieses Verbot bestand hatte, ist unbekannt. Jedenfalls ist der WIlhelmitana bereits im Jahre 1956 in Straßburg eine Wiedergründung gelungen, die später schlicht eingegangen ist. Ein Verbot des Wingolf ist nicht erfolgt. Das Verbot der Argentina aus politischen Gründen war indes vollkommen gerechtfertigt, weil diese seid deren Gründung 1933 personell und inhaltlich mit der nationalsozialistischen Jungmannschaft und zuvor schon mit der Autonomiebewegung verknüpft war. Der Grund lag also keineswegs in der harmlosen Pflege deutscher Traditionen.

3. Auf polnischem Territorium waren der Danziger und der Breslauer Wingolf beheimatet. Deren Wiedergründung scheiterte schon daran, dass es mit Flucht und Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten dort nahezu keine Deutschen mehr gab, die an die eine Wiedergründung hätten wagen können. Ein Verbot war deshalb gar nicht notwendig und ist auch unbelegt.

4.Gleiches gilt für Königsberg und die UDSSR. Dabei gilt für Polen und die UDSSR, genau wie für die DDR, dass der Staat eine Wiedergründung leicht ohne förmliche Verbote hätte verhindern können, wenn es tatsächlich jemals solche Bestrebungen gegeben hätte.--Gartenschläfer (Diskussion) 21:53, 29. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Widersprüchlich[Quelltext bearbeiten]

"Der Wingolfsbund ist ein Dachverband christlicher, überkonfessioneller,"

Wie kann der Dachverband christlich UND überkonfessionell sein? Ergibt so keinen Sinn. Würde überkonfessionell streichen oder?

Und falls nicht, bedarf das einer Erklärung, wie das sein kann.

--Alrael (Diskussion) 11:46, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Es ist zu unterscheiden zwischen den Begriffen Religion und Konfession. „Als Konfession … wird im heutigen Sprachgebrauch eine Untergruppe innerhalb einer Religion (ursprünglich nur der christlichen) bezeichnet, die sich in Lehre, Organisation oder Praxis von anderen Untergruppen unterscheidet.“ Es gibt also innerhalb des Christentums zahlreiche Konfessionen. --BurghardRichter (Diskussion) 12:21, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist halt dennoch verwirrend. Insbesondere sollte aber im weiteren Text erklärt werden, ob sie nun nur Christen aufnehmen (also Mitglieder werden dürfen) oder auch Juden, Muslime usw. "überkonfesionell" wirkt auf mich auch eher wie ein Synonym für Religion: "In der Bevölkerungsstatistik wird unter Konfession in der Regel die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft verstanden. Siehe dazu: Religionen in Deutschland."
.Lieber Alreal,christlich überkonfessionell bedeutet, dass die Mitgliedschaft unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche oder Glaubensgemeinschaft ist. Das ist ein überkommender Begriff. Du kannst es unter dem Lemma Konfession ,dort unter überkonfessionell nachlesen. Das bedarf deshalb keiner weiteren Erläuterung.--Gartenschläfer (Diskussion) 15:00, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
--Alrael (Diskussion) 12:27, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich lese am Anfang nur das hier:
"Die Beschlüsse lauteten im Einzelnen:
  1. Aufnahmebedingung für Christen: ernstes sittliches Streben nach Wahrheit,
  2. für Juden: ein über das Judentum hinausgehendes Streben,"
Aber ich bezweifle mal, dass das aktuell noch so Geltung hat? --Alrael (Diskussion) 12:29, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Lies doch mal bitte die Einleitung dazu im Absatz davor! Dort wird deutlich, dass die Grundsätze aus dem Schleizer Konzil zitiert werden. Das sind nicht die Grundsätze des Wingolfsbundes von heute. Dashat auch niemand behauptet! Es werden hier erkennbar die historischen Anfänge beschrieben--Gartenschläfer (Diskussion) 15:00, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo,
das habe ich schon so verstanden. Ich beklage ja nur, dass kein aktueller Stand beschrieben wird.
Also als Vorschlag zB: "Mitglieder können nur Personen christlichen Glaubens werden." Oder "der Wingolfsbund vertritt christliche Werte, dennoch können auch Mitglieder anderer Religionszugehörigkeiten/Konfessionen Mitglied im Wingolfsbund werden." --Alrael (Diskussion) 15:10, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Heutzutage - außerhalb der Theologie - wird der Begriff Konfession nun einmal synonym mit dem Begriff Religion verstanden, daher klingt die Einleitung ziemlich widersprüchlich. Und kann leicht missverstanden werden. --Alrael (Diskussion) 15:12, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten