Distriktsrabbinat Wallerstein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Distriktsrabbinat Wallerstein entstand nach den Vorschriften des bayerischen Judenedikts von 1813 in Wallerstein, einer Marktgemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries in Bayern.

Im 19. Jahrhundert war das Distriktsrabbinat Wallerstein zuständig für alle jüdischen Gemeinden im bayerischen Ries. Nach Rückgang der Zahlen jüdischer Gemeindemitglieder durch Ab- und Auswanderung seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Rabbinatsbezirk Wallerstein vom Rabbiner in Ichenhausen mitbetreut und nicht mehr besetzt.

David Weißkopf erhielt nach 1857 die Amtsvertretung für das vakante Distriktsrabbinat Oettingen, was 1860 zur Zusammenlegung der beiden Rabbinate Wallerstein und Oettingen führte. Nach Marx Michael Kohns Tod plädierten sämtliche jüdischen Gemeinden gegen eine Wiederbesetzung des Wallersteiner Rabbinats. Stattdessen entschloss man sich für den vorläufigen Anschluss an das Distriktsrabbinat Ichenhausen unter Aron Cohn. Nur Hainsfarth wandte sich dem Distriktsrabbinat Schwabach unter dem orthodoxen Rabbiner Löw Wissmann zu.

Die Aufgaben umfassten Beratungen über Schulangelegenheiten, die Verwaltung von Stiftungen und die Verteilung von Almosen. Zur Finanzierung der Distriktsrabbinate wurden Umlagen von den einzelnen jüdischen Gemeinden bezahlt.

Gemeinden des Distriktsrabbinats

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach 1860:

Distriktsrabbiner

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]