Gefährliche Fracht (1954)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Film
Titel Gefährliche Fracht
Produktionsland DDR
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1954
Länge 96 Minuten
Altersfreigabe
Produktions­unternehmen DEFA
Stab
Regie Gustav von Wangenheim
Drehbuch
Musik Ernst Hermann Meyer
Kamera Karl Puth
Schnitt Johanna Rosinski
Besetzung

Gefährliche Fracht ist ein DDR-Kinofilm von 1954. Erzählt wird von dem erfolgreichen Kampf westdeutscher Hafenarbeiter gegen kriminelle Machenschaften der amerikanischen Besatzer.

In einer westdeutschen Hafenstadt läuft nach dem Kriegsende der amerikanische Frachter Florida ein. Bei der Entladung merken die Arbeiter, dass sich an Bord nicht die angegebenen Präzisionsmaschinen befinden, sondern Napalmbomben. Es wird ebenfalls festgestellt, dass die Amerikaner dieses Täuschungsmanöver bereits erfolglos in Frankreich versuchten. Auch die französischen Arbeiter wollten das Schiff nicht entladen, das dort noch den Namen Chicago trug und auf dem Weg nach Deutschland offensichtlich von den Amerikanern umlackiert wurde.

Nun entschließen sich die deutschen Hafenarbeiter ebenfalls zum Streik. Die Entscheidung zu einer Arbeitsverweigerung fällt besonders Hein Jensen schwer. Er hat die Arbeitsstelle nur mit Mühe gefunden und ist gerade Vater geworden, benötigt den Lohn für seine junge Familie also dringend. Die Amerikaner erkennen dessen Notlage und wollen ihn erpressen, seine Kollegen umzustimmen. Jensen ist über diesen Versuch empört und zeigt sich mit seinen Kollegen solidarisch. Der nun folgende einstimmige Streik wird zu einer großen Demonstration für den Frieden.[1]

Produktionsnotizen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Produktion des Films erfolgte Im Studio Babelsberg. Die Außenaufnahmen entstanden im Hafen Rostock und in Wismar.[2] Die Uraufführung war am 21. Mai 1954 im Berliner Kino Babylon.

Gefährliche Fracht gilt als bedeutender DDR-Propagandafilm der 1950er Jahre:[3]

„Die deutsche Spaltung bewirkte die zunehmende Schwerpunktsetzung der DEFA – seit 1953 Volkseigener Betrieb (VEB) – auf Propagandafilme, die konform mit dem Programm der SED gingen. Der DDR-Film wurde nach außen zur Waffe im Kalten Krieg, Pflicht zur Abgrenzung gegenüber der West-Weit war die Regel. Im Innern diente der Film zur Absicherung der kommunistischen Herrschaft. Laut Plan sollten jährlich 20 Spielfilme produziert werden. Im Mittelpunkt der sozialistischen Filmpolitik stand der antifaschistische Widerstandskampf; im Zuge des propagierten Aufbaues des Sozialismus verordnete die SED daneben den sogenannten ‚Sozialistischen Realismus‘, für den der positive Held maßgeblich war. Westliche Filme hatten im DDR-Kino der 50er Jahre keinen Platz.“

  • Filmmuseum Potsdam (Hrsg.): Das zweite Leben der Filmstadt Babelsberg. DEFA-Spielfilme 1946–1992, Henschel Verlag, Berlin 1994, ISBN 978-3-89487-175-8.
  • Lexikon des Internationalen Films, Rowohlt Verlag Reinbek, 1995, ISBN 978-3-499-16357-9, S. 1861.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Details zum Film auf defa-stiftung.de
  2. Dr. Alfred Bauer: Deutscher Spielfilm Almanach. Band 2: 1946–1955, S. 417
  3. Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 978-3-531-13436-9, S. 116