Heynitz (Adelsgeschlecht)

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Wappen derer von Heynitz

Heynitz (anhören/?), gelegentlich falsch auch Heinitz oder Haynitz, ist der Name eines alten meißnischen Adelsgeschlechts mit gleichnamigem Stammhaus Schloss Heynitz in Heynitz bei Meißen.

Das Geschlecht erscheint erstmals am 21. Januar 1338 urkundlich mit dem Ritter Nycolaus de Heynicz und seine Stammreihe beginnt um 1400 mit Nikol. Nach Kneschke erscheint bereits 1318 ein Nicol von Heynitz als Vogt zu Hayn (heute Großenhain) und Ortrand.[1]

Ausbreitung und Besitzungen

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Die Heynitz gehörten seit dem 15. Jahrhundert im Hochstift Meißen zu den stiftsfähigen Familien und waren über 600 Jahre lang, bis zur Enteignung 1945, im Besitz ihres Stammsitzes Schloss Heynitz, das 1334 als Heynicz erstmals erwähnt wurde. 2004 wurden das Schloss und die umliegenden Wirtschaftsgebäude von der Familie von Heynitz (Förderverein Schloss Heynitz e. V.) gemeinsam mit Familie von Watzdorf von der Gemeinde zurückgekauft.

Später gelangten Zweige auch nach Preußen und Bayern. Im Königreich Sachsen waren außerdem die Güter Wunschwitz, Grötzsch, Miltitz, Kotitz, Weicha, Löthain und Kottewitz im Besitz bzw. Teilbesitz der Familie. Im Königreich Preußen gehörten Pritzen, Wüstenhain sowie die beiden heute wieder zu Sachsen gehörenden Schlösser Dröschkau (ab 1656 bis 1945) und Königshain (ab Ende 18. Jh. bis 1945, zeitweise als Fideikommiss) zum Familienbesitz.

Adelsbestätigungen

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  • Immatrikulation im Königreich Bayern bei der Adelsklasse am 12. Januar 1815 für den königlich preußischen Kriegs- und Domänenrat a. D. Ferdinand Gottlob Benno von Heynitz zu Miltitz (heute Ortsteil von Klipphausen im Landkreis Meißen), Gutsherr auf Töpen und anderen.
  • Eintragung in das königlich sächsische Adelsbuch am 1. November 1913 für den königlich sächsischen Major z. D. Ernst von Heynitz, Gutsherr auf Heynitz und Wunschwitz (heute beide Ortsteile von Nossen), und am 15. Juni 1918 für Adolf von Heynitz, Fideikommissherrn auf Miltitz.

In Rot ein vorwärts gekehrter, von Silber und Schwarz vielfach geteilter Mann mit silberner Mütze, in der Rechten einen grünen Kranz empor haltend, in der Linken einen schwarzen Stab schräglinks vor sich stellend (Herold mit Heroldsstab). Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein von grünem Kranz umgebenes, außen mit sechs schwarzen Hahnenfedern zwischen sieben Straußenfedern abwechselnd bestücktes von Rot und Silber geviertes rundes Schirmbrett.

Bekannte Familienmitglieder

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Da Bischof Benno von Meißen der Schutzpatron der Familie von Heynitz ist, wurde der Taufname Benno in dieser Familie traditionell vergeben.

Einzelnachweise

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  1. Heynitz, Heinitz, Haynitz, auch Freiherren. In: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon. Band 4, S. 364–365 (books.google.de)
  2. Geschichte von Heynitz und derer von Heynitz (Memento vom 11. Oktober 2008 im Internet Archive)
  3. Heynitz II. Linie – Ernst Christian Gottlob, geb. Wüstenhayn. In: Adelige Häuser nach alphabetischer Ordnung (= Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. 1905, Justus Perthes, Gotha, 1904). S. 325 (uni-duesseldorf.de).
  4. von Heynitz, Benno. (Memento des Originals vom 27. März 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/biographien.kulturimpuls.org biographien.kulturimpuls.org.
  5. heynitz-online.de