Junge Polizei

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JUNGE POLIZEI
(JUPO)
Logo
Gründung 22. September 1958
Sitz Berlin
Zweck Gewerkschaft
Vorsitz William Bobach
Website jungepolizei.de

Die Junge Polizei (Eigenschreibweise JUNGE POLIZEI) ist die Nachwuchsorganisation innerhalb der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund (DBB). Sie wurde auf Bundesebene am 22. September 1958 in Würzburg gegründet und ist somit die älteste Nachwuchsorganisation innerhalb der Polizei. Ihr gehören alle jüngeren Mitglieder der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB bis zum 30. Lebensjahr an. Mandatsträger dürfen zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Junge Polizei ist ähnlich der Polizei, aus deren Beamten sie sich zusammensetzt, hierarchisch strukturiert und orientiert sich überwiegend an der Deutschen Polizeigewerkschaft. Da die reguläre Polizei in Deutschland Ländersache ist, folgen entsprechend auf die Bundesleitung der Jungen Polizei die jeweiligen Landesverbände. Diese haben ihren Sitz in der so genannten Landesgeschäftsstelle, welche sich, außer in Hessen (Darmstadt), Nordrhein-Westfalen (Duisburg), und Mecklenburg-Vorpommern (Stralsund), in der jeweiligen Landeshauptstadt befindet.

Funktion Landesverband Person[1]
Vorsitzender Bundespolizei William Bobach
1. Stv. Vorsitzender Berlin Behnam Teimouri-Hashtgerdi
Stv. Vorsitzende Rheinland-Pfalz Cassandra Poll
Stv. Vorsitzender Sachsen-Anhalt Nils Gäbel
Stv. Vorsitzende Brandenburg Jasmin Schmaler
Stv. Vorsitzender Niedersachsen Sebastian Scherbinski

Führungsgremium des Landesverbandes ist die gewählte Landesleitung, welche sich aus dem Landesvorsitzenden, dessen Stellvertretern sowie dem Landesschatzmeister zusammensetzt. Gewählt wird die Landesleitung durch den Landesjugendkongress, welcher turnusmäßig alle vier Jahre tagt und sich aus den gewählten Kreisvertretern sowie anderen Vertretern zusammensetzt.

Satzungen und Finanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Junge Polizei führt ein selbständiges Verbandsleben nach eigener Ordnung. Dieses Eigenleben wird durch die vom Bundes- und Landeshauptvorstand beschlossenen Richtlinien und Geschäftsordnung der Jungen Polizei geregelt.

Zur Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder bedient sich die Junge Polizei aller legitimen Mittel. Für ihre Arbeit erhält sie vom DPolG Bundesverband oder auf Landesebene von den Landesverbänden die erforderlichen finanziellen Mittel sowie zur Durchführung der Jugendarbeit öffentliche Mittel des Landesjugendplans.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einen Arbeitsschwerpunkt setzt die Junge Polizei innerhalb der Bereitschaftspolizei und den Bildungseinrichtungen. Hier sind es u. a. Ausbildungs- und Ausrüstungsprobleme, Jugendarbeitsschutzangelegenheiten und polizeispezifische Jugendprobleme, mit denen sich die Junge Polizei beschäftigt.

Im Allgemeinen deckt die Junge Polizei alle die jüngeren Kollegen betreffenden Themenbereiche ab. Hier sei nur das Beurteilungsverfahren (umfangreiche Projektarbeit) und das Zulassungsverfahren zum gehobenen PvD genannt.

Aber auch die Mitgestaltung der Freizeit sowie die Aus- und Fortbildung gehört zur Aufgabe der Jungen Polizei, sie erfüllt diese durch eine Vielzahl von Angeboten wie z. B. Seminare, Rockkonzerte, Sportturniere und ähnliches.

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2013 veröffentlichte die Junge Polizei eine Broschüre unter dem Namen Freund und Helfer – Nützliches für den Streifenalltag. Im Mai 2014 wurde er auf Grund der Änderungen im Bußgeldkatalog in einer aktualisierten Auflage ausgegeben.

Medienkampagnen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2011 erregte die Junge Polizei in Bremen mit einer Fotokampagne die Öffentlichkeit, die sich gegen Stellenabbau, Kennzeichnungspflicht und für eine Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern einzusetzen versuchte.[2] Unter anderem war auf einem Bild ein in Kaftan und Turban gekleideter Mann mit Sprengstoffgürtel zu sehen, auf den gezeigt wird und gerufen, „Dort! Ein Terrorist! Schnell!“ Die Polizei erwidert daraufhin, beschäftigt mit einer anderen Person: „Das dauert, wir haben keine Kräfte frei.“ Nachdem sich Blogger wie der Rechtsanwalt Udo Vetter über die Bilder empörten, sind sie gelöscht worden und Stellungnahmen verfasst worden.[3] Rainer Wendt, Vorsitzender der Mutterorganisation DPolG, erklärte: „Ich habe das Plakat abgelehnt, weil man ein solches Thema nicht mit derart primitiven Kriterien gestalten kann. Hier wird eine Glaubensrichtung mit Terrorismus gleichgesetzt.“[4]

Mit einer Forderung zu Identifikationsverifizierungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit Facebook-Partys erweckte die Junge Polizei 2012 ein breites Medienecho.[5][6][7][8]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesjugendleitung. Website der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG im DBB, abgerufen am 2. November 2023.
  2. Eiken Bruhn: Misslungene Werbeaktion: War nicht so gemeint. In: Die Tageszeitung: taz. 15. Juli 2011, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 10. März 2022]).
  3. Junge Polizei: “Kampagne war verunglückt”. Abgerufen am 10. März 2022 (deutsch).
  4. Philipp Mattheis: Beim Barte des Beamten. Nachwuchs der Polizeigewerkschaft blamiert sich mit Foto-Kampagne. Süddeutsche Zeitung, 9. Juli 2011, S. 12.
  5. Junge Polizei fordert Hilfe von Facebook. In: Die Welt, 15. August 2012, abgerufen am 4. Dezember 2013.
  6. Junge Polizei rechnet im Sommer wieder mit Facebook-Parties. In: Focus, 30. Juni 2013, abgerufen am 4. Dezember 2013.
  7. „Junge Polizei“: Facebook soll illegale Partys bekämpfen helfen. Heise online, 15. August 2012, abgerufen am 4. Dezember 2013.
  8. Facebook: Junge Polizei will Profil-Verifizierung. In: Computer Bild, 20. August 2013, abgerufen am 4. Dezember 2013.