Kassenrichtlinie 2012

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Die Kassenrichtlinie 2012 (KRL2012), veröffentlicht am 4. Jänner 2012, ist eine Richtlinie des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen zu Steuer-, Finanzstraf- und Verfahrensrecht, und soll Fragen an die Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen beantworten.[1] Adressat der Richtlinie sind Beamte des Bundesministeriums für Finanzen, Teile der Zollverwaltung (Steuer- und Zollkoordination), Finanzämter, Prüfer von Großbetrieben, Steuerfahndung und der unabhängige Finanzsenat.[1]

Die Richtlinie stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und die Anforderungen, die an technische Einrichtungen wie Registrierkassen oder Kassensysteme gestellt werden.[1] Erforderlich wurde die Kassenrichtlinie, da sich gesetzliche Voraussetzungen wie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten signifikant verändert hatten.[1] Als Ziele nennt die Richtlinie die folgenden Punkte:[1]

  • Herstellung von Rechtssicherheit für Hersteller von technischen Systemen.
  • Herstellung von Rechtssicherheit für Anwender solcher System.
  • Klarstellen der Merkmale und der Merkmalsausprägungen für Prüfungen von Kassensystemen.

Die Kassenrichtlinie 2012 stellt keine Neuerung dar oder eine Änderung von bestehenden Regelungen.[1] Sie ist als Zusammenfassung bestehender Vorschriften zu verstehen.[1] Eine Zertifizierung von Systemen ist dabei nicht geplant.[1]

Die Richtlinie wurde am 4. Jänner 2012 auf Findok veröffentlicht. Als zugrundeliegende Gesetze nennt die Richtlinie § 131 Bundesabgabenordnung (BAO), Bundesgesetzblatt Nr. 194/1961 und § 132 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961.[1]

Obwohl es sich bei der Richtlinie nicht um eine Änderung bestehenden Rechts handelt, informieren die Wirtschaftskammern Österreichs ihre Mitglieder über die Inhalte.[2] Obendrein werden von Beratungsunternehmen Zertifizierungen nach der KRL2012 angeboten. Deren Wert ist anbetrachts von unveränderten Anforderungen fraglich.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i Kassenrichtlinie 2012 auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Dezember 2011.
  2. Gemeinsames Informationsblatt@1@2Vorlage:Toter Link/www.wko.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. der Wirtschaftskammern der Bundesländer Österreichs.