Schwimmabzeichen (DDR)
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![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d5/Schwimmabzeichen_DDR_Stufe_3_Urkunde.jpg/220px-Schwimmabzeichen_DDR_Stufe_3_Urkunde.jpg)
Das Schwimmabzeichen (umgangssprachlich Schwimmstufe) wurde in der DDR in drei Stufen verliehen und diente dem Nachweis schwimmsportlicher Leistungen.
Bedingungen für die Verleihung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Schwimmarten konnten Brustschwimmen, Rückenkraulen, Kraulschwimmen oder Schmetterlingsschwimmen gewählt werden. Die nachfolgenden Anforderungen galten in den 1980er Jahren (Grundstufe bis Leistungsstufe III), davor galten davon abweichende Anforderungen. (Stufe I bis Stufe III).
Grundstufe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für das Erreichen der Grundstufe mussten 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden. Dazu ein beliebiger Sprung ins tiefe Wasser.
Leistungsstufe I
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Leistungsstufe II
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Leistungsstufe III
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gerhard Lewin: Neufassung des Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmsportverbandes der DDR. In: Körpererziehung. Nr. 33, 1983, S. 454–456.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Mein Schwimmunterricht in der DDR (mit Scans der Urkunden)
- Sport in der DDR