UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen

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Arbeitsgruppe gegen gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen
Working Group on Enforced or Involuntary Disappearances
 
Organisationsart Arbeitsgruppe
Kürzel WGEID
Leitung Aua Balde
Guinea-Bissau Guinea-Bissau
seit 2020
Gegründet 29. Februar 1980
Hauptsitz Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
ohchr.org/en/special-procedures/wg-disappearances

Die Arbeitsgruppe gegen gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen wurde geschaffen, um Fälle aufzuklären, in welchen missliebige Personen von Staaten in Geheimgefängnissen festgehalten oder umgebracht und die Leichen beseitigt werden, damit ihnen nichts nachgewiesen werden kann.

Das UN-Mandat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 29. Februar 1980 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[2][3] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 10. Oktober 2017.[4]

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind keine Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern werden von den UN mit einem Mandat beauftragt[5][6] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[7] Der unabhängige Status der Mandatsträger ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[8] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[9]

Die Arbeitsgruppe erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Sie macht Länderbesuche[10] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[11] Zu ihren Aufgaben gehört auch die Prüfung von Mitteilungen[12] und sie unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[11] Sie macht auch Anschlussverfahren,[13] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[14] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates[9] und der UN-Generalversammlung.[9]

Mitglieder des WEIGD[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Name[15] Land Seit
Aua Balde (Vorsitzende) Guinea-Bissau Guinea-Bissau 2020
Ana Lorena Delgadillo Perez Mexiko Mexiko 2023
Grażyna Baranowska Polen Polen 2022
Gabriella Citroni Italien Italien 2021
Angkhana Neelapaijit Thailand Thailand 2022

Ehemalige Mitglieder der WGEID[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Websites[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: E/CN.4/RES/1980/20/(XXXVI). UN-Menschenrechtskommission, 29. Februar 1980, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. März 2019; abgerufen am 8. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/spinternet.ohchr.org
  2. UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Hrsg: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
  3. Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (pdf) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
  4. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/36/6. UN-Menschenrechtsrat, 10. Oktober 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  5. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  7. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  8. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  9. a b c Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  13. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  14. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  15. Members Working Group on Enforced or Involuntary Disappearances. Hrsg: WGEID, abgerufen am 17. Mai 2024.