Upstream-Emission

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Upstream-Emissionen sind in der Lebenszyklusanalyse (LCA) Emissionen aus Quellen, die der betrachteten Einheit – dem Prozess oder der Organisationseinheit – in der Wertschöpfungskette vorgelagert sind.

Upstream-Emissionen im GHG Protocol

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen häufig verwendete GHG Protocol definiert Upstream-Emissionen als sämtliche indirekten Treibhausgasemissionen, die bei der Erzeugung von eingekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kälte (Scope 2-Emissionen) und bei der Produktion und dem Transport von eingekauften Produkten und Dienstleistungen (Teil der Scope 3-Emissionen) entstanden sind. Upstream-Emissionen entstehen also nicht innerhalb der betrachteten Systemgrenzen, sondern durch vorgelagerte Aktivitäten.[1]

Upstream-Emissionen im Kontext der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäß der Durchführungsbestimmungen zur Kraftstoffqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2015/652) sind Upstream-Emissionen sämtliche Emissionen, die entstehen, bevor der Raffinerierohstoff (z. B. konventionelles Rohöl, Naturbitumen, Ölschiefer) in die Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangt, in der bestimmte Kraftstoffe hergestellt werden.[2]

Unternehmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, sind verpflichtet, bestimmte Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) einzuhalten. Einen Teil ihrer Verpflichtung können sie seit 2020 durch die Minderung von Upstream-Emissionen erfüllen, beispielsweise durch effizientere Ölförderung oder durch klimafreundlicheren Transport des Rohöls. Upstream-Emissionsminderungen (Upstream Emission Reductions, kurz UER) müssen durch Prüfstellen zertifiziert werden, nur dann können sie in Form von UER-Zertifikate zur Erfüllung eines Teils der THG-Quote herangezogen werden. Um die Größe der UER zu bestimmen, werden sie mit der hypothetischen Menge der Upstream-Emissionen (den Referenzfallemissionen) verglichen, die ohne ein Projekt zur Minderung entstanden wäre.[3] Die Minderung wird nach normierten Grundsätzen ermittelt.[4]

Im Mai 2024 wurde von Betrugsfällen bei UER-Projekten in China berichtet, zahlreiche Projekte seien nur vorgetäuscht worden.[5] Das deutsche Umweltbundesamt leitete Untersuchungen ein und prüft, ob die akkreditierten Zertifizierungsstellen die Prüfstandards einhielten. Soweit die Untersuchungen ergeben, dass genehmigte UER-Projekte die Anforderungen nicht einhalten, sollen ausgestellte UER-Zertifikate annulliert werden.[6]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. World Resources Institute, World Business Council for Sustainable Development (Hrsg.): Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard. (ghgprotocol.org [PDF]).
  2. Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates vom 20. April 2015 zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten gemäß der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen}}
  3. § 2 der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung vom 22. Januar 2018 (BGBl. I S. 169, 170)
  4. DIN EN ISO 14064, Ausgabe Mai 2012, DIN EN ISO 14065, Ausgabe Juli 2013, und ISO 14066, Ausgabe April 2011
  5. H. Koberstein, M. Orosz, N. Niedermeier: Klimaschutzprojekte in China: Klimabetrug: Prüfstellen rücken in den Fokus. In: zdf.de. 28. Mai 2024, abgerufen am 14. Juni 2024.
  6. Projects in the fuel sector. Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle, abgerufen am 14. Juni 2024.