Verfassung von Berlin (Ost)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Verfassung von (Ost-)Berlin

Die Verfassung von Berlin (Ost) war die vorläufige Ost-Berliner Verfassung in der Wendezeit 1990. Sie wurde am 11. Januar 1991 durch die nun (Gesamt-)Berliner Verfassung ersetzt.

Bei der Konstituierung der neuen Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 1990 wurde auch die Einsetzung des „Ausschusses für die Vorbereitung der Einheit Berlins (Verfassung und Geschäftsordnung)“ beschlossen. Am 6. Juni konstituierte sich daraufhin dieser Ausschuss, Vorsitzender wurde Knut Herbst (SPD). Zwei Tage später wurde eine Arbeitsgruppe des Ausschusses zur Erarbeitung der Verfassung von Berlin (Ost) eingerichtet, Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden: Manfred Burkhardt (SPD), Walter Wessel (SPD), Wolfgang Schmahl (CDU), Hans-Werner Vogel (CDU), Ingrid Köppe (Bündnis 90), Horst Kellner (PDS) und Hans-Peter Wolf (BFD).

Nach einer Reihe von Sitzungen der „Arbeitsgruppe Verfassung“ konnte der Ost-Berliner „Ausschuss Einheit Berlins“ am 25. Juni in einer mehrstündigen Sitzung abschließend die Verfassung von Berlin (Ost) beschließen. Die Berliner Stadtverordnetenversammlung hatte die Verfassung am 11. Juli verabschiedet. Am 25. Juli 1990 wurde diese Verfassung durch den Oberbürgermeister Tino Schwierzina (SPD) verkündet.

Struktur und Inhalt

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ost-Berliner Verfassung war in neun Abschnitte und 90 Artikel gegliedert:

Vorspruch:

In dem Willen,

Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen, dem Geist des sozialen Fortschritts und dem Frieden zu dienen, dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit bis zur Vereinigung beider Teile Berlins eine neue Ordnung zu geben,

und dem Wunsch,

dass Berlin Hauptstadt eines geeinten Deutschlands bleibt, haben sich die Berlinerinnen und Berliner in dem Teil der Stadt, dem bisher die freie Selbstbestimmung verwehrt war, durch die Stadtverordnetenversammlung diese vorläufige Verfassung gegeben.

Abschnitte und Artikel:

Abschnitt I Die Grundlagen Artikel 1 bis 5
Abschnitt II Die Grundrechte und Staatszielbestimmungen Artikel 6 bis 24
Abschnitt III Die Volksvertretung Artikel 25 bis 39
Abschnitt IV Die Regierung Artikel 40 bis 44
Abschnitt V Die Gesetzgebung Artikel 45 bis 49
Abschnitt VI Die Verwaltung Artikel 50 bis 61
Abschnitt VII Die Rechtspflege Artikel 62 bis 72
Abschnitt VIII Das Finanzwesen Artikel 73 bis 90
Abschnitt IX Übergangs- und Schlussbestimmungen Artikel 84 bis 90
  • Die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin (Hrsg.): Die Verhandlungen der Einheitsausschüsse der Berliner Parlamente, Berlin 1990, 3 Bände, ISBN 3-922581-18-8