Wikipedia Diskussion:Formatvorlage Gericht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Marcel Rogge in Abschnitt Fehlendes
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Fehlendes[Quelltext bearbeiten]

Brainstorming (unabhängig von der Frage, an welcher Stelle das ggf. eingebaut werden könnte):

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe angefangen einige Gerichts-Artikel im OLG Bezirk Stuttgart zu überarbeiten. Dabei fand ich diese Vorlage hier. Ich denke man könnte Sie noch ein wenig ausbauen/überarbeiten. Schaut euch mal als Beispiel den Artikel Amtsgericht Bad Urach an. Die Sonderzuweisungen habe ich bei der Zuständigkeit eingearbeitet, ebenso die übergeordneten Gerichte. Man sollte m.M. Nach nicht zuviele Überschriften setzen. Den Satz mit dem Sitz sollte man denke ich weglassen, das ergibt sich schon aus der Überschrift und dem Lemma und spätestens beim Abschnitt Gebäude. Hilfreich fand ich noch ein Satz über die sachliche Zuständigkeit zu sagen. Was haltet ihr davon? --Av8R (Diskussion) 12:32, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Erstellung einer Infobox Gericht[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich sehen kann, gibt es nun zu allen bestehenden Gerichten in Deutschland einen Artikel. Der nächste Schritt, um Struktur hineinzubekommen, wäre die Erstellung einer Vorlage:Infobox Gericht.
Da bei Gerichten eine große Zahl strukturierter Daten besteht (die bislang nur teilweise, und dann jedenfalls unstrukturiert erfasst sind) und dies auch für die Portierung zu Wikidata Relevanz besitzt, nicht zuletzt zum Zwecke der Referenzierung, würde ich die Erstellung einer solchen Infobox sehr befürworten und wäre auch bereit, mich um die technische Umsetzung zu kümmern.
Teilweise kann man sich dabei an der bestehenden Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk orientieren, die in den österreichischen Gerichtsbezirken Anwendung findet. Dass in Österreich die Gerichtsbezirke offensichtlich/möglicherweise eine weitreichendere Bedeutung haben als die Gerichte selbst (Bsp. Gerichtsbezirk Innsbruck), dies zumindest in Deutschland nach unzähligen Gebietsreformen aber eher nicht mehr der Fall ist, braucht uns zunächst nicht stören. Eine Vorlage:Infobox Gericht wäre allein deshalb noch nicht deutschlandlastig, da selbstverständlich auch in Österreich zumindest die wichtigsten Gerichte einen eigenen Artikel haben. Die unterschiedlichen Schwerpunkte können also ebensogut fortbestehen wie perspektivisch aufgehoben werden. Außerdem würde die Vorlage auch auf die Schweizer Verhältnisse gut passen, wo die Gerichtsbezirke mit administrativen Einheiten zusammenfallen (Bsp. Bezirk Zürich) und Artikel zu Gerichtsbarkeiten daher auch unter dem Lemma des jeweiligen Gerichtes anzulegen wären (Bsp. Bezirksgericht Zürich).
Wenn hierfür grundsätzliche Zustimmung besteht, erarbeite ich gerne einen Vorschlag hinsichtlich der Parameter/Daten.
--PanchoS (Diskussion) 12:14, 16. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Ich finde die Idee grundsätzlich gut. Die Infobox könnte dann folgendes (mindestens) enthalten:
Name des Gerichts
falls vorhanden ein Bild des Gerichtsgebäudes
Gerichtsbarkeit
ggf. Anschrift
...

Problem bei einer solchen Infobox ist, dass es noch immer sehr kurze Artikel zu Gerichten gibt, die nicht viel mehr Inhalt bieten, sodass fast der gesamte Artikeltext in die Infobox wandern würde.--Marcel Rogge (Diskussion) 23:41, 28. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Die genannten Probleme führten bereits 2009 zur Löschung der Vorlage. Die Situation hat sich imho seitdem nicht verändert.--Marcel Rogge (Diskussion) 16:29, 29. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Zuständigkeit der Gerichte[Quelltext bearbeiten]

Beispielsweise im Artikel des AG Neubrandenburg findet man den Satz: "Für Mahnsachen ist seit dem 1. November 2005 das Amtsgericht Hamburg als Zentrales Mahngericht zuständig." Ich halte diese Information zwar für interessant. Das Problem ist, dass dann konsequenterweise dieser Satz bei allen Amtsgerichten in M-V stehen müsste, weil das AG Hamburg für ganz M-V Mahngericht ist. Wenn man dies weiterdenkt, so müsste jede spezielle Zuständigkeit eines Gerichtes auch mit einen Satz erwähnt werden in denjenigen Artikeln zu Gerichten die in diesen Fällen unzuständig sind. Das wären aber sehr viele Fälle!

Beispiel: Insolvenzgericht ist in Deutschland nach § 2 InsO das Amtsgericht mit Sitz am übergeordneten Landgericht. Z.B. das Amtsgericht Köln. Alle anderen Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Köln müssten im Artikel einen Hinweis darauf haben, dass das AG Köln Insolvenzgericht ist.

Das geht dann weiter mit dem Zentralen Mahngericht, dem Zentralen Vollstreckungsgericht, Schifffahrtsgericht, Registergericht usw. usf.

Wie soll nun mit speziell geregelter Zuständigkeit in den einzelnen Gerichtsartikeln umgegangen werden? Alles überall zu erwähnen scheint mir unmöglich. Die Information, dass ein bestimmtes Gericht in gewissen Fällen nicht zuständig ist, kann aber auch eine wertvolle Information für den Leser darstellen. Grüße--Marcel Rogge (Diskussion) 17:49, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Danke für diese Überlegungen, Marcel Rogge. Ich bin in diesem Fall dafür, eher mehr als weniger Informationen in den Artikel einzufügen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:55, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Allein für das AG Güstrow könnte dann aber folgendes im Artikel erwähnt werden:
  1. Insolvenzgericht: AG Rostock
  2. Registergericht: AG Rostock
  3. zuständig für Urheberrechtsstreitsachen: AG Rostock
  4. zuständig für Landwirtschaftssachen: AG Rostock
  5. zuständig für Wirtschaftsstrafsachen: AG Rostock
  6. zuständig für Dispacheverfahren und die Führung des Seeschiffsregisters: AG Rostock
  7. Zentrales Vollstreckungsgericht: AG Neubrandenburg
  8. Schifffahrtsgericht: AG Waren (Müritz)
  9. zuständig für Straf- und Zivilsachen bezüglich der Küstengewässer von M-V: AG Greifswald
  10. zuständig für die Führung des Berggrundbuches: AG Stralsund
  11. Gemeinsames Mahngericht: AG Hamburg
  12. zuständig für seerechtliche Verteilungsverfahren: AG Hamburg
  13. zuständig für die Führung des Binnenschiffsregisters: AG Magdeburg
Wo fängt man an, wo hört man auf? Dass z.B. das Berggrundbuch bei einem anderen Gericht geführt wird, dürfte doch eher uninteressant sein, oder? Viele Grüße--Marcel Rogge (Diskussion) 10:54, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Mein Vorschlag: Könnte man nicht eine Liste anlegen in der die Zuständigkeitsregelungen eines Bundeslandes aufgeführt werden, und diese einfach in allen betreffenden Gerichtsartikeln verlinken?--Marcel Rogge (Diskussion) 12:27, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Bei den Gerichten, bei denen eine Zuständigkeit konzentriert ist, sollte diese m. E. erwähnt werden. So z. B. die Führung des Berggrundbuchs beim Artikel über das AG Stralsund. Ob seerechtliche Verteilungsverfahren für Gerichte im Binnenland von Bedeutung sind, muss wohl im Einzelfall entschieden werden. ;-) Im Übrigen teile ich die Auffassung von Gnom: Eher mehr als weniger Informationen. Für eine ausgelagerte Liste kann ich mich (noch) nicht erwärmen. --Bubo 11:23, 27. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ok, evtl. ist es ein Kompromiss das Insolvenz-, Mahn-, Vollstreckungs- und Registergericht bei allen Gerichten aufzunehmen und weitere Zuständigkeitsregelungen nur beim jeweils zuständigen Gericht zu erwähnen. Viel mehr Infos bietet i.Ü. justiz.de auch nicht. Viele Grüße--Marcel Rogge (Diskussion) 17:20, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten