Diskussion:Anschieben

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mfnalex in Abschnitt Quelle: Fahrerlaubnis
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Gangwahl

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Die Anleitung sollte etwas gründlicher angelegt werden. Besonders auch: Welcher Gang ist einzulegen? Bei diesem Autor heißt es der vierte. Andere Quellen besagen, es sei der dritte oder der zweite einzulegen.

Ich glaube eher ein niedriger Gang. Mein Motorrad z.B. schiebe ich schon mal regelmässig im ersten an. Irgendwie ist ein niedriger gang für mich auch einsichtiger. Vorläufig bleibt halt mal 'geeigneter Gang' stehen. --Bugert 16:54, 12. Nov. 2007 (CET)Beantworten
das hängt nun vom fahrzeug ab, je höher die kompression, desto höher der gang, je niedriger die übersetzung, desto höher der gang: einen 16tonner würd ich nicht in der ersten anschleppen, einen alten Käfer nicht in der vierten -- W!B: 17:53, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

"Bei zu langem Anschleppen in eingekuppelten Zustand kann eventuell die Kupplung überhitzen." halte ich für eine urban legend. Eine Kupplung, die das Schleppmoment des Motors nicht übertragen kann und durchrutscht, ist defekt.

zumindest veralt.. -- W!B: 17:53, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Beim Anschieben ist wohl der 2. Gang richtig, beim Anschleppen der 4., weil beliebig hohe Geschwindigkeiten erreicht werden können. Je höher die Geschwindigkeit, desto kleiner die Kraft im Schleppseil.

Beim Motorrad ist manchmal (Batterie total leer oder gar nicht vorhanden) der 1. Gang notwendig. Beim Einkuppeln muss man sich auf den Sitz "schmeißen", um ein Rutschen des Hinterrades zu vermeiden. Wenn sich das Rad dreht, kann man wieder aufstehen und mit aller Kraft (45° Schräglage) schieben. Der Generator muss ausreichend Spannung für die Zündung liefern. Aber Achtung! Kupplung in der Hand behalten, nach dem Anspringen sofort auskuppeln (sonst Bauchlandung) und reichlich Gas geben, damit die Zündung lückenlos Spannung bekommt.

||78.54.161.174 11:53, 1. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Anlasser beim Anschieben betätigen?

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Seit wann wird beim anschleppen, oder anschieben der Anlasser betätigt? Das ist doch falsch. Normalerweise wird die Zündung eingeschaltet, der zweite Gang eingelegt, und während des Schleppens / Schiebens langsam eingekuppelt. Die Betätigung des Anlassers wäre hier grob falsch, weil der Motor eingekuppelt wird, und dabei durchgedreht wird. Die Folge wäre bestenfalls eine Beschädigung des Anlassers. (nicht signierter Beitrag von 213.164.69.188 (Diskussion) )

Liest sich, als wenn Du noch nie ein Auto angeschoben hast - Gruß ––JÄhh 22:47, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Der Anlasser wird doch bei stehendem Motor betätigt und dreht den Motor ganz "müde". Dann wird auf den drehenden Motor zügig (nicht etwa langsam) eingekuppelt. Bei drehendem Motor darf man einkuppeln, nicht aber den Anlasser betätigen (scheußliches Geräusch, das stehende Anlasserritzel wird in den laufenden Zahnkranz der Schwungscheibe gedrückt). (nicht signierter Beitrag von 80.145.90.33 (Diskussion) )

Der einzige Fachmann ist die Praxis.

Bevor man einen Beitrag rausschmeißt, muss man die Methode ausprobieren.

Also: Ein paar Freunde zusammentrommeln, den Wagen mit eingeschaltetem Fernlicht parken und nach je 30 min prüfen, bis der Motor nicht mehr anspringt. Dann Anschieben ohne und mit Anlasserunterstützung.

Ergebnis: Die Unterstützung durch den müden Anlasser ist hochwillkommen, besonders bei schwierigen Verhältnissen (Diesel, Glätte, usw.).

Durch den Anlasser wird die ohnehin niedrige Batteriespannung weiter herunter gedrückt. Der Zündfunke wird schwächer (beim Diesel kein Problem, da gegenstandslos). Wenn die Geschwindigkeit des Wagens nicht mehr gesteigert werden kann, Anlasser loslassen, die Batteriespannung steigt, der Zündfunke wird stärker, der Motor springt an.

Auch ohne Anschieben springt der Motor manchmal bei Loslassen des Anlassers an. Also nicht lange orgeln, sondern Anlasser bald wieder loslassen

(nicht signierter Beitrag von 80.145.67.77 (Diskussion) )

Genau so - Danke und Gruß ––JÄhh 23:45, 4. Nov. 2008 (CET)Beantworten

fehlerhafte Definition

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Die Definition "Anschieben nennt man das Anlassen eines Fahrzeugs .." ist grottenhaft falsch. Die Definition wurde hier festgelegt und bis jetzt weiter verwendet.

Das entspräche in etwa der Aussage "Laden der Fahrzeugbatterie nennt man das Anlassen eines Fahrzeugs .."


Ich werde dass, wenn keine Einsprüche vorliegen, morgen richtigstellen. ––JÄhh 09:27, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Katalysatorschäden

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Das Anschieben von Fahrzeugen mit Katalysator kann mit einer Schädigung des Selbigen einhergehen. Das sollte erwähnt werden. Vergleiche mit http://de.wikipedia.org/wiki/Starthilfe "Fahrzeuge mit Katalysator dürfen nur dann angeschoben werden, wenn der Katalysator kalt ist. Ansonsten kann unverbrannter Kraftstoff in den heißen Fahrzeugkatalysator gelangen und ihn beschädigen."

-- Borstenhorst (Diskussion) 13:54, 6. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Quelle: Fahrerlaubnis

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"Während das Steuern beim reinen Schieben nur die übliche Eignung der lenkenden Person erfordert (insbesondere Verkehrstauglichkeit), setzt das Anschieben einen gültigen Führerschein und Fahrerlaubnis voraus, da es der Inbetriebnahme dient."

Quelle? Ist es wirklich erforderlich, dass die Personen, die lediglich schieben (der "Fahrer" kann ja immernoch bremsen) eine gültige Fahrerlaubnis besitzen? Dann dürften angetrunkene Personen oder jemand ohne Führerschein bzw. Minderjährige ja kein Auto anschieben... Ohne Quellenangabe würde ich den Abschnitt demnächst löschen, da sich meines Erachtens nach auch aus der StVO und dem StVG eine solche Regelung nicht erkennen lässt. Lg -- Mfnalex (Diskussion) 15:07, 21. Apr. 2015 (CEST)Beantworten