Diskussion:Arbeitsrecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 79.201.129.59 in Abschnitt "Umfang des Arbeitsrechts" - Abschnitt hinzufügen
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Dieses Thema nür als Begriffserklärung zu behandeln ist sicher zu kurz gedacht. Sollte man nicht noch die Geschichte des Arbeitsrechtes behandeln und dann auf die aufgeführten Artikel verweisen? Und bitte jetzt kein "Sei mutig" oder so. Ahnung vom Thema habe ich kaum, ist mir nur aufgefallen ;-) Anton-Josef 18:59, 10. Dez. 2007 (CET)Beantworten

...

Er hat -in meinen Augen- Recht. Stimmt jemand zu?--Ex2 21:44, 26. Mai 2008 (CEST)Beantworten
In meinen Augen ebenfalls. Habe einen kurzen Abschnitt dazu eingefügt, der wenigstens einige interne Links zu weiterführenden Artikeln enthält. Das Thema würde aber einen längeren Abschnitt und ggf. einen eigenen Artikel benötigen. --Thewolf37 (Diskussion) 13:04, 31. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Wieso wird beim Stichwort "Arbeitsvertrag" auf diesen Artikel verlinkt und nicht auf einen Artikel "Arbeitsvertrag"? -- 84.185.139.241 17:21, 1. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ganz offensichtlich falsch

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und bestenfalls Wunschdenken, im Artikel:

  • "In der Europäischen Union kommt es mit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes zu einem staatenübergreifenden Arbeitsrecht."
    • Ganz offensichtlich falsch.
    • Ja sogar im Gegenteil, es kommt zu einem staatenübergreifenden Arbeitsmarkt, ohne staatenübergreifendes Arbeitsrecht.

Diese Lücke sollte im deutschen Recht durch das "Arbeitnehmer Entsendungsgesetz" geschlossen werden", was allerdings nicht geschehen ist.

  • Dem ist eindeutig nicht so wie im Artikel behauptet, denn es gibt keine "Europäische Arbeitsgerichtsbarkeit" und auch kein "Europäisches Arbeitsgerichtsgesetz".

Ohne Gerichtsbarkeit zur Einklagung eines Rechts gibt es auch kein ausgeübtes Recht. Auch der EuGH ist dazu nicht bestimmt. Siehe Referenzwerk: "Der Europäische Gerichtshof und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Schwierigkeiten bei der Begründung eines Kooperationsverhältnisses." Professor Dr. Monika Schlachter

Da fehlt es ganz offensichtlich am Harmonisierungswillen der Gesetze in der EU, das ganz offensichtlich wegen des Widerstands von Arbeitgeber-Lobbyisten.

  • Nach wie vor ist das Arbeitsrecht in der EU weitgehend national determiniert. Die genannte Liberalisierung gibt es nur im Durchschnitt der Länder, in einigen wie zB Österreich ist das Arbeitsrecht sehr stabil und hat der Liberalisierung weitgehend widerstanden. Die EU hat nur am Rande des Arbeitsrechts Rechtssetzungskompetenzen (zB Gleichbehandlung der Geschlechter beim Entgelt, Entsendung im Zuge der Verwirklichung des Binnenmarktes, Arbeitsschutz, Arbeitszeit) und das vor allem in Form von Richtlinien und nicht Verordnungen. Durch den Vertrag von Maastricht wurde die Sozialcharta verbindlicher Bestandteil des Gemeinschaftsrechts, was aber aufgrund des britischen Opt-Outs bisher wenig Folgen gezeigt hat. Darüber hinaus wird das Arbeitsrecht auf europäischer Ebene sehr stark durch die Tätigkeit des EuGH weiterentwickelt. Siehe zB Schrammel/Winkler, Europisches Arbeits- und Sozialrecht, 2010. Kurz gesagt: Der oben zitierte Satz ist falsch und wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Es ist besser, ihn zu streichen und in hoffentlich nicht all zu ferner Zukunft auf einen eigenen Artikel zum Europäischen Arbeitsrecht zu verlinken. Christian Wachter (Diskussion) 17:27, 2. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Entstehung und Geschichte des Arbeitsrecht

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Mein Prof für Arbeitsrecht hat gesagt, dass im deutschen Raum der erste Schritt richtung Arbeitsrecht das Verbot von Kinderarbeit im Bergbau für Kinder unter 12 Jahren gewesen sei. Dies sei erlassen worden, weil die preußische Heeresverwaltung festgestellt hat, dass es im Ruhrgebiet und in Schlesien auf einmal kein "Potential" mehr für die Heere gab, weil die Kinder durch die frühe schwere Bergarbeit zum Wehrdienst untauglich waren. Wenn ich Quellen finde liefere ich die nach, aber ich weiß nicht wie man so Artikel formatiert, deswegen... mag jemand wenn Belege da sind diese Info einpfelgen?

Viele Grüße (nicht signierter Beitrag von 79.201.129.59 (Diskussion) 12:51, 13. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

PS: Hier hab ich ein Bild gefunden, was passen würde, aber ich weiß nicht, wie man den Urheber richtig angibt: http://www.sagenhaftes-ruhrgebiet.de/Spuk_am_Kaiserberg_in_Sch%C3%BCren (nicht signierter Beitrag von 79.201.129.59 (Diskussion) 12:56, 13. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

"Umfang des Arbeitsrechts" - Abschnitt hinzufügen

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Wikipedia ist für alle kostenlos und niederschwellig zugänglich, wenn auch keine sinnvolle Rechtsberatung. Aber ich denke, es ist ganz gut, vllt einen Überblick darüber zu geben, was alles vom Arbeitsrecht an Themen umfasst wird wie zB das Recht auf Streik, Unternehmensmitbestimmung, auch, dass es ein Arbeitsschutzrecht gibt. Was denken erfahrene Wikipedianer, sollte man sowas einfügen? Und kennt man wen, der sich genug auskennt? Am Ende diesen Semesters hab ich sicherlich genug gehört, um einen ganz groben Überblick zu geben, aber jemand, der gegenliest, wäre mir lieb...

Viele Grüße (nicht signierter Beitrag von 79.201.129.59 (Diskussion) 13:05, 13. Apr. 2021 (CEST))Beantworten