Diskussion:Unrechtsstaat

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Verwendung der Begriffs "Unrechtsstaat" in der Auseinandersetzung mit dem heutigen Deutschland

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Ich hatte einen Abschnitt mit dem Titel "Verwendung in der Auseinandersetzung mit dem heutigen Deutschland" eingefügt.

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Unrechtsstaat&diff=175374018&oldid=174452293

Nach einer Minute der Veröffentlichung wurde dieser von Horst Gräbner gelöscht. Anstatt hier einen Diskussionsabschnitt zu eröffnen hatte ich Horst Gräbner auf seiner Benutzer-Seite angesprochen. Ich hohle das nun nach:

Hallo Horst, um zukünftige Löschungen meiner Änderungen zu vermeiden, bitte ich um mehr Hintergrundinformationen zur Löschung meiner Änderungen auf Unrechtsstaat. Ich bin neu in der Wikipedia, möchte gewiss niemanden ärgern, aber mit meinem Wissen dort beitragen wo noch Lücken sind. Ich könnte mir meinen Beitrag beispielsweise auch mit der Überschrift: "Nach einer Minderheitenmeinung ist Deutschland ein Unrechtsstaat" vorstellen. Das ist eine sachlich-neutrale Darstellung und sollte deswegen nicht problematisch sein. Andererseits müsste es in Deutschland eine Zensur geben, die Bücher wie das von Norbert Blüm "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten" verbietet. Auch Wikipedia sollte nicht die Rolle einer Zensur übernehmen. (nicht signierter Beitrag von Maik Busch (Diskussion | Beiträge) 25. März 2018, 13:35 Uhr)

Hallo, Maik Busch! Dass es in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder Unrecht gibt (auch von staatlichen Stellen), ist unbestritten. Daher und deswegen die BRD als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen, missversteht, was ein Unrechtsstaat tatsächlich war und ist. Du müsstest hier schon ernst zu nehmende Wissenschaftler zitieren, die das ernsthaft vertreten.
Ansonsten gilt, dass inhaltliche Diskussionen zu Artikelinahlten auf deren jeweilgien Diskussionsseiten besser aufgehoben sind, da sich dann alle an der Thematik Interessierten beteiligen können. Auf einer Benutzerdiskussionsseite finden sie die Beiträge nicht.
Beiträge auf Diskussionsseiten immer „offiziell“ signieren (oberhalb des Bearbeitungsfensters der dritte Button von links).
Viele Grüße. --Horst Gräbner (Diskussion) 16:17, 25. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Maik, zum einen liegt bei dir ausweislich deiner Nutzerseite ein IK vor, zum anderen war es keine gute Idee, diesen Absatz mit einem Blüm-Buch zu belegen, das dieser schon auf der Titelseite als Polemik gekennzeichnet hat. Das kollidiert sichtlich mit unserem Neutralitätsgebot.--Lectorium (Diskussion) 21:26, 25. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Amtsgericht Tiergarten

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Es geht darum zu verdeutlichen, dass die besagte Stellungnahme des Gerichts nach aller Wahrscheinlichkeit nicht zu den tragenden Begründungen des Urteiltenors gehörte, nicht an der Rechtskraft des Urteil teilnahm. Denn offensichtlich wurde dieses Statement nicht im Berufungsurteil des Landgerichts wiederholt. Es handelte sich also um nichts weiter als eine Meinungsäußerung der Richterin oder des Richters. Also dem Irrtum vorbeugen, ein Gericht habe rechtskräftig festgestellt, die DDR sei ein Unrechtsstaat gewesen.

Da das Urteil nicht veröffentlicht wurde, weiterhin weder hier https://www.bundestag.de/resource/blob/575580/dddea7babdd1088b2e1e85b97f408ce2/WD-1-022-18-pdf-data.pdf, noch hier https://gsta.brandenburg.de/media_fast/4140/OLGFestschrDDR.pdf erwähnt wurde, wäre die Frage, ob es überhaupt derartig wichtig ist, dass es hier auf Wiki angeführt werden sollte.

Ich meine jedoch, als einsame Entscheidung sollte es – in abgewandelter Form – verbleiben.

Dadurch wird deutlich, dass praktisch die Frage „Unrechtsstaat“ in der Juristerei kaum – wenn überhaupt – eine Rolle spielt. Es ist nun mal so: Es muss in einem Verfahren schon detailliert belegt werden, dass ein DDR-Urteil, ein Gesetz oder eine Maßnahme der DDR-Administration fundamental rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprach. Der schlichte Verweis „Unrechtsstaat“ dürfte schwerlich genügen.-- So hat zwar der BGH die DDR als "Unrechtsstaat" bezeichnet. Aber hervor gehoben, die bloße Mitwirkung an der DDR-Rechtsprechung in politischen Strafsachen reiche nicht aus, die betreffende Person als unwürdig für den Anwaltsberuf einzustufen. Unwürdigkeit sei etwa dann anzunehmen, wenn die angeordneten oder beantragten Rechtsfolgen "auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts (!!!) in grobem Mißverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen." https://research.wolterskluwer-online.de/document/5285e121-92ea-4af5-80c5-3531aa673d0d --Grouchomax (Diskussion) 15:48, 20. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

In Russland seit Jahren diskutiert – Unrechtsstaat international

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Seit Jahren zogen russische unabhängige Journalisten und Rechtswissenschaftler Vergleiche mit "afrikanischen" Ländern, wenn es um die russische Justiz ging. Das heisst, es gibt auch noch andere Länder, wie sich auch beim Blick auf die Englische Wikipedia zeigt, dort stehen China, Nordkorea, Belarus, Myanmar nebst Russland als "Titelträger" notiert (keine afrikanischen Länder).

Vielleicht wäre es angebracht, einmal den innerdeutschen Fokus zu unterbrechen und auf mögliche weitere Verwendungen zu achten. In deutscher Sprache natürlich selten, aber nicht inexistent: Russischer Ex-Verfassungsrichter fürchtet "Niveau von Nordkorea" - sprach von einem "Unrechtsstaat". - dies war nebenbei 2022, gab es aber auch schon im Jahr 2009 [1] --Anidaat (Diskussion) 16:53, 16. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Bitte wissenschaftliche Rezeption aufzeigen, dass Russland im akademischen Diskurs so bezeichnet wird – und nicht vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs mit dessen Eindrücken oder bloß von vereinzelten Stimmen, die in der Gesamtbetrachtung aber kaum ins Gewicht fallen. Hier geht es um das Erfordernis, eine langfristige entsprechende Qualifizierung Russlands im Sinne etablierten Wissens zu belegen. --Benatrevqre …?! 14:15, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Du verlangst wissenschaftliche Quellen, streichst aber per Edit-War und VM eine wissenschaftliche Quelle. Das ist geradezu trollig.
Es ergibt sich bei deinen Edits übrigens leider so langsam ein gewisses POV-Muster (siehe z. B. auch [2]). -- Chaddy · D 19:11, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten
So ein Unsinn, weil im Text fand sich gerade keine wissenschaftliche Quelle, sondern nur eine journalistisch wiedergegebene Einzelmeinung. Also behaupte hier mal nicht die Unwahrheit. Wahrheitswidrig ist außerdem deine Aussage, ich hätte EW darum geführt, das war Tohma und eine IP (beide wurden dafür übrigens gesperrt). Vielleicht solltest du mal reflektieren, was deine Äußerung nun soll, und über dein "POV-Muster" wollen wir hier erst gar nicht anfangen, also lass diese unsachliche Unterstellung, Chaddy, die nicht hilfreich ist, OK? Es wäre sinnvoller, besser mal Literatur zum Thema dieses Threads beizubringen, dann sehen wir weiter. Benatrevqre …?! 20:02, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Diese Quelle gab die Meinung eines Wissenschaftlers wieder, also eine wissenschaftliche Einschätzung und somit genau das was was gemäß unseren Regeln als Idealfall gefordert wird. Daran ist gar nichts unwahr. -- Chaddy · D 20:49, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Es kann bezweifelt werden, ob diese Person sich als Wissenschaftler äußerte, solange das nicht auch in wissenschaftl. Literatur publiziert worden ist. Deine Schlussfolgerung halte ich für ziemlich dünn, und eine einzelne Einschätzung rechtfertigt noch kein Pauschalurteil. Es könnte deshalb genauso gut lediglich eine beiläufig geäußerte Meinung sein, der im akademischen Diskurs kaum eine nennenswerte Bedeutung beigemessen wird. Um dies zu beurteilen und enzyklopädisch einzuordnen, braucht es nach WP:Q einen Rezeptionsbeleg. --Benatrevqre …?! 21:01, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Darum ist es ja auch nicht als Pauschalurteil formuliert gewesen. Die Formulierung lässt sich aber ja ohnehin auf jeden Fall noch verändern. -- Chaddy · D 00:22, 1. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Von einem willkürlichen Aneinanderreihen von Einzelmeinungen, deren Relevanz begründet widersprochen werden kann, halte ich nicht viel. Wenn es hingegen Fachveröffentlichungen gibt, wo drinnen stünde, das Schweizer Bundesstrafgericht sehe in der Russischen Föderation wegen diesem oder jenem Verhalten alle Charakteristika eines Unrechtsstaates und es begründet damit seine Aufkündigung des Vertrauensverhältnisses bzgl. Rechtshilfe in Strafsachen an Russland, dann erst kann dieser Konnex entsprechend belegt in den Text. Aber davon ist in der offiziellen Mitteilung gar nicht die Rede. --Benatrevqre …?! 09:07, 1. Feb. 2023 (CET)Beantworten