Apothekenfacharbeiter

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Ein Apothekenfacharbeiter war ein Beruf in der DDR, der in der Apotheke ausgeführt wurde.

Es handelt sich um einen Lehrberuf, der nach der 10. Klasse der Polytechnischen Oberschule begonnen werden konnte. Seit der Wiedervereinigung kann eine Ausbildung zum Apothekenfacharbeiter nicht mehr begonnen werden.

Heute ist der Apothekenfacharbeiter ähnlich wie der Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte bzw. der Apothekenhelfer Teil des Apothekenpersonals, jedoch gehört er nicht zum pharmazeutischen Personal. Somit darf er z. B. keine Arzneimittel abgeben.