„Lohntüte“ – Versionsunterschied
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Arbeitnehmer wurden lange Zeit durch Barzahlung am [[Zahltag]] entlohnt. Das Arbeitsentgelt wurde am Ende des Monats, wöchentlich oder zweiwöchentlich in bar ausgezahlt. Das Bargeld wurde aus Sicherheitsgründen in eine Tüte aus Papier oder einen [[Jutesack]] verpackt, worauf oft die genaue Lohnabrechnung (''Lohnzettel'') mit Bruttolohn, Abzügen und Nettolohn abgedruckt war. Dadurch konnte der Empfänger direkt durch Nachzählen den Inhalt kontrollieren. Seit 1957 wurde in der [[Bundesrepublik Deutschland]] diese bare Lohn- und Gehaltszahlung mittels Lohntüte verdrängt, weil immer mehr Unternehmen und Kommunalverwaltungen dazu übergingen, Löhne und Gehälter auf [[Girokonto|Girokonten]] zu überweisen. In der [[DDR]] gab es die Barzahlung in der Lohntüte bis in die 1980er Jahre. Hier war umgangssprachlich auch von der ''zweiten Lohntüte'' die Rede, wenn es um die bessere Versorgung der Menschen mit Konsumgütern, preiswerten Wohnungen, kostenloser medizinischer Versorgung, Kindergärten, Kindergeld und steigenden Renten ging (subventionierte Dienstleistungen).<ref>[http://www.bpb.de/izpb/10111/die-ddr-in-den-siebziger-jahren?p=all Bundeszentrale für politische Bildung, Die DDR in den siebziger Jahren, 5. April 2002]</ref> <ref>[http://books.google.de/books?id=dsloH83TLR4C&pg=PA161&lpg=PA161&dq=ddr+lohnt%C3%BCte&source=bl&ots=deBnyNehwe&sig=JMx4KnbWy4-PT8NZXQKPFV5g3l4&hl=de&sa=X&ei=3aGuUNf9NoXUtAbEyIGQAg&ved=0CEQQ6AEwBTgK#v=onepage&q=ddr%20lohnt%C3%BCte&f=false Mathias Judt, ''DDR-Geschichte in Dokumenten: Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse'', 1997, S. 161]</ref> |
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Seit 1957 wurde in der [[Bundesrepublik Deutschland]] diese bare Lohn- und Gehaltszahlung mittels Lohntüte verdrängt, weil immer mehr Unternehmen und Kommunalverwaltungen dazu übergingen, Löhne und Gehälter auf [[Girokonto|Girokonten]] zu überweisen. |
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In der [[DDR]] gab es die Barzahlung in der Lohntüte bis zum Beginn der 1980er-Jahre. |
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==== Zweite Lohntüte ==== |
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In der DDR wurden staatliche Subventionen als „zweite Lohntüte“ bezeichnet.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.defa.de/DesktopDefault.aspx?TabID=412&FilmID=Q6UJ9A0058LU | titel=DEFA - Stiftung - Filme | titelerg= | autor= | hrsg= | werk=defa.de | seiten= | datum= | archiv-url= | archiv-datum= | zugriff=2015-07-12 | sprache= | format= | kommentar= | zitat= | offline= }}</ref> Dazu zählten gedeckelte Mieten, kostenlose medizinische Versorgung, Kindergärten, Kindergeld und steigende Renten; aber auch subventionierte Grundnahrungsmittel.<ref>[http://www.bpb.de/izpb/10111/die-ddr-in-den-siebziger-jahren?p=all Bundeszentrale für politische Bildung, Die DDR in den siebziger Jahren, 5. April 2002]</ref> <ref>[http://books.google.de/books?id=dsloH83TLR4C&pg=PA161&lpg=PA161&dq=ddr+lohntüte&source=bl&ots=deBnyNehwe&sig=JMx4KnbWy4-PT8NZXQKPFV5g3l4&hl=de&sa=X&ei=3aGuUNf9NoXUtAbEyIGQAg&ved=0CEQQ6AEwBTgK#v=onepage&q=ddr%20lohntüte&f=false Mathias Judt, ''DDR-Geschichte in Dokumenten: Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse'', 1997, S. 161]</ref> |
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== Ende der Barauszahlung von Löhnen und Gehältern == |
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== Siehe auch == |
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Ein letztes Überbleibsel der Barauszahlung sind die Kontoführungsgebühren, die Arbeitnehmern erstattet werden.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mitbestimmungmitwirkung-124-auszahlung-des-arbeitsentgelts-nr4_idesk_PI13994_HI1409360.html | titel=Mitbestimmung/Mitwirkung | titelerg=1.2.4 Auszahlung des Arbeitsentgelts (Nr. 4) | autor= | hrsg=Haufe | werk=haufe.de | seiten= | datum= | archiv-url= | archiv-datum= | zugriff=2015-07-12 | sprache= | format= | kommentar= | zitat= | offline= }}</ref> |
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*[[Entgeltabrechnung]] |
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=== Ausnahmen === |
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== Literatur == |
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Version vom 12. Juli 2015, 17:18 Uhr
Die Lohntüte (für Arbeiter; für Angestellte: Gehaltstüte) ist ein heute meist nur noch metaphorisch benutzter Begriff für die monatliche Barzahlung des Gehalts.
Geschichte
Arbeitnehmer wurden lange Zeit durch Barzahlung am Zahltag entlohnt. Das Arbeitsentgelt wurde am Ende des Monats, wöchentlich oder zweiwöchentlich in bar ausgezahlt. Das Bargeld wurde aus Sicherheitsgründen in eine Tüte aus Papier oder einen Jutesack verpackt, worauf oft die genaue Lohnabrechnung (Lohnzettel) mit Bruttolohn, Abzügen und Nettolohn abgedruckt war. Dadurch konnte der Empfänger direkt durch Nachzählen den Inhalt kontrollieren.
BRD
Seit 1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland diese bare Lohn- und Gehaltszahlung mittels Lohntüte verdrängt, weil immer mehr Unternehmen und Kommunalverwaltungen dazu übergingen, Löhne und Gehälter auf Girokonten zu überweisen.
DDR
In der DDR gab es die Barzahlung in der Lohntüte bis zum Beginn der 1980er-Jahre.
Zweite Lohntüte
In der DDR wurden staatliche Subventionen als „zweite Lohntüte“ bezeichnet.[1] Dazu zählten gedeckelte Mieten, kostenlose medizinische Versorgung, Kindergärten, Kindergeld und steigende Renten; aber auch subventionierte Grundnahrungsmittel.[2] [3]
Ende der Barauszahlung von Löhnen und Gehältern
Sowohl der einfachere bargeldlose Zahlungsverkehr als auch Sicherheitserwägungen führten zum Ende der Lohntüte in ihrer alten Form. Weiterer Nachteil war, dass die Geldmenge M0 durch Erhöhung des Bargeldumlaufs an den Zahltagen stark aufgebläht wurde.
Ein letztes Überbleibsel der Barauszahlung sind die Kontoführungsgebühren, die Arbeitnehmern erstattet werden.[4]
Ausnahmen
Auch heute werden Aushilfskräfte gelegentlich in bar bezahlt. Dafür werden gewöhnliche Briefumschläge genutzt; die Lohnabrechnung liegt aus Datenschutzgründen im Umschlag bei und wird nicht mehr auf der Außenseite notiert.
Literatur
- Karl Weisser: Bargeldlose Lohn- und Gehaltszahlung (= Fachbücher für die Wirtschaft). Gabler, 1959, ISBN 978-3-663-12761-1, Auswirkung der bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung, S. 47–66, doi:10.1007/978-3-663-13789-4_4 (Vorschau [abgerufen am 12. Juli 2015] „Look inside“ anklicken).
Einzelnachweise
- ↑ DEFA - Stiftung - Filme. In: defa.de. Abgerufen am 12. Juli 2015.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Die DDR in den siebziger Jahren, 5. April 2002
- ↑ Mathias Judt, DDR-Geschichte in Dokumenten: Beschlüsse, Berichte, interne Materialien und Alltagszeugnisse, 1997, S. 161
- ↑ Mitbestimmung/Mitwirkung. 1.2.4 Auszahlung des Arbeitsentgelts (Nr. 4). In: haufe.de. Haufe, abgerufen am 12. Juli 2015.
Weblinks
- Von der Lohntüte zum Gehaltskonto. In: svn.de. Abgerufen am 12. Juli 2015.