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Version vom 21. März 2016, 22:17 Uhr

Die Kursfeststellung (auch engl. "Fixing" oder "Börsenpreisfeststellung") bezeichnet das Feststellen aktueller Preise von Devisen, Wertpapieren oder Waren an einer Börse zu einem festgelegten Zeitpunkt[1], meist einmal täglich, dem Fixingtermin[2].

Diese Preise werden häufig in Verbindung mit Anleihen zur Kopplung verwendet, so kann der Wert einer Anleihe an die Wertentwicklung eines Kurses gekoppelt werden (vgl. Floater).

Im Goldhandel wird die tägliche Kursfeststellung dazu verwendet, möglichst viele Transaktionen mit einem einheitlichen Preis durchführen zu können (vgl. Goldfixing).

Bis zur Einführung der europäischen Währungsunion wurde täglich um 13:00 Uhr (nur an Börsentagen) das sogenannte "(amtliche) Devisen-Fixing" durchgeführt. Durch einen amtlichen Kursmakler[3] wurde so der offizielle Devisenkurs ermittelt, der dann im Geschäftsverkehr verwendet wurde.

Bei Fremdwährungsanleihen ist die Beachtung der Fixingtermine auch weiterhin relevant und unterscheidet sich an unterschiedlichen Handelsplätzen (vgl. Börse Stuttgart.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Günter Wierichs, Stefan Smets: Gabler Kompakt-Lexikon Bank und Börse. 5. Auflage. Gabler - GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-8349-1861-1, S. 143.
  2. Springer Fachmedien Wiesbaden: Kompakt-Lexikon Wirtschaft. 12. Auflage. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-05790-9, S. 86.
  3. Günter Wierichs, Stefan Smets: Gabler Kompakt-Lexikon Bank und Börse. 5. Auflage. Gabler - GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-8349-1861-1, S. 144.