„Wydler-Zeichen“ – Versionsunterschied

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Das Wydler-Zeichen kann als diagnostisches Kriterium des Ertrinkungstodes herangezogen werden, besitzt für sich jedoch ''keinen'' [[Beweis (Rechtswesen)|beweisenden]] Charakter.
Das Wydler-Zeichen kann als diagnostisches Kriterium des Ertrinkungstodes herangezogen werden, besitzt für sich jedoch ''keinen'' [[Beweis (Rechtswesen)|beweisenden]] Charakter.

== Geschichte ==
Beobachtet wurde dieses Phänomen bereits 1869 durch Ferdinand Wydler, welcher auch Namensgeber des besagten Zeichens ist.<ref>{{Literatur |Autor=Pavel Nečas, Petr Hejna |Titel=Eponyms in forensic pathology |Sammelwerk=Forensic Science, Medicine, and Pathology |Band=8 |Nummer=4 |Datum=2012-12 |ISSN=1547-769X |DOI=10.1007/s12024-012-9328-z |Seiten=395–401 |Online=http://link.springer.com/10.1007/s12024-012-9328-z |Abruf=2021-12-06}}</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 6. Dezember 2021, 15:23 Uhr

Das Wydler-Zeichen bezeichnet einen rechtsmedizinischen Befund beim Tod durch Ertrinken.

Im Rahmen der Obduktion einer Person, die mutmaßlich durch Ertrinken ums Leben gekommen ist, wird der Mageninhalt entnommen und in ein Becherglas gefüllt. Nach einer gewissen Standzeit lässt sich eine charakteristische Dreischichtung, das Wydler-Zeichen, beobachten: Oben befindet sich eine schaumige, in der Mitte eine flüssige und am Boden des Glases eine feste Phase.

Das Wydler-Zeichen kann als diagnostisches Kriterium des Ertrinkungstodes herangezogen werden, besitzt für sich jedoch keinen beweisenden Charakter.

Geschichte

Beobachtet wurde dieses Phänomen bereits 1869 durch Ferdinand Wydler, welcher auch Namensgeber des besagten Zeichens ist.[1]

Literatur

  1. Pavel Nečas, Petr Hejna: Eponyms in forensic pathology. In: Forensic Science, Medicine, and Pathology. Band 8, Nr. 4, Dezember 2012, ISSN 1547-769X, S. 395–401, doi:10.1007/s12024-012-9328-z (springer.com [abgerufen am 6. Dezember 2021]).