„Fahrstraßenhilfsauflösung“ – Versionsunterschied

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Version vom 10. April 2023, 16:36 Uhr

Bei der Fahrstraßenhilfsauflösung (kurz: FHA) handelt es sich um eine registrierpflichte Bedienhandlung, mit der bereits festgelegte Zugfahrstraßen hilfsweise aufgelöst werden können.[1] Zumeist verlangen technische oder betriebliche Gründe eine Fahrstraßenhilfsauflösung.[2]

Bevor eine händische Auflösung von festgelegten Zugfahrstraßen erfolgen darf, müssen vorab gewisse Maßnahmen ergriffen werden. So muss sich vor der Rücknahme einer Fahrstraße das dazugehörige Startsignal in Haltstellung befinden und darüber hinaus die Fahrstraße frei von Fahrzeugen sein. Da die Fahrstraßenhilfsauflösung eine sicherheitsrelevante Bedienhandlung darstellt, werden diese Handlungen mittelhilfe von in den Stellwerken integrierten Zählwerken gezählt. Diese Vorgänge sind im Arbeits- und Störungsbuch unter Angabe der Nummer im Zählstand zu dokumentieren und begründen.[2][3]

Zumeist liegen technische Gründe vor, wenn eine Zugfahrstraße nicht eigenständig nach dem Freifahren durch das Stellwerk aufgelöst wird. Der Grund für Auflösestörungen liegt in der Regel an technischen Störungen der Gleisfreimeldeeinrichtung. Aber auch betriebliche Gründe können eine Fahrstraßenhilfsauflösung veranlassen, wenn beispielsweise durch den Fahrdienstleiter oder die Zuglenkung bereits eine falsche Fahrstraße eingestellt wurde.[2] Es besteht je nach Stellwerksbauform die Möglichkeit, sowohl eine Gesamt- als auch Teilauflösung der Fahrstraße vorzunehmen.[4]

Einzelnachweise

  1. Fahrstraßenhilfstaste. In: SignalWiki. 23. September 2013, abgerufen am 10. April 2023.
  2. a b c Ulrich Maschek: Sicherung des Schienenverkehrs. 4. überarbeitete Auflage. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Radebeul 2018, ISBN 978-3-658-22877-4.
  3. Bauformen und Unterscheidungsmerkmale. In: www.stellwerke.de. 19. März 2004, abgerufen am 10. April 2023.
  4. SpDrS60. In: HomePlanetNL. Abgerufen am 10. April 2023.