Feldverweis auf Zeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von 10 Minuten Zeitstrafe)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Feldverweis auf Zeit in Form einer zehnminütigen Zeitstrafe wurde durch Beschluss des DFB-Bundestages vom 29. Oktober 1977[1] für den Amateur-Spielbetrieb der Mitgliedsverbände im DFB in ihrem Bereich vom Spieljahr 1978/79 an eingeführt.

Diese Regelung, die im Einvernehmen mit dem IFAB und in Abstimmung mit der FIFA zugleich als Test in deren Auftrag beschlossen wurde, war zunächst bis zum Ende des Spieljahres 1982/83 befristet gewesen, wurde dann aber zunächst beibehalten. Seit Einführung der Gelb/Roten Karte 1992 durfte er nicht mehr angewendet werden. Der DFB-Beirat beschloss am 29. Mai 1993 allerdings, für den Junioren-Spielbetrieb der Mitgliedsverbände im DFB in ihrem Bereich den Feldverweis auf Zeit weiterhin zuzulassen. Wegen der – mit Ausnahme der A-Jugend – aber regelmäßig kürzeren Spielzeit dauert dort ein „FaZ“ nur fünf Minuten. Die meisten Landesverbände haben dies so in ihre Jugendordnungen übernommen.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Mitteilung der Pressestelle des DFB vom 8. Juli 2014
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 5. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hfv-online.de> Jugendordnung des Hessischen Fußballverbandes als Beispiel