Ablehnung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ablehnung steht für:
- eine Emotion, siehe Aversion
- Ablehnungsgesuch, Antrag ein zur Entscheidung berufener Richter sei befangen
- eine Mehrzahl der Nein-Stimmen, siehe Abstimmung (Stellungnahme) und Ablehnungsquorum
- Negation (in der Linguistik und Logik), Verneinung oder Aufhebung
Siehe auch:
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |