Abspliss

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Abspliss, oder in älterer Schreibweise Abspliß, bezeichnet in der Siedlungsgeographie und im Bergbau eine Abspaltung.

Siedlungsgeographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abspliss im Sinne von abgetrenntes Grundstück bezeichnet eine von einer Hauptsiedlung abgespaltene Nebensiedlung, die in besonderem Rechtsbezug zu der Hauptsiedlung steht.[1] Insbesondere im Mittelalter entstanden aus Absplissen von Haupthöfen benachbarte Nebenhöfe, die heute eigenständige Ortslagen sind.

Das Sprichwort „Der Abspliss soll wieder in die Sale gelten“[2] zielt auf die Problematik ab, dass durch Erbteilung entstandene Absplisse zu nicht mehr wirtschaftlich nutzbaren Kleinflächen führen und es angestrebt werden soll, diese wieder zu einer Wirtschaftseinheit zu vereinen.

Bergbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Bergbauwesen bezeichnet Abspliss den kleinen, abgetrennten Teil eines verliehenen Grubenfeldes.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Der Begriff Abspliss im Deutschen Rechtswörterbuch
  2. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 700.
  3. Bergbaulexikon auf 7grad.org (Memento des Originals vom 25. Dezember 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.7grad.org