Abwicklung (Recht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit Abwicklung wird im juristischen Bereich ein Vorgang von vorübergehender oder endgültiger Regelung eines Sachverhalts (siehe auch Lösung) bezeichnet.

Speziell im Wirtschaftsrecht bezieht es sich auf die rechtskonforme Abwicklung eines Rechtsgeschäfts, in der Bandbreite von einer einfachen Buchung, bis hin zur Liquidation eines Unternehmens oder einer Kanzleiabwicklung.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge